FINA25

Zwei tragende Säulen

FINA25 basiert auf zwei zentralen Finanzierungssäulen.

© Gina Sanders/fotolia.com

Säule 1

Säule 1 ist sitzbezogen und normenausschussunabhängig. Sie unterstützt die nationale Normungsarbeit, also die Gremien- und Projektbetreuung der nationalen Arbeitsgremien in Form von: 

  • Sitzungsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung,

  • Dokumentenüberarbeitung und -bereitstellung,

  • Spiegelarbeiten zu den relevanten CEN- und ISO-Gremien, 

  • die Übersetzungen von EN-Normen und die Normenbereitstellung im Zuständigkeitsbereich des Gremiums sowie

  • die Überprüfung des Arbeitsprogramms auf Aktualität und Öffentlichkeitsarbeit. 

 
Die Entgelte für Säule 1 berechnen sich künftig einheitlich in fünf Beitragsstufen – abhängig von der Anzahl der Gremiensitze eines Experten oder einer Expertin. Der neue Basisbeitrag beträgt ab 1. Januar 2025 1.320 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Künftig können Expertinnen und Experten bereits in der niedrigsten Beitragsstufe zwei Gremiensitze einnehmen.  

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Befreiungen 

Die für die Mitarbeit in der Normung erhobenen Basisbeiträge für die Normungsarbeit gelten für jede mitwirkende Expertin bzw. jeden mitwirkenden Experten oder sind durch Dritte zu übernehmen. Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen, die eine Befreiung vorsehen. So werden auch weiterhin folgende Personen von der Beitragspflicht für die nationale, aber auch für die europäische und internationale Normungsarbeit befreit: 

  • Expertinnen und Experten der öffentlichen Hand einschließlich der Mitarbeitenden von Hochschulen, 

  • Expertinnen und Experten der öffentlich-rechtlich verfassten Forschungseinrichtungen, 

  • Expertinnen und Experten der nichtgewerblichen Letztverbraucher, 

  • Expertinnen und Experten, die von einem anderen Normenausschuss delegiert werden, 

  • Expertinnen und Experten, die den Status „Gast zur Aufnahme“ haben (max. 1 Jahr) sowie 

  • Expertinnen und Experten, die Mitarbeit im DIN-Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN). 

Darüber hinaus sieht das angepasste Finanzierungsmodell zukünftig auch eine Befreiung für Expertinnen und Experten vor, die in einem Gremium ohne direkte Normenerarbeitung mitarbeiten. Dies umfasst Lenkungs-, Steuer- und Innovationsgremien sowie Koordinierungsstellen, da diese Gremien eine strategische Steuerungsfunktion für zukünftige Normungsthemen haben. 

Säule 2

Säule 2 ist themenbezogen. Sie unterstützt europäische sowie internationale Sekretariatsführungen und weitere Dienstleistungen. Das beinhaltet 

  • die Führung von CEN- und ISO-Sekretariaten, 

  • projektbezogen anfallende Leistungen sowie

  • beratende Leistungen im Rahmen der gemeinnützigen Satzungstätigkeiten von DIN. 

Die Finanzierung von Säule 2 erfolgt künftig über zuvor kalkulierte und vertraglich festgelegte Preis-Leistungs-Pakete mit einer Laufzeit von üblicherweise drei Jahren. 

BEARBEITET_DIN_FINA25_Infografik

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner*innen bei DIN oder schreiben Sie uns unter fina25@din.de

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