DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
Mitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen des Normenausschusses Feuerwehrwesen.
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2018-11: Ferninspektion wird zum Standard
( 2018-11-16 ) Seit November sind beide Teile der Norm DIN 14676 für Rauchwarnmelder verfügbar und von Dezember an gültig. Die neue Version der Normenreihe berücksichtigt erstmals auch Rauchwarnmelder, die sich per Funk fernwarten lassen. Drei Inspektionsverfahren Funk-Rauchwarnmelder sind mit dem zuständigen Dienstleister vernetzt und übertragen die Daten zum Gerätezustand selbstständig in regelmäßigen Abständen – für die Wartung gilt zum Beispiel die Vorgabe von zwölf Monaten – direkt in dessen System. Für die Wartung solcher Funk-Rauchwarnmelder gab es bisher keine genormte Grundlage. Hier setzt die Neufassung der DIN 14676 an. Sie unterscheidet nun explizit zwischen drei Inspektionsverfahren: Rauchwarnmelder der Bauweise A: ohne Ferninspektion Rauchwarnmelder der Bauweise B: Teil-Ferninspektion Rauchwarnmelder der Bauweise C: komplette Ferninspektion Rauchwarnmelder fast überall Pflicht In allen Bundesländern müssen Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, für Bestandsgebäude ... Mehr
2017-04: Ausfall einer einzelnen Kennleuchte darf nicht zwangsläufig zum Ausfall der gesamten Blaulichtanlage führen Beratungsergebnis im Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA
( 2017-05-10 ) Der Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA „Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge - Löschfahrzeuge - SpA zu CEN/TC 192/WG 3“ im DIN Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) hat sich auf seiner letzten Sitzung Ende März 2017 mit der teilweise erfolgenden Abschaltung der Blaulichtbalken bzw. Kennleuchten beim Ausfall einer Seite befasst. Basierend auf der rechtlichen Forderung, dass bei Blaulicht mindestens 270° Sichtwinkel in der Mittelachse von vorne betrachtet aus 12 m Entfernung abgedeckt sein müssen (bei Gelblicht 360°), wurde als Beratungsergebnis festgehalten, dass der Ausfall einer einzelnen Kennleuchte nicht zwangsläufig zum Ausfall der gesamten Blaulichtanlage führen darf. Mehr
2016-11: Nut statt Führungsstift beim Fahrzeug-Abgasanschluss Problemloserer Anschluss der Quellenabsaugung
( 2016-11-16 ) Um die Quellenabsaugung im Feuerwehrhaus problemloser anschließen zu können, hat die Feuerwehr Ratingen den hierbei störenden, weil herausstehenden, Führungsstift beim Fahrzeug-Abgasanschluss entfernt und anstelle des Führungsstifts eine Nut am Abgasendrohr des Fahrzeugs eingearbeitet sowie den Endrohrdurchmesser etwas aufgeweitet (siehe Bild 1). Der Führungsstift beim Abgasanschluss dient dem Anschluss eines Abgasschlauchs nach DIN 14572 (siehe Schnitt A-A in Bild 2). Anstelle der Seite mit der Nut, was ursprünglich vorgesehen ist, wird nun die Seite mit dem Führungsstift beim Fahrzeug-Abgasanschluss angekuppelt (siehe Bild 3). Der Anschluss der Abgasabsauganlage als Quellenabsaugung ist damit einfacher möglich (siehe Bild 4). Mehr
Stellungnahme zu DIN 14685-1 „Thermisch-magnetische Schutzeinrichtung der Stromerzeuger nach DIN 14685-1“
( 2016-10-24 ) Stellungnahme des DIN-Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) NA 031-06-01-08 AK „Tragbare Stromerzeuger“ zum Thema „Thermisch-magnetische Schutzeinrichtung der Stromerzeuger nach DIN 14685-1“ Die Stromerzeuger nach dieser Norm im Leistungsbereich von 5 kVA bis ca. 13 kVA werden mit thermisch- magnetischen Schutzschaltern ausgerüstet. Die thermische Auslösung erfolgt mit einem Nennauslösestrom von 16 A in der Regel für alle Steckdosen 230/400 V. Diese Art der Absicherung wird seit vielen Jahren im Bereich BOS angewendet und es ist nicht bekannt, dass es jemals zu thermischen Beschädigungen der Generatoren gekommen ist, insbesondere im Leistungsbereich 5 kVA bis 6 kVA. Der Nennstrom der Schutzeinrichtung ergibt sich aus der Forderung nach DIN 14685-1, 4.1, Spiegelstrich zwei, dass generell über eine 1-phasige Leitung eine Leistung von 3,7 kVA übertragen werden soll, egal ob der einphasige Anschluss über die Wechselstromsteckdosen oder aus der Drehstromsteckdose über Verteilung ... Mehr
2015-01: Neue Brandschutzordnung DIN 14096 und alte Sicherheitszeichen nach früherer ASR A 1.3 Weiterverwendung alter Sicherheitszeichen nach ASR A 1.3 Ausgabe 2007 ist auch bei der Brandschutzordnung möglich
( 2015-07-28 ) Brandschutzzeichen Feuerlöscher nach ASR A 1.3 Nachdem im Mai 2014 die Neuausgabe von DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ mit den dort abgebildeten neuen Sicherheitszeichen nach aktueller ASR A 1.3 Ausgabe 2013 bzw. der DIN EN ISO 7010 erschienen ist, wurde an den zuständigen FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ die Frage gestellt, ob für neu erstellte bzw. überarbeitete Brandschutzordnungen (BSO) nach DIN 14096:2014-05 in jedem Fall auch neue Sicherheitszeichen nach aktueller ASR A 1.3 Ausgabe 2013 verwendet werden müssen. Der FNFW-Arbeitsausschuss NA 031 04 02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ möchte diese Frage wie folgt beantworten: Wegen der Erstellung einer neuen Brandschutzordnung nach DIN 14096 müssen nicht zwangsläufig alle Sicherheitszeichen im Objekt an die aktuelle ASR A 1.3 Ausgabe 2013 angepasst werden. In Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind die Sicherheitszeichen ... Mehr