DIN Verbraucherrat

2013-12-20

Mehr Sicherheit für Spielgeräte im Wasserbereich

Neue Norm für Wasserspielgeräte geplant – Aufnahme des Normprojekts in das Ar-beitsprogramm des DIN Verbraucherrates

Soielgeräte im Wasserbereich
© AQUABALENO mit Branding - API WATER FUN GmbH

Schwimmbäder warten mit immer neuen und aufwändigeren Spielgeräten und Attraktionen auf, um jungen Gästen mehr zu bieten als bloßes Schwimmvergnügen. Um künftig die Sicherheit rund um Spielgeräte, die im Wasserbereich von Badeanlagen aufgestellt werden zu erhöhen, hat das CEN/TC 136 „Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte“ beschlossen, das potentielle New Work Item „Wasserspielgeräte – Einrichtung oder Aufbau von Geräten, die zum Spielen - bei dem Wasser ein Teil der Funktion ist - benutzt werden“ in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. Weiterhin wurde beschlossen, die CEN/TC 136/WG 3 „Water slides and water play equipment“ zu reaktivieren und ihr das neue Projekt zuzuweisen, wobei die Arbeiten national im NA 112-05-01 AA „Schwimmbadanlagen und -geräte“ gespiegelt werden. Die Auftaktsitzung der WG 3 hat am 08.11.2013 in Berlin stattgefunden. Als Grundlage für die Erarbeitung dieser europäischen Norm wird die österreichische ÖNORM S 4720 „Spielgeräte im Wasserbereich von Badeanlagen“ herangezogen, welche im August letzten Jahres erstmalig veröffentlicht wurde.

Normative Anforderungen

Durch die neue Norm soll eine „Lücke“ geschlossen werden, denn auf der einen Seite gibt es zwar ein vollständiges und bewährtes Normenwerk für Spielplatzgeräte (DIN EN 1176), auf der anderen Seite auch ein solches für Schwimmbadgeräte (DIN EN 13451). Was aber fehlt sind Festlegungen, wenn man sozusagen den Spielplatz ins Wasser verlegt. Zu den wichtigsten Aspekten zählen Rutschfestigkeit der Oberflächen, Verhinderung von Fangstellen, die Art der verwendeten Materialien, stoßdämpfende Böden oder die erforderliche Mindesttiefe des Wassers für die es gilt, Anforderungen festzulegen. Ein zentrales Thema dabei ist natürlich auch das „Ins-Wasser-Springen“. Wenn dies vorgesehen oder vorhersehbar ist, dann ist es nach einer Risikoanalyse mitunter notwendig, eine entsprechende Schwimmbadaufsicht sicherzustellen.

Materialien, die mit dem Beckenwasser in Berührung kommen, dürfen die Wasserqualität nicht negativ beeinflussen. Sie müssen zudem korrosionsbeständig sein und die Entwicklung von Mikroorganismen oder Phytoplankton nicht zulassen. Zu verhindern gilt es außerdem, dass Kinder unter die Geräte schwimmen oder versuchen darunter durch zu tauchen. Ausreichende Freiräume und richtig ausgeführte Aufprallflächen müssen ebenfalls berücksichtigt werden sowie zusätzliche spezifische Anforderungen an einzelne Geräte. Außerdem müssen auch Piktogramme entwickelt werden, die Kindern und ihren Aufsichtspersonen klar machen, was man lieber unterlassen oder zur eigenen Sicherheit unbedingt berücksichtigen sollte. Zu guter Letzt müssen auch Vorgaben für die Hersteller formuliert werden, welche Informationen sie bereitstellen müssen – von Montage und Betrieb bis hin zu Wartungsintervallen.

Der Verbraucherrat wird sich an der Erarbeitung dieser Norm aktiv beteiligen.

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