Nutzen von Normen für die öffentliche Hand

Die Normung ist ein Instrument der Selbstverwaltung aller am Wirtschaftsleben Beteiligten. Sie dient dem Nutzen der Allgemeinheit und nicht dem wirtschaftlichen Sondervorteil Einzelner. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ermöglicht DIN allen Interessensgruppen Zugang zur Normungsarbeit. Interessen, die den Schutz und die Sicherheit der Allgemeinheit zum Ziel haben, werden in der Normungsarbeit in der Regel von Experten der öffentlichen Hand von Bund, Ländern und Kommunen vertreten.

Im Gegenzug verweist der Staat in seiner Gesetzgebung auf DIN-Normen, anstatt selbst technische Regelungen festzulegen. Somit trägt Normung zur Deregulierung bei. Diese Zusammenarbeit wird auch als Public Private Partnership bezeichnet. Das Prinzip der Public Private Partnership wird in der deutschen Normung seit fast 100 Jahren gelebt und ist seit fast 40 Jahren im sogenannten Normenvertrag fixiert. Es war Vorbild für eine ähnliche Kooperation (New Approach) auf europäischer Ebene.

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Normen wirken deregulierend

Normen entlasten den Staat. Rechtsvorschriften beschränken sich auf die Festlegung wesentlicher Rahmenbedingungen und Schutzziele. Für deren technische Ausgestaltung verweisen sie auf Normen.

Normen nutzen nicht nur der Wirtschaft und den Verbrauchern, sondern entlasten den Staat als Gesetzgeber und damit auch die Bürger von starren Regeln. Der Staat verweist zur Erfüllung grundlegender Anforderungen in Gesetzestexten auf überbetriebliche Normen - zum Beispiel bei technischen Inhalten.

Auf nationaler Ebene

Normung entlastet die staatliche Regelsetzung erheblich: Gesetze schaffen den rechtlichen Rahmen und geben Schutzziele vor, während konsensbasierte Normen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten konkretisieren. Sie beschreiben den Stand der Technik, da die Expert*innen sie regelmäßig überprüfen und den neuesten Entwicklungen anpassen – gemäß DIN-Regularien spätestens alle fünf Jahre. Die Ausführung technischer Regeln wird damit denjenigen übertragen, die diese Aufgabe am besten erfüllen können: den Expert*innen der Wirtschaft und der übrigen Stakeholdergruppen. Normung verwirklicht so erfolgreich den von der Politik vehement geforderten Bürokratieabbau.

Beispiele für dieses Prinzip:

  • Bauordnungen der Länder
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Mindeststandards zur Umweltverträglichkeit

Auf europäischer Ebene

Die Neue Konzeption (englisch: New Approach) ist ein politisches Prinzip der Europäischen Union zur technischen Harmonisierung und Normung. Sie gilt als Grundpfeiler des EU-Binnenmarktes und erstreckt sich auf derzeit 30 Europäische Richtlinien. Diese enthalten grundlegende Anforderungen, z. B. an die Produktsicherheit zu einem bestimmten Sektor (Maschinen, Dienstleistungen, Bauprodukte etc.). Die Europäische Kommission gibt bei den europäischen Normungsorganisationen spezielle Europäische Normen (sogenannte harmonisierte Normen) in Auftrag, die diese grundlegenden Anforderungen konkretisieren. Anwender dieser Normen, die auch als harmonisierte Normen bezeichnet werden, haben den Vorteil, dass von einer Übereinstimmung mit der Richtlinie ausgegangen wird (Vermutung der Konformität).