DIN Verbraucherrat

2024-04-08

Entwurf DIN SPEC 91504 „Barrierefreie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ veröffentlicht

Person im Rollstuhl bei der Bedienung einer barrierefreien Ladesäule
© HyperJoint GmbH

Zweifelsohne wird der Anteil der E-Autos am motorisierten Individualverkehr in den nächsten Jahren sehr stark ansteigen. Damit steigt auch die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die selbst ein Elektrofahrzeug fahren und damit auf eine barrierefreie Ladeinfrastruktur angewiesen sind. Der Begriff Ladeinfrastruktur beinhaltet die Gesamtheit aller Elemente und Flächen, die genutzt werden, um ein Elektrofahrzeug abstellen und laden zu können, also z. B. die Ladesäule (mit gegebenenfalls angeschlagenes Ladekabel), den Ladepunkt am Elektrofahrzeug, den Platz zum Abstellen und Laden des Elektrofahrzeugs und dessen Zuwegung).

Der Fokus dieses Dokuments liegt darauf, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge als motorisch eingeschränkte, fahrzeugführende Person selbständig und grundsätzlich ohne Hilfe Dritter nutzen zu können. Dabei werden unterschiedliche Bedarfe von Menschen mit motorischen Einschränkungen berücksichtigt. Dies sind insbesondere Menschen mit manuell bedienbaren Rollstühlen sowie Rollatoren. Auch für andere Personengruppen, wie zum Beispiel groß- oder kleinwüchsige Menschen, Menschen mit temporären Beeinträchtigungen und ältere Menschen, können einige Anforderungen dieses Dokuments zu einer Nutzungserleichterung führen.

Wesentliches Ziel ist es, rollstuhlnutzende Selbstfahrer auch das Laden an entsprechend ausgestalteten Ladesäulen zu ermöglichen. Dazu sind vor allem das Erreichen und Bedienen der Ladeinfrastruktur mit entsprechenden Bewegungsflächen und Bedienhöhen maßgeblich. Der Platzbedarf berücksichtigt die Erreichbarkeit des Ladepunktes am Elektrofahrzeug, der bei Modellen verschiedener Hersteller an den unterschiedlichsten Stellen angeordnet sein kann und mit dem Kabel erreicht werden muss. Auch müssen die Bedarfe von Menschen berücksichtigt werden, die einen Rollstuhl nutzen, aber nicht selbst fahren. Angesichts längerer Pausen auf Reisen, bedingt durch die Ladezeit der Elektroautos ist es sinnvoll z. B. auf Raststätten auch Ladeplätze einzurichten, die einen Heckausstieg ermöglichen.

Ebenso muss die „klassische“ innerstädtische Ladesäule am Straßenrand von Rollstuhlnutzer*innen erreicht werden können, z. B. durch eine unmittelbare Bordsteinabsenkung. Da solche Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum stehen, müssen sie auch von blinden und sehbehinderten Menschen als Hindernis erkannt werden können.

Der Entwurf kann bis zum 05. Juni 2024 kommentiert und heruntergeladen werden.

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