NA 031

DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)

2015-07-28

2015-01: Neue Brandschutzordnung DIN 14096 und alte Sicherheitszeichen nach früherer ASR A 1.3

Weiterverwendung alter Sicherheitszeichen nach ASR A 1.3 Ausgabe 2007 ist auch bei der Brandschutzordnung möglich

Brandschutzzeichen Feuerlöscher nach ASR A 1.3

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Nachdem im Mai 2014 die Neuausgabe von DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ mit den dort abgebildeten neuen Sicherheitszeichen nach aktueller ASR A 1.3 Ausgabe 2013 bzw. der DIN EN ISO 7010 erschienen ist, wurde an den zuständigen FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ die Frage gestellt, ob für neu erstellte bzw. überarbeitete Brandschutzordnungen (BSO) nach DIN 14096:2014-05 in jedem Fall auch neue Sicherheitszeichen nach aktueller ASR A 1.3 Ausgabe 2013 verwendet werden müssen. 

Der FNFW-Arbeitsausschuss NA 031 04 02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ möchte diese Frage wie folgt beantworten:

Wegen der Erstellung einer neuen Brandschutzordnung nach DIN 14096 müssen nicht zwangsläufig alle Sicherheitszeichen im Objekt an die aktuelle ASR A 1.3 Ausgabe 2013 angepasst werden. In Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind die Sicherheitszeichen abzubilden, die im betroffenen Objekt verwendet werden (siehe hierzu auch den Schluss dieser Information).

Eine generelle Austauschverpflichtung der Sicherheitszeichen im Objekt besteht nicht. Die Weiterverwendung alter Sicherheitszeichen nach ASR A 1.3 Ausgabe 2007 ist möglich. Entsprechende Hinweise der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kurz zusammengefasst:

  • Die Weiterverwendung alter Sicherheitszeichen nach ASR A 1.3 Ausgabe 2007 ist ohne Fristen formalrechtlich möglich, da eine Abweichung von ASR bei gleichem Schutzniveau für Beschäftigte zulässig ist (siehe § 3 Abs. I Satz 4 ArbStättV, Vorbemerkung zur ASR, Hinweis des BMAS).
    • Es gibt zwar keinen generellen Bestandsschutz, dennoch gilt folgender Grundsatz:
    • Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ in der aktuellen Fassung enthält den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhält.
    • Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A 1.3 Ausgabe 2007 weiterhin angewendet werden können.
  • Austauschhinweise zu den Sicherheitszeichen basierend auf der Gefährdungsbeurteilung:
    • Muss in einem Objekt ein bestehendes Zeichen ersetzt werden, so kann hierfür das entsprechende alte oder neue Zeichen verwendet werden. Wird ein neues Zeichen verwendet, so sind in diesem Objekt alle alten Zeichen mit dieser Sicherheitsaussage gegen neue Zeichen zu tauschen
    • Wird ein bestehendes Brandschutzzeichen durch ein neues Brandschutzzeichen ersetzt, so sind aufgrund des zusätzlichen Erkennungsmerkmals (Flamme) alle vorhandenen Brandschutzzeichen durch neue Zeichen zu ersetzen.
    • Beim Neubau bzw. wesentlichen Änderungen einer Arbeitsstätte sollen nur die neuen Zeichen verwendet werden.
    • In Neubauten auf einem bestehenden Betriebsgelände sollen die neuen Zeichen auch dann verwendet werden, wenn im übrigen Betriebsgelände die alten Sicherheitszeichen beibehalten werden.

Was bedeutet das für die Brandschutzordnung (BSO) nach DIN 14096?

  • Wegen der Erstellung einer neuen Brandschutzordnung nach DIN 14096 müssen nicht zwangsläufig alle Sicherheitszeichen im Objekt an die neue ASR A 1.3 angepasst werden.
  • Die obigen Austauschhinweise zu den Sicherheitszeichen gelten identisch für die Brandschutzordnung nach der neuen DIN 14096 von 2014.
  • In Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind die Sicherheitszeichen abzubilden, die im betroffenen Objekt verwendet werden:
    • Für neu erstellte Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind die neuen Sicherheitszeichen nach aktueller ASR A 1.3 Ausgabe 2013 nur dann abzubilden, wenn diese im betroffenen Objekt bereits verwendet werden.
    • Alte Sicherheitszeichen nach alter ASR A 1.3 Ausgabe 2007 sind dann abzubilden, wenn diese im betroffenen Objekt weiterhin verwendet werden.

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