DIN Verbraucherrat

2018-06-22

Darstellung preisrelevanter Angaben: Es kommt doch auf die Größe an – Tabelle mit Mindestschriftgrößen hilft weiter

Bild mit einer Verkaufseinheit, den Gesamtpreis und Grundpreis
© Fleischer, Gabriela: Darstellung von preisrelevanten Angaben am Selbstbedienungsregal, DIN-Mitteilungen März 2018, Berlin

Wie groß müssen Preisangaben auf Schildern am Selbstbedienungsregal dargestellt sein, damit  Verbraucher sie erkennen und erfassen können? Die Antwort  ist: Es kommt darauf an, aus welcher Entfernung man die Angaben betrachtet und in welchem Winkel die Preisschilder angebracht sind – senkrecht oder angewinkelt. Der Betrachtungsabstand und der Betrachtungswinkel sind wichtige Größen, die man berücksichtigen muss, um verlässliche Aussagen zu machen, wie groß die Mindestschriftgröße (oder genauer die Mindestziffernhöhe) sein muss, damit Verbraucher die Angaben gut lesen können. Preisrelevante Angaben sind wichtige Informationen für Verbraucher beim täglichen Einkauf, es geht um die sogenannte Verkaufseinheit, den Gesamtpreis und den Grundpreis  siehe Bild. Betrachten Verbraucher die Angaben aus einem Abstand von 60 Zentimetern muss die Ziffernhöhe mindestens 3,2 Millimeter sein - dies entspricht einer Schriftgröße von 13 Punkt. Für größere Betrachtungsabstände hat der DIN-Verbraucherrat eine Tabelle erarbeitet, die Mindestziffernhöhen nennt, die auf Grundlage der Norm DIN 1450 „Schriften- Leserlichkeit“ berechnet wurden. Die Berechnungen wurden für senkrecht angebrachte und um 40 Grad angewinkelte Schilder gemacht. Wenn Verbraucher beispielsweise Angaben auf senkrecht angebrachten Schildern an Regalen in Bodennähe lesen wollen, muss die Ziffernhöhe der  Angaben mindestens 15,2 Millimeter sein – hier wird ein Betrachtungsabstand von 1,52 Meter angenommen. D.h. Verbraucher stehen vor dem Regal aufrecht bzw. in leicht gebeugter Körperhaltung und betrachten die Angaben auf den Regalschildern, die 0,10 Meter über dem Boden angebracht sind. Sind die Preisschilder auf dieser Regalhöhe um 40 Grad angewinkelt, müssen die Angaben mindestens eine Zifferhöhe von 6,7 Millimeter haben. 


Nachdem die Normungsarbeit an einer nationalen Norm zur Darstellung der Preisangaben eingestellt wurde, verstärkt der DIN-Verbraucherrat sein Engagement auf internationaler Ebene. Seit April 2018 ist eine Mitarbeiterin des DIN-Verbraucherrats über die europäische Verbraucherinteressenvertretung ANEC international  in die Arbeiten zur ISO 21041 „Richtlinie für die Angabe des Grundpreises“ eingebunden. Zum Norm-Entwurf ISO/DIS 21041 hat ANEC einen informativen Anhang zur Leserlichkeit erarbeitet und ihn zur Aufnahme in ISO 21041 vorgeschlagen. Dieser Anhang enthält unter anderem auch die oben erwähnte Tabelle zu Mindestmaßen für Ziffernhöhen bei verschiedenen Betrachtungsabständen. Darüber hinaus enthält der Anhang weitere Festlegungen, die dringend zu berücksichtigen sind, um Angaben auf Preisschildern am Selbstbedienungsregal gut leserlich darzustellen.

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