NA 031

DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)

2017-05-10

2017-04: Ausfall einer einzelnen Kennleuchte darf nicht zwangsläufig zum Ausfall der gesamten Blaulichtanlage führen

Beratungsergebnis im Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA

Der Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA „Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3“ im DIN Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) hat sich auf seiner letzten Sitzung Ende März 2017 mit der teilweise erfolgenden Abschaltung der Blaulichtbalken bzw. Kennleuchten beim Ausfall einer Seite befasst.
Basierend auf der rechtlichen Forderung, dass bei Blaulicht mindestens 270° Sichtwinkel in der Mittelachse von vorne betrachtet aus 12 m Entfernung abgedeckt sein müssen (bei Gelblicht 360°), wurde als Beratungsergebnis festgehalten, dass der Ausfall einer einzelnen Kennleuchte nicht zwangsläufig zum Ausfall der gesamten Blaulichtanlage führen darf.