DIN Verbraucherrat

2018-09-28

Beteiligung des DIN-Verbraucherrates am Normungsprojekt „Künstliche Intelligenz“

Künstliche Intelligenz
© Fotolia / L. Viacheslav Iakobchuk

Die Zahl der vernetzten Geräte im privaten und im beruflichen Umfeld nimmt zu. Viele dieser „Smart Devices“ nutzen künstliche Intelligenz bzw. automatisierte Algorithmen und Verfahren, um mehr über unser Nutzungsverhalten zu lernen und ihre eigenen Fähigkeiten zu verbessern. Das Anwendungsspektrum reicht vom lernenden Textprogramm oder Internet-Browser auf dem Smartphone über individualisierte Film-Vorschläge des Smart-TV bis hin zum vernetzten Kühlschrank, der selbsttätig Milch einkauft, wenn wir die letzte Flasche herausgenommen haben. Auch im professionellen Bereich finden Anwendungen mit künstlicher Intelligenz immer häufiger Anwendung.

Im Januar 2018 wurde im Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA) ein Arbeitsausschuss zum Thema „Künstliche Intelligenz“ gegründet, der die internationalen Arbeiten des ISO/IEC JTC1 SC 42 Artificial Intelligence spiegeln wird. Das internationale Gremium hatte seine Gründungssitzung im April 2018 in Peking.

Das Internationale Gremium wird zunächst die Normungsthemen Terminologie, Klassifikation und Technologierahmen betrachten. Das Thema "Big Data" wird auch in diesem Gremium betrachtet.

Auf der Gründungssitzung des nationalen Gremiums wurde vor allem das Thema „Ethik und gesellschaftliche Aspekte“ im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz diskutiert. Diese Punkte sollen von den deutschen Vertretern in den internationalen Kontext eingebracht wer-den.

Die Automatisierung von Abläufen ist im Leben von Verbrauchern täglich präsent. Bei entsprechender Gestaltung kann dies den Verbrauchern das Alltagsleben erleichtern und Vorteile bringen.

Bereits in der Verwendung von automatisierten Abläufen sind für den Verbraucher große Probleme hinsichtlich Transparenz, Verlust von Kontrolle und Sicherheitsgefahren zu erkennen. Bei der künstlichen Intelligenz in der Endstufe sind diese Probleme verstärkt, denn es wird keine menschliche Gestaltung der Algorithmen mehr geben. Eine Maschine wird selber lernen und handeln und es wird Niemandem mehr transparent sein, warum eine Entscheidung (der Maschine) getroffen wurde. Dies erfordert klare Regeln, in welchen Fällen vollständige Automatisierung durch künstliche Intelligenz stattfinden darf und Rahmenbedingungen, die festlegen, welche ethischen und technologischen Anforderungen zu erfüllen sind.

Auch die Nutzung von großen Datenmengen (Big Data Analytics) wirft neben reinen Daten-schutzfragen (Datenminimierung und Zweckbindung der Daten sind wesentliche Gebote der Datenschutzgrundverordnung) weitere Fragestellungen auf und kann Probleme für den Verbraucher verursachen. Bei Big Data Analytics werden Daten aus verschiedenen Quellen zusammen geführt, die nicht alle gleichermaßen wertvoll sind und verschiedene Wahrheits-gehalte haben (z. B. bestellt ein Verbraucher online Produkte für seine Eltern und wird daraufhin der Altersgruppe 70+ zugeordnet). Auch gibt es keine Instanz, die die Vertrauens-würdigkeit der Datenquelle prüft. Manipulation ist damit leicht möglich. Zudem gibt die Analyse von Verhaltensdaten Aufschluss darauf, was ein Verbraucher macht, aber nicht warum er dies macht, wobei diese Aussage wichtig wäre, um Verbrauchererwartungen und Verbraucherverhalten zu verstehen und um die Daten für verbrauchergerechte automatisierte Prozesse nutzen zu können.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat anlässlich des Safer Internet Day im Februar 2018 auf der Veranstaltung „Künstliche Intelligenz - Dein Freund und Helfer?“ die Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz für den Verbraucher betrachtet. 

Der DIN-Verbraucherrat hat das Projekt im Sommer 2018 in sein Arbeitsprogramm aufgenommen und wird mit einem ehrenamtlichen Verbraucherratsvertreter an den Arbeiten des nationalen Gremiums teilnehmen.

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