Warnvermerke und Verkaufssperren

Warnvermerke

Warnvermerke werden verwendet, wenn in einem Dokument ein berichtigungsrelevanter Fehler entdeckt wird. Unabhängig davon, ob das Dokument wegen des Fehlers vom Verkauf gesperrt oder nicht gesperrt wird, soll der Warnvermerk die Anwender*innen über den Fehler informieren, solange bis entsprechende Korrekturmaßnahmen (Berichtigungsblatt, Neuausgabe) vollständig umgesetzt sind.

Der Warnvermerk ist ein informatives Element (Vertriebsschrift), mithilfe dessen die Anwender*innen sofort, nach Bekanntwerden eines berichtigungsrelevanten Fehlers in einem Dokument, informiert werden. Die Zustellung der Information erfolgt in der Regel per E-Mail über den Beuth Verlag. Im Beuth-Webshop kann diese Information auch direkt am Dokument über einen separaten Link nachgeschlagen werden. Zusätzlich wird der Warnvermerk bei Neukäufen über den Webshop oder einigen anderen Produktarten am PDF-Dokument als erste Seite zu finden sein. Der Warnvermerk enthält möglichst genaue Angaben über die fehlerhafte Stelle im Dokument und die Natur des Fehlers.

Verkaufssperren

Gelegentlich ist es notwendig, Dokumente vorübergehend vom Verkauf zu sperren. In der Regel liegt ein Fehler im Dokument vor und das Dokument muss berichtigt werden. Um möglichst auf Verkaufssperren verzichten zu können, verwendet DIN bei berichtigungsrelevanten Dokumenten Warnvermerke. Manchmal sind Verkaufssperren dennoch notwendig. 

Alle aktiven Warnvermerke und Verkaufssperren im Beuth-Webshop