DIN Verbraucherrat

2015-03-31

Normung von Fahrradhelmen

DIN-Verbraucherrat beteiligt sich an der Normung von Fahrradhelmen

Zwei Fahrradfahrer mit Helm
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Fahrradhelme schützen

Über Fahrradhelme werden zurzeit viele kontroverse Diskussionen geführt – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche gesetzliche Helmpflicht für Fahrradfahrer. Weitestgehend unstrittig ist hingegen, dass Fahrradhelme je nach Unfallart das Verletzungsrisiko des Kopfes deutlich verringern können. Zu diesem Ergebnis kam auch eine kürzlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) in Auftrag gegebene und von der der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München durchgeführte Studie.

Darin wurden 543 Unfälle mit verletzten Radfahrern aus den Jahren 2012 und 2013 detailliert untersucht. Darüber hinaus wurde die Verkehrsopferdatenbank der LMU genutzt. Die Studie gibt Auskunft über die häufigsten Unfallarten sowie über die jeweilige Verletzungsarten und deren Schwere bei Radfahrern. Typische Unfallabläufe waren: Alleinunfall mit Sturz auf die Seite oder über den Lenker und bei schweren Kollisionen mit Pkw der seitliche Anstoß mit Kopfanprall gegen die Frontscheibe. Kollisionen mit Fahrzeugen führen häufig zu schweren Kopfverletzungen. Darüber hinaus treten schwere Kopfverletzungen überproportional häufig bei älteren Radfahrern auf. Bei den getöteten Radfahrern war die Todesursache in 50 % der Fälle ein Schädel-Hirn-Trauma, die Helmtragequote lag nur bei 5 %. 

Normung von Fahrradhelmen

Heutige in Europa erhältliche Fahrradhelme fallen unter die Europäische Richtlinie 89/686/EWG zur persönlichen Schutzausrüstung. Die spezifischen Anforderungen an Fahrradhelme sind in den harmonisierten Normen DIN EN 1078 „Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen“ sowie in der DIN EN 1080 „Stoßschutzhelme für Kleinkinder“ festgelegt. Beide Normen lösen die Vermutungswirkung entsprechend der Richtlinie 89/686/EWG aus. Sie enthalten u. a. Anforderungen an Werkstoffe, Konstruktion, Stoßdämpfungsvermögen, Haltbarkeit und die Trageeinrichtung. Darüber hinaus sind die entsprechenden Prüfverfahren festgelegt.

Auf Basis der Studienergebnisse haben die Autoren der Studie die in der DIN EN 1078 enthaltenen Anforderungen mit den Auswirkungen des realen Unfallgeschehens verglichen. Hierbei wurden insbesondere die Anprallorte am Kopf sowie die Aufprallgeschwindigkeiten untersucht. Es hat sich gezeigt, dass vor allem im Schläfenbereich, mit über 30 % der Anpralle, die derzeitige Norm nur unzureichend ist. Das Verletzungsrisiko beim Tragen eines Helmes sinkt hier nur um wenige Prozent gegenüber Unfällen ohne Helm. Zum Vergleich: beim Stirnanprall sinkt das Verletzungsrisiko um 90 %, wenn ein Helm getragen wird. Hier sind die Anforderungen der Norm als ausreichend anzusehen. 

Mitarbeit DIN-Verbraucherrat

Der DIN-Verbraucherrat konnte Herrn Dr. Hell, den Leiter der medizinisch biomechanischen Unfallanalyse in der LMU München, als ehrenamtlichen Verbrauchervertreter gewinnen. Dr. Hell war maßgeblich an der Erarbeitung der Studie beteiligt. Er wird zukünftig im Normenausschuss „Sportschutzhelme“ mitarbeiten und die in der Studie gewonnenen Erkenntnisse in die Normungsarbeit einbringen.

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