DIN Verbraucherrat

2021-12-22

DIN-VR bezweifelt Eignung des Reparierbarkeitsindexes als Verbraucherinformation – Haltbarkeit der Produkte und Kosten der Reparatur bleiben unberücksichtigt

Der Reparierbarkeitsindex ist ein Instrument, das die EU-Kommission mit den Aktionsplänen zur Circular Economy 2015 und 2020 in Europa auf die politische Agenda gebracht hat. Er ist ein Bewertungssystem, das Informationen bereitstellen soll, um die Reparierbarkeit und, sofern erforderlich, die Nachrüstbarkeit (Upgradability) von Produkten zu bewerten.

Zum Reparierbarkeitsindex und seiner Eignung als Verbraucherinformation, die Nachfrage von Produkten dahingehend zu beeinflussen, dass Produkte mit geringeren Umweltfolgen identifiziert werden können, gibt es noch keine Bewertung. Aus Sicht des DIN-VR gibt es wichtige Punkte, die den Nutzen des Reparierbarkeitsindexes zweifelhaft erscheinen lassen.

Erste Priorität haben haltbare funktionierende Produkte. An erster Stelle wollen Verbraucher*innen Produkte, die lange ohne Reparaturen haltbar sind und funktionieren. Dies kann politisch unterstützt werden durch Maßnahmen wie gesetzlich festgelegte produktspezifische Mindestgarantiezeiten  und verbindliche Garantieerklärungen von Herstellern, bei welchen die Garantiezeiten vom Hersteller frei wählbar sind und auch über festgelegte verbindliche Mindestgarantiezeiten hinausgehen können. Der Reparierbarkeitsindex ist hier ungeeignet, denn er lässt Aussagen zur Haltbarkeit außer Acht. Zwar signalisieren Verbraucher immer wieder Bereitschaft, Produkte mit einem Schaden auch reparieren zu wollen, an erster Stelle steht jedoch, dass Verbraucher Produkte kaufen wollen, die ohne Reparatur lange halten.

Der Preis der Reparatur und der Zeitwert des Produkts sind wesentlich, nicht technische Parameter und Kriterien. In der Regel ist der Preis einer Reparatur ausschlaggebend für die Entscheidung, ein schadhaftes Produkt reparieren zu lassen. Der Reparaturpreis hängt vom konkreten Schadensfall ab. Wichtig ist auch der Zeitwert des zu reparierenden Produktes. Der Austausch eines Motors mag technisch durchaus über die gesamte Lebensdauer des Produkts machbar sein (die technischen Kriterien des Reparierbarkeitsindexes wie Verfügbarkeit von Ersatzmotoren sind erfüllt). Die Reparatur eines Motorschadens macht jedoch wirtschaftlich wenig Sinn, wenn der Zeitwert des Produkts zum Beispiel aufgrund seines hohen Alters gering ist und die Kosten der Reparatur des Motorschadens gegenzurechnen sind. Der Reparierbarkeitsindex berücksichtigt weder den Preis der Reparatur noch den Zeitwert des Produkts im Schadensfall.

Haltbarkeit und Reparierbarkeitsindex können gegenläufig sein. Die Angabe des Reparierbarkeitsindex kann eine gute Produkthaltbarkeit bei der Kaufentscheidung konterkarieren: Die lange Haltbarkeit eines Produktes und Aussage des Reparierbarkeitsindex können gegenläufig sein. Bei einem per se langlebigen Produkt mit einem schlechten Reparierbarkeitsindex ist die Aussage des Reparierbarkeitsindexes nicht zielführend, wenn sie einem Produkt mit gutem Reparierbarkeitsindex gegenübersteht, bei welchem häufig Schadensfälle eintreten. Der Reparierbarkeitsindex lässt diese Tatsache außer Acht. Er benachteiligt langlebige Produkte mit schlechtem Reparierbarkeitsindex gegenüber Produkten mit einem guten Reparierbarkeitsindex, bei denen häufig ein Schadensfall eintritt.

Fragwürdiger methodischer Ansatz des Reparierbarkeitsindex. Ausgangspunkt des Reparierbarkeitsindexes sind technische Parameter mit Bewertungskriterien, wie Ersatzteilverfügbarkeit, Vorhandensein der Reparaturanleitung, Zugänglichkeit zu Ersatzteilen etc. Die technischen Parameter und Kriterien werden als relevant angesehen, damit der Schaden eines Produktes repariert werden kann. Die Kriterien sind vielfach fragwürdig und zum Teil nicht objektivierbar („leichte Zugänglichkeit zu Ersatzteilen“ wer urteilt hier?). Es ist absehbar, dass die intendierten Punktezuteilungen nicht eindeutig, sondern vielfach stark interpretationsabhängig sein werden. Die Einhaltung aller genannten technischen Kriterien stellt nicht sicher, dass der Produktschaden sinnvoll und ökonomisch vertretbar behoben wird oder werden kann. Ein Aufaddieren der verschiedenen technischen Kriterien zu einem Index ist methodisch fragwürdig und der Sinn einer Skalierung ungeklärt.

Es besteht die Gefahr, dass mit dem Reparierbarkeitsindex ein aufwendiges Informationssystem für Verbraucher*innen geschaffen wird, das irreführend ist. Wenn Verbraucher*innen davon ausgehen, dass die gut bewerteten Produkte grundsätzlich gut reparierbar sind, aber beispielsweise sich der Kostenaufwand im konkreten Schadensfall als unvertretbar hoch herausstellt, wird nicht nur der Index diskreditiert sein, sondern auch die Idee, die dahintersteckt. Als Alternative zum Reparierbarkeitsindex könnte man andere politische Instrumente nutzen, um Verbraucher*innen die Reparatur von Produkten zu erleichtern. Über die Ökodesign-Richtlinie ließe sich die Reparierbarkeit fördern, indem produktspezifische Regelungen diese gezielt adressieren: zum Beispiel kann die produktspezifische Regelung für Mobiltelefone die Verfügbarkeit bestimmter Ersatzteile (Display, Akku und Ladebuchse) und einer Reparaturanleitung sowie entsprechende Produktinformationen hierzu vorsehen, um Verbraucher*innen für Reparaturen zu sensibilisieren.

Dies hätte auch den Vorteil, dass etablierte Umweltinformationssysteme wie die Energieverbrauchskennzeichnung oder Umweltzeichen wie der Umweltengel als Verbraucherinformation nicht in Konkurrenz treten müssten mit einem neu zu etablierenden Bewertungssystem mit zweifelhaftem Nutzen.

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