NA 031

DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)

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Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen des Normenausschusses Feuerwehrwesen.

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2018-11: Ferninspektion wird zum Standard

( 2018-11-16 )  Seit November sind beide Teile der Norm DIN 14676 für Rauchwarnmelder verfügbar und von Dezember an gültig. Die neue Version der Normenreihe berücksichtigt erstmals auch Rauchwarnmelder, die sich per Funk fernwarten lassen. Drei Inspektionsverfahren Funk-Rauchwarnmelder sind mit dem zuständigen Dienstleister vernetzt und übertragen die Daten zum Gerätezustand selbstständig in regelmäßigen Abständen – für die Wartung gilt zum Beispiel die Vorgabe von zwölf Monaten – direkt in dessen System. Für die Wartung solcher Funk-Rauchwarnmelder gab es bisher keine genormte Grundlage. Hier setzt die Neufassung der DIN 14676 an. Sie unterscheidet nun explizit zwischen drei Inspektionsverfahren: Rauchwarnmelder der Bauweise A: ohne Ferninspektion Rauchwarnmelder der Bauweise B: Teil-Ferninspektion Rauchwarnmelder der Bauweise C: komplette Ferninspektion Rauchwarnmelder fast überall Pflicht In allen Bundesländern müssen Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, für Bestandsgebäude ... Mehr 

2018-09: Änderung der DIN 14664:2016-11 „Feuerwehrwesen – Feuerwehr-Einsprechstelle“ Derzeit wird im NA 031-02-07 AA an einer Änderung der DIN 14664:2016-11 gearbeitet.

( 2018-09-27 )  Die DIN 14664/A1 wird Änderungen zur Ergonomie der Feuerwehr-Einsprechstelle (FES) beinhalten. Die Veröffentlichung der Norm wird für das Frühjahr 2019 als konsolidierte Fassung der DIN 14664:2016-11 und E DIN 14664/A1 geplant. Mehr 

2017-10: Information des NA 031-03-05 AA zur Anwendung der DIN 14462 Löschwassereinrichtungen – Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen sowie Anlagen mit Über- und Unterflurhydranten

( 2017-10-09 )  Bei der Planung, Ausführung, Prüfung und Betrieb der Schlauchanschlusseinrichtungen sind neben der Tabelle 2 auch folgende Punkte der Angaben aus Tabelle 4 (Inbetriebnahme von Wandhydrantenanlagen) zu berücksichtigen: laufende Nr. 7: Prüfung der Schlauchanschlusseinrichtung mit formstabilem Schlauch (u. a. für Teillastbetrieb) nach EN 671, in welcher Drücke (Fließ- und Ruhedruck) bis 1,2 MPa als unbedenklich gelten; laufende Nr. 10: Prüfung bei Nutzung durch die Feuerwehr, welche die Messung des Fließdruckes an allen Schlauchanschlussventilen vorgeben, für welche 0,8 MPa gelten. Hinweis: Die unterschiedlichen Drücke resultieren aus den verschiedenen Anwendungen: Laienbetrieb und Nutzung durch die Feuerwehr. Für die Nutzung durch die Feuerwehr ist eine Begrenzung auf 0,8 MPa bei Typ F festgelegt, um die Kräfte am Strahlrohr zu begrenzen. Mehr 

Gründungssitzung - NA 031-02-16 AA „Digitale Objektfunkanlagen" Der DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) ruft zur Mitarbeit auf

( 2017-09-12 )  Im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) soll der Arbeitsausschuss NA 031-02-16 AA „Digitale Objektfunkanlagen“ gegründet werden. Angedacht ist die Thematisierung von „Funktionalen Anforderungsbeschreibungen von digitalen Objektfunkanlagen im TETRABOS-Segment“. Ein Normungsantrag liegt derzeit vor. Ziel ist die Erstellung einer Normenreihe, die die Funkanlagentypen der unterschiedlichen technischen Betriebsarten funktional beschreibt. Die Normenreihe soll als technische Grundlage für Anwender und Planer fungieren sowie die Funktionssicherheit und Vergleichbarkeit von Anlagentechniken sicherstellen. Am 2017-10-10 treffen sich dazu Interessierte bei DIN in Berlin, mit dem Willen einen Normenausschuss zur Behandlung der Thematiken zu gründen. Wenn Sie an der Mitarbeit im NA 031-02-16 AA interessiert sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Mehr 

2017-04: Ausfall einer einzelnen Kennleuchte darf nicht zwangsläufig zum Ausfall der gesamten Blaulichtanlage führen Beratungsergebnis im Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA

( 2017-05-10 )  Der Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA „Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3“ im DIN Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) hat sich auf seiner letzten Sitzung Ende März 2017 mit der teilweise erfolgenden Abschaltung der Blaulichtbalken bzw. Kennleuchten beim Ausfall einer Seite befasst. Basierend auf der rechtlichen Forderung, dass bei Blaulicht mindestens 270° Sichtwinkel in der Mittelachse von vorne betrachtet aus 12 m Entfernung abgedeckt sein müssen (bei Gelblicht 360°), wurde als Beratungsergebnis festgehalten, dass der Ausfall einer einzelnen Kennleuchte nicht zwangsläufig zum Ausfall der gesamten Blaulichtanlage führen darf. Mehr 

2016-11: Nut statt Führungsstift beim Fahrzeug-Abgasanschluss Problemloserer Anschluss der Quellenabsaugung

( 2016-11-16 )  Um die Quellenabsaugung im Feuerwehrhaus problemloser anschließen zu können, hat die Feuerwehr Ratingen den hierbei störenden, weil herausstehenden, Führungsstift beim Fahrzeug-Abgasanschluss entfernt und anstelle des Führungsstifts eine Nut am Abgasendrohr des Fahrzeugs eingearbeitet sowie den Endrohrdurchmesser etwas aufgeweitet (siehe Bild 1). Der Führungsstift beim Abgasanschluss dient dem Anschluss eines Abgasschlauchs nach DIN 14572 (siehe Schnitt A-A in Bild 2). Anstelle der Seite mit der Nut, was ursprünglich vorgesehen ist, wird nun die Seite mit dem Führungsstift beim Fahrzeug-Abgasanschluss angekuppelt (siehe Bild 3). Der Anschluss der Abgasabsauganlage als Quellenabsaugung ist damit einfacher möglich (siehe Bild 4). Mehr 

Stellungnahme zu DIN 14685-1 „Thermisch-magnetische Schutzeinrichtung der Stromerzeuger nach DIN 14685-1“

( 2016-10-24 )  Stellungnahme des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-06-01-08 AK „Tragbare Stromerzeuger“ zum Thema „Thermisch-magnetische Schutzeinrichtung der Stromerzeuger nach DIN 14685-1“ Die Stromerzeuger nach dieser Norm im Leistungsbereich von 5 kVA bis ca. 13 kVA werden mit thermisch- magnetischen Schutzschaltern ausgerüstet. Die thermische Auslösung erfolgt mit einem Nennauslösestrom von 16 A in der Regel für alle Steckdosen 230/400 V. Diese Art der Absicherung wird seit vielen Jahren im Bereich BOS angewendet und es ist nicht bekannt, dass es jemals zu thermischen Beschädigungen der Generatoren gekommen ist, insbesondere im Leistungsbereich 5 kVA bis 6 kVA. Der Nennstrom der Schutzeinrichtung ergibt sich aus der Forderung nach DIN 14685-1, 4.1, Spiegelstrich zwei, dass generell über eine 1-phasige Leitung eine Leistung von 3,7 kVA übertragen werden soll, egal ob der einphasige Anschluss über die Wechselstromsteckdosen oder aus der Drehstromsteckdose über Verteilung ... Mehr 

2015-01: Neue Brandschutzordnung DIN 14096 und alte Sicherheitszeichen nach früherer ASR A 1.3 Weiterverwendung alter Sicherheitszeichen nach ASR A 1.3 Ausgabe 2007 ist auch bei der Brandschutzordnung möglich

( 2015-07-28 )  Brandschutzzeichen Feuerlöscher nach ASR A 1.3 Nachdem im Mai 2014 die Neuausgabe von DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ mit den dort abgebildeten neuen Sicherheitszeichen nach aktueller ASR A 1.3 Ausgabe 2013 bzw. der DIN EN ISO 7010 erschienen ist, wurde an den zuständigen FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ die Frage gestellt, ob für neu erstellte bzw. überarbeitete Brandschutzordnungen (BSO) nach DIN 14096:2014-05 in jedem Fall auch neue Sicherheitszeichen nach aktueller ASR A 1.3 Ausgabe 2013 verwendet werden müssen. Der FNFW-Arbeitsausschuss NA 031 04 02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ möchte diese Frage wie folgt beantworten: Wegen der Erstellung einer neuen Brandschutzordnung nach DIN 14096 müssen nicht zwangsläufig alle Sicherheitszeichen im Objekt an die aktuelle ASR A 1.3 Ausgabe 2013 angepasst werden. In Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind die Sicherheitszeichen ... Mehr 

Mitteilung des Arbeitsauschusses NA 031-04-07 AA „Sonstige Fahrzeuge“ Rüstwagen RW nach DIN 14555-3:2007-05 – Hinweise zum Betrieb der Zugeinrichtung

( 2015-07-28 )  Nach den Regularien des DIN ist der Arbeitsausschuss für die Auslegung von Normanforderungen zuständig. Der Arbeitsauschusses NA 031-04-07 AA „Sonstige Fahrzeuge“ im FNFW möchte deshalb auf Grund sich häufender Nachfragen zum Betrieb der Zugeinrichtung beim Rüstwagen RW nach DIN 14555-3:2007-05 auf nachfolgendes hinweisen. Abschnitt 5.2.3 der Norm legt fest, dass für den Betrieb mit der Zugeinrichtung eine Feststellbremse eingebaut sein muss, die auf alle Räder wirkt. Der eingeschaltete Zustand muss durch eine Kontroll-Lampe im Fahrerhaus angezeigt werden. Es wird hiermit mitgeteilt, dass die Selbstbergung des Fahrzeuges durch diese Normvorgabe nicht ausgeschlossen und damit generell zulässig ist. Abschnitt 5.2.3 der Norm besagt lediglich, dass zum Betrieb der Zugeinrichtung eine Feststellbremse eingebaut sein muss. Eine Anforderung, dass diese bei jeglichem Betrieb in Funktion sein muss, gibt es nicht. Nachdem offensichtlich in letzter Zeit häufiger eine gegenseitige Abhängigkeit ... Mehr