FINA25
Infos für Expertinnen und Experten
Fachübergreifende Zusammenarbeit erleichtern, neue Horizonte öffnen
Techniken und Technologien zeigen sich zunehmend konvergent. Um die großen Herausforderungen unserer Wirtschaft und Gesellschaft zu stemmen, müssen die Gremien bei DIN enger zusammenarbeiten. Der sprichwörtliche Blick über den Tellerrand wird immer wichtiger – was in der Praxis heißt, dass die Mitarbeit der Expertinnen und Experten immer häufiger normenausschussübergreifend erfolgt. Mit FINA25 vereinfachen wir das: So ist bereits zum Basisbeitrag die Mitarbeit in bis zu zwei Gremien für alle möglich.
FINA25 ist ein transparentes, nachhaltiges und faires Finanzierungsmodell, das bessere Planbarkeit für alle Beteiligten bietet. Denn: DIN behandelt mit FINA25 alle Expertinnen und Experten gleich - egal, in welchen Normenausschüssen sie tätig sind.
Selbstverständlich hat FINA25 keine Auswirkungen auf die Abläufe der eigentlichen Normungsarbeit. Alle mit der Normung zusammenhängenden Prozesse bleiben erhalten und auch die Qualität der Normen bleibt unberührt. Das ist wichtig, denn: Normung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der der Nutzen für die Allgemeinheit im Fokus steht.
Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner*innen bei DIN oder schreiben Sie uns unter fina25@din.de.
Q&A für Expertinnen & Experten
FINA25 basiert auf zwei Säulen.
Säule 1 ist beteiligungsbezogen. Sie unterstützt nationale Normungsarbeit. Hierbei sind die Beiträge für alle Normenausschüsse einheitlich, sie berechnen sich in fünf Stufen nach der Anzahl der Gremiensitze einer Person:
Stufe I gilt für 1-2 Gremiensitze pro Person
Stufe II gilt für 3-5 Gremiensitze pro Person
Stufe III gilt für 6-9 Gremiensitze pro Person
Stufe IV gilt für 10-14 Gremiensitze pro Person
Stufe V gilt ab 15 Gremiensitzen pro Person.
Es können also künftig mit einem Beitrag mehrere Sitze normenausschussübergreifend eingenommen werden.
Säule 2 ist themenbezogen und dient der Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariatsführung und weiterer Dienstleistungen. Sie setzt sich aus einem kalkulierten Leistungspaket zusammen, wobei ein Sockelbetrag von 3.000 Euro je Gremium nie unterschritten wird. Säule 2 wird in der Regel im Rahmen von 3-Jahres-Verträgen kalkuliert. Der Sockelbeitrag deckt die Kosten für vorbereitende Tätigkeiten zur Übernahme eines Sekretariats ab und gilt je Sekretariat. Die Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariate wird je Sekretariat vertraglich vereinbart und kann von einem oder mehreren finanzierenden Unternehmen übernommen werden.
Ganz klar: nein. An Strukturen und in den Gremien ändert sich nichts. FINA25 betrifft ausschließlich die Finanzierung und hat keinen Einfluss auf die Normungsprozesse. Wir werden also seitens DIN nach wie vor in vollem Umfang unser hochwertiges Projektmanagement für die Normungsarbeit bereitstellen.
Hier gibt es keine Änderung zum derzeitigen Prozess: Eine Delegation erfolgt aus dem nationalen Arbeitsgremium in das europäische und/oder internationale Gremium, unabhängig ob DIN das Sekretariat hält oder dieses durch ein anderes Land geführt wird.
Der Autorisierungsprozess bleibt grundsätzlich bestehen. Lediglich das Autorisierungsformular wird entsprechend des angepassten Finanzierungsmodells aktualisiert. Eine neue Autorisierung ist nicht erforderlich. Autorisierungen für bestehende Gremiensitze werden beibehalten und werden vom neuen Modell nicht tangiert. Perspektivisch werden wir den Prozess stärker digitalisieren, um ihn so für alle Beteiligten schlanker und schneller zu gestalten. Mit Einführung des angepassten Finanzierungsmodells wird dieser zunächst noch auf dem gewohnten Weg erfolgen.
Wie gewohnt stehen auch weiterhin die Assistenzen, Projektmanager*innen und Geschäftsführer*innen für allgemeine Finanzierungsfragen und Auskünfte zu Beitragshöhen sowie für jegliche Rückfragen zum Prozess rund um die Finanzierung zur Verfügung. Für konkrete Fragen zu einzelnen Rechnungen und bestehenden Finanzierungsverträgen finden sich auf den entsprechenden Dokumenten die jeweiligen Ansprechpartner mit allen Kontaktdaten. Das FINA-Projektteam unterstützt gern im Übergang bei der Beantwortung offener Fragen, es ist erreichbar unter fina25@din.de
Die DIN-weit einheitlich erhobenen Basisbeiträge für die Normungsarbeit werden grundsätzlich von jedem bzw. jeder mitwirkenden Expertin und Experten verpflichtend erhoben oder sind durch Dritte zu übernehmen. Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen, die eine Befreiung einzelner Unternehmen / Experten, Gremien oder Gremiensitze vorsehen.
So werden auch weiterhin folgende Expertinnen und Experten und Mitarbeitende von der Beitragspflicht für die nationale, aber auch für die europäische und internationale Normungsarbeit befreit:
Expertinnen und Experten der öffentlichen Hand einschließlich der Mitarbeitenden von Hochschulen
Expertinnen und Experten der öffentlich-rechtlich verfassten Forschungseinrichtungen
Expertinnen und Experten der nichtgewerblichen Letztverbraucher
Expertinnen und Experten, die von einem anderen Normenausschuss delegiert werden
Expertinnen und Experten, die den Status „Gast zur Aufnahme“ haben (max. 1 Jahr) sowie
die Mitarbeit im Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN)
Darüber hinaus sieht das angepasste Finanzierungsmodell zukünftig auch eine Befreiung für Expertinnen und Experten vor, die in einem Gremium ohne direkte Normenerarbeitung mitarbeiten. Dies umfasst Lenkungs-, Steuer- und Innovationsgremien sowie Koordinierungsstellen (z. B. der Beirat eines Normenausschusses), da diese Gremien eine strategische Steuerungsfunktion für zukünftige Normungsthemen haben.
Die europäische und internationale Sekretariatsarbeit kann auch weiterhin finanziell unterstützt werden. DIN übernimmt hierbei ebenfalls einen Finanzierungsanteil von höchstens 50%. Des Weiteren kann eine Unterstützung bei der Akquise von Finanzierern einen weitvollen Beitrag leisten.
Ja, die Finanzierung der Gremienmitarbeit über einen Verband ist auch im angepassten Finanzierungsmodell möglich, wenn dieser die Expertin oder den Experten in DIN-Gremien entsendet (erfolgt über das Autorisierungsformular).
Nein, die Möglichkeit zur Erhebung von Förderbeiträgen bzw. Spenden scheidet zwingend aus. Für Säule 1 und Säule 2 werden grundsätzlich Rechnungen erstellt. Für diese mittels Rechnung abgerechneten Leistungen in Säule 1 und 2 kann es somit zukünftig keine Spendenbescheinigungen geben. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungsempfänger (umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, Banken, Versicherungen bzw. häufig Verbände) stellt die in den Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer eine Kostenkomponente dar, die sie wirtschaftlich tragen müssen.
Nein. Das angepasste Finanzierungsmodell wird nicht auf die externen DIN-Normenausschüsse (NAAutomobil, FES, NAEBM, FSF, NAGas, FNH, NAM, KRdL und NWM) sowie die DKE angewendet. Hier erfolgt die Finanzierung der Normungsarbeit nach eigenen spezifischen Regelungen über die jeweiligen Träger der Normenausschüsse.