FINA25

Q&A zum Finanzierungsmodell FINA25

3 Personen arbeiten vor einem Laptop und lächeln
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Hier finden Antworten auf häufig gestellte Fragen zu FINA25. Sie finden Fragen von

  • Expertinnen und Experten, von
  • Unternehmen und DIN-Mitgliedern sowie von
  • Verbänden

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DIN e.V.
Dr. Bärbel Wernicke und Gunnar Gruß

Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

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Q&A für Expertinnen & Experten

Wie funktioniert das angepasste Finanzierungsmodell? Ausblenden

FINA25 basiert auf zwei Säulen.  

Säule 1 ist beteiligungsbezogen. Sie unterstützt nationale Normungsarbeit. Hierbei sind die Beiträge für alle Normenausschüsse einheitlich, sie berechnen sich in fünf Stufen nach der Anzahl der Gremiensitze einer Person:  

Stufe I gilt für 1-2 Gremiensitze pro Person  

Stufe II gilt für 3-5 Gremiensitze pro Person  

Stufe III gilt für 6-9 Gremiensitze pro Person  

Stufe IV gilt für 10-14 Gremiensitze pro Person  

Stufe V gilt ab 15 Gremiensitzen pro Person.  

Es können also künftig mit einem Beitrag mehrere Sitze normenausschussübergreifend eingenommen werden.  

Säule 2 ist themenbezogen und dient der Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariatsführung und weiterer Dienstleistungen. Sie setzt sich aus einem kalkulierten Leistungspaket zusammen, wobei ein Sockelbetrag von 3.000 Euro je Gremium nie unterschritten wird. Säule 2 wird in der Regel im Rahmen von 3-Jahres-Verträgen kalkuliert. Der Sockelbeitrag deckt die Kosten für vorbereitende Tätigkeiten zur Übernahme eines Sekretariats ab und gilt je Sekretariat. Die Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariate wird je Sekretariat vertraglich vereinbart und kann von einem oder mehreren finanzierenden Unternehmen übernommen werden. 

Wird sich durch das Finanzierungsmodell etwas an der Arbeit von Expertinnen und Experten und der Struktur in den Normenausschüssen ändern? Einblenden

Ganz klar: nein. An Strukturen und in den Gremien ändert sich nichts. FINA25 betrifft ausschließlich die Finanzierung und hat keinen Einfluss auf die Normungsprozesse. Wir werden also seitens DIN nach wie vor in vollem Umfang unser hochwertiges Projektmanagement für die Normungsarbeit bereitstellen.

Was passiert, wenn Expertinnen und Experten in einem europäischen/internationalen Gremium mitarbeiten wollen – wie geht das mit dem angepassten Finanzierungsmodell? Einblenden

Hier gibt es keine Änderung zum derzeitigen Prozess: Eine Delegation erfolgt aus dem nationalen Arbeitsgremium in das europäische und/oder internationale Gremium, unabhängig ob DIN das Sekretariat hält oder dieses durch ein anderes Land geführt wird. 

Ändert sich etwas am Autorisierungsprozess? Müssen sich Expertinnen und Experten neu autorisieren? Einblenden

Der Autorisierungsprozess bleibt grundsätzlich bestehen. Lediglich das Autorisierungsformular wird entsprechend des angepassten Finanzierungsmodells aktualisiert. Eine neue Autorisierung ist nicht erforderlich. Autorisierungen für bestehende Gremiensitze werden beibehalten und werden vom neuen Modell nicht tangiert. Perspektivisch werden wir den Prozess stärker digitalisieren, um ihn so für alle Beteiligten schlanker und schneller zu gestalten. Mit Einführung des angepassten Finanzierungsmodells wird dieser zunächst noch auf dem gewohnten Weg erfolgen. 

Wer ist künftig die passende Ansprechperson zu Finanzierungsfragen bei DIN? Einblenden

Wie gewohnt stehen auch weiterhin die Assistenzen, Projektmanager*innen und Geschäftsführer*innen für allgemeine Finanzierungsfragen und Auskünfte zu Beitragshöhen sowie für jegliche Rückfragen zum Prozess rund um die Finanzierung zur Verfügung. Für konkrete Fragen zu einzelnen Rechnungen und bestehenden Finanzierungsverträgen finden sich auf den entsprechenden Dokumenten die jeweiligen Ansprechpartner mit allen Kontaktdaten. Das FINA-Projektteam unterstützt gern im Übergang bei der Beantwortung offener Fragen, es ist erreichbar unter fina25@din.de

Gibt es die Möglichkeit der Beitragsbefreiung? Einblenden

Die DIN-weit einheitlich erhobenen Basisbeiträge für die Normungsarbeit werden grundsätzlich von jedem bzw. jeder mitwirkenden Expertin und Experten verpflichtend erhoben oder sind durch Dritte zu übernehmen. Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen, die eine Befreiung einzelner Unternehmen / Experten, Gremien oder Gremiensitze vorsehen.  

So werden auch weiterhin folgende Expertinnen und Experten und Mitarbeitende von der Beitragspflicht für die nationale, aber auch für die europäische und internationale Normungsarbeit befreit: 

  • Expertinnen und Experten der öffentlichen Hand einschließlich der Mitarbeitenden von Hochschulen 

  • Expertinnen und Experten der öffentlich-rechtlich verfassten Forschungseinrichtungen 

  • Expertinnen und Experten der nichtgewerblichen Letztverbraucher 

  • Expertinnen und Experten, die von einem anderen Normenausschuss delegiert werden 

  • Expertinnen und Experten, die den Status „Gast zur Aufnahme“ haben (max. 1 Jahr) sowie 

  • die Mitarbeit im Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN) 

Darüber hinaus sieht das angepasste Finanzierungsmodell zukünftig auch eine Befreiung für Expertinnen und Experten vor, die in einem Gremium ohne direkte Normenerarbeitung mitarbeiten. Dies umfasst Lenkungs-, Steuer- und Innovationsgremien sowie Koordinierungsstellen (z. B. der Beirat eines Normenausschusses), da diese Gremien eine strategische Steuerungsfunktion für zukünftige Normungsthemen haben. 

Wie können Expertinnen und Experten einen Beitrag zur Fortführung internationaler Sekretariate leisten? Einblenden

Die europäische und internationale Sekretariatsarbeit kann auch weiterhin finanziell unterstützt werden. DIN übernimmt hierbei ebenfalls einen Finanzierungsanteil von höchstens 50%. Des Weiteren kann eine Unterstützung bei der Akquise von Finanzierern einen weitvollen Beitrag leisten.

Bleibt es für Expertinnen und Experten weiterhin möglich, über einen Verband finanziert zu werden? Einblenden

Ja, die Finanzierung der Gremienmitarbeit über einen Verband ist auch im angepassten Finanzierungsmodell möglich, wenn dieser die Expertin oder den Experten in DIN-Gremien entsendet (erfolgt über das Autorisierungsformular).

Sind künftig noch Förderbeiträge oder Spenden zulässig? Einblenden

Nein, die Möglichkeit zur Erhebung von Förderbeiträgen bzw. Spenden scheidet zwingend aus. Für Säule 1 und Säule 2 werden grundsätzlich Rechnungen erstellt. Für diese mittels Rechnung abgerechneten Leistungen in Säule 1 und 2 kann es somit zukünftig keine Spendenbescheinigungen geben. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungsempfänger (umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, Banken, Versicherungen bzw. häufig Verbände) stellt die in den Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer eine Kostenkomponente dar, die sie wirtschaftlich tragen müssen.

Betrifft das angepasste Finanzierungsmodell auch die externen Normenausschüsse und die DKE? Einblenden

Nein. Das angepasste Finanzierungsmodell wird nicht auf die externen DIN-Normenausschüsse (NAAutomobil, FES, NAEBM, FSF, NAGas, FNH, NAM, KRdL und NWM) sowie die DKE angewendet. Hier erfolgt die Finanzierung der Normungsarbeit nach eigenen spezifischen Regelungen über die jeweiligen Träger der Normenausschüsse.

Q&A für Unternehmen und Mitglieder

Wie funktioniert das angepasste Finanzierungsmodell? Ausblenden

FINA25 basiert auf zwei Säulen.  

Säule 1 ist beteiligungsbezogen. Sie unterstützt nationale Normungsarbeit. Hierbei sind die Beiträge für alle Normenausschüsse einheitlich, sie berechnen sich in fünf Stufen nach der Anzahl der Gremiensitze einer Person:  

Stufe I gilt für 1-2 Gremiensitze pro Person  

Stufe II gilt für 3-5 Gremiensitze pro Person  

Stufe III gilt für 6-9 Gremiensitze pro Person  

Stufe IV gilt für 10-14 Gremiensitze pro Person  

Stufe V gilt ab 15 Gremiensitzen pro Person.  

Es können also künftig mit einem Beitrag mehrere Sitze normenausschussübergreifend eingenommen werden.  

Säule 2 ist themenbezogen und dient der Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariatsführung und weiterer Dienstleistungen. Sie setzt sich aus einem kalkulierten Leistungspaket zusammen, wobei ein Sockelbetrag von 3.000 Euro je Gremium nie unterschritten wird. Säule 2 wird in der Regel im Rahmen von 3-Jahres-Verträgen kalkuliert. Der Sockelbeitrag deckt die Kosten für vorbereitende Tätigkeiten zur Übernahme eines Sekretariats ab und gilt je Sekretariat. Die Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariate wird je Sekretariat vertraglich vereinbart und kann von einem oder mehreren finanzierenden Unternehmen übernommen werden. 

Wie können Unternehmen ausrechnen, was sie ihr aktuelles Engagement in der Normung kostet? Einblenden

Das ist ganz einfach, da das angepasste Finanzierungsmodell ebenfalls einfach und transparent gestaltet ist: Die Beiträge sind für alle Normenausschüsse einheitlich. Um die zu erwartenden Kosten für die nationale Normungsarbeit zu kalkulieren, ist eine Betrachtung je Expertin oder Experten erforderlich. Je finanzierte Expertin oder Experten sind die jeweiligen Gremiensitze, die diese/dieser innehat, zu erheben. Auf Basis der Anzahl der Sitze kann nun eine Einordnung der Expertin oder des Experten in das Beitragsstufenmodell der Säule 1 erfolgen. Die Summe der Beiträge aller Expertinnen und Experten ergibt dann den Basisbeitrag für das Engagement eines Finanzierers in der Normungsarbeit.  

Sofern eine DIN-Mitgliedschaft besteht, kann zusätzlich ein Rabatt in Höhe der Stufe 1 des Beitragsmodells geltend gemacht werden. Bei der Ermittlung der Kosten unterstützen gerne die Assistenzen, Projektmanager*innen und Geschäftsführer*innen der Normenausschüsse.

Wird es weiterhin Gutscheine für DIN-Mitglieder geben? Einblenden

Ja, sie heißen nur nicht mehr Gutschein. Der Vorteil aus den bisherigen Gutscheinen bleibt für Unternehmen bis 2.000 Mitarbeitende erhalten, was bedeutet, die Mitgliedsunternehmen bekommen für die Mitarbeit einer Expertin oder eines Experten in einem DIN-Normenausschuss künftig einen Rabatt in der Höhe des Basisbeitrags der Säule 1. 

Gegenüber dem bisherigen Modell ermöglicht das angepasste Finanzierungsmodell mit dem Rabatt aus der DIN-Mitgliedschaft sogar die kostenfreie Mitarbeit in zwei Gremien für eine Expertin oder einen Experten. Sofern der Vorteil über den bisherigen Gutschein noch nicht aktiv genutzt wurde, muss die Nutzung des zukünftigen Rabatts über den DIN-Mitgliederservice aktiviert werden.

Müssen Mitglieder ihren bereits aktivierten Gutschein aus der DIN-Mitgliedschaft mit der Umstellung des Finanzierungsmodells erneut aktivieren? Einblenden

Nein, alle im Jahr 2024 geltend gemachten Gutscheine werden bei einer Fortführung der DIN-Mitgliedschaft automatisch in die Folgejahre für den Rabatt übernommen und bei der Beitragsberechnung für die nationale Normungsarbeit (Säule 1) berücksichtigt.

Gegenüber dem bisherigen Modell ermöglicht das angepasste Finanzierungsmodell mit dem Rabatt aus der DIN-Mitgliedschaft sogar die kostenfreie Mitarbeit in zwei Gremien für eine Expertin oder einen Experten. Sofern der Vorteil über den bisherigen Gutschein noch nicht aktiv genutzt wurde, muss die Nutzung des zukünftigen Rabatts über den DIN-Mitgliederservice aktiviert werden.

Q&A für Verbände

Wie funktioniert das angepasste Finanzierungsmodell? Ausblenden

FINA25 basiert auf zwei Säulen.  

Säule 1 ist beteiligungsbezogen. Sie unterstützt nationale Normungsarbeit. Hierbei sind die Beiträge für alle Normenausschüsse einheitlich, sie berechnen sich in fünf Stufen nach der Anzahl der Gremiensitze einer Person:  

Stufe I gilt für 1-2 Gremiensitze pro Person  

Stufe II gilt für 3-5 Gremiensitze pro Person  

Stufe III gilt für 6-9 Gremiensitze pro Person  

Stufe IV gilt für 10-14 Gremiensitze pro Person  

Stufe V gilt ab 15 Gremiensitzen pro Person.  

Es können also künftig mit einem Beitrag mehrere Sitze normenausschussübergreifend eingenommen werden.  

Säule 2 ist themenbezogen und dient der Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariatsführung und weiterer Dienstleistungen. Sie setzt sich aus einem kalkulierten Leistungspaket zusammen, wobei ein Sockelbetrag von 3.000 Euro je Gremium nie unterschritten wird. Säule 2 wird in der Regel im Rahmen von 3-Jahres-Verträgen kalkuliert. Der Sockelbeitrag deckt die Kosten für vorbereitende Tätigkeiten zur Übernahme eines Sekretariats ab und gilt je Sekretariat. Die Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariate wird je Sekretariat vertraglich vereinbart und kann von einem oder mehreren finanzierenden Unternehmen übernommen werden. 

Wie können Verbände im Rahmen des angepassten Finanzierungsmodells ihre Themen vorantreiben? Einblenden

Verbände können unabhängig vom neuen Finanzierungmodell auch weiterhin Expertinnen und Experten für die Normungsarbeit entsenden und deren Engagement in der Normung finanziell unterstützen. Auch für die von Verbänden entsandten Expertinnen und Experten gilt das vorgestellte Beitragsstufenmodell der Säule 1.  

Darüber hinaus können sie die europäische und internationale Normungsarbeit finanziell durch einen Beitrag zu Säule 2 unterstützen. DIN-Verbandsmitglieder erhalten drei Rabatte in Höhe der Beitragsstufe 1. Jeder Rabatt kann nur für eine Expertin oder einen Experten angewandt werden. Das neue Finanzierungsmodell ermöglicht somit für DIN-Verbandsmitglieder die kostenfreie Mitarbeit von drei Expertinnen und Experten in jeweils bis zu zwei Gremien.