DIN Verbraucherrat

2017-12-22

Auswertung der Online-Befragung „Nutzung von Automatisierter Grenzkontrolle“

Automatisierte Grenzkontrolle
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Die VR-Gst. hatte vom Juli bis Oktober 2017 eine Online-Befragung zur „Nutzung von Automatisierter Grenzkontrolle“ durchgeführt. Die Befragung wurde durchgeführt, um Nutzungsprobleme oder auch Best Practices für die Verwendung von Automatisierter Grenzkontrolle aufzuzeigen, die in die internationalen und europäischen Gremien eingebracht werden können, die Regelungen für die automatisierte Grenzkontrolle entwickeln. Die Befragung wurde von 253 Personen beantwortet, davon haben 228 die Befragung vollständig ausgefüllt. Der Großteil der Befragten war im Alter zwischen 30 und 59 Jahren.

Besonders relevant scheinen Beeinträchtigungen im Sehen zu sein, die durch die Sehbrille nicht behoben werden. Hier haben 25,9 % der über 60jährigen eine Beeinträchtigung angegeben. Im Vergleich gaben dies 8,9 % der Gesamtbefragten an. Auffallend ist, dass nur sehr wenig Befragte angegeben haben, dass sie Beeinträchtigungen haben, die die Erkennung von Fingerabdrücken oder die Gesichtserkennung erschweren. Dies könnte daran liegen, dass keine Klarheit darüber herrscht, um welche Art der Beeinträchtigung es sich handeln könnte. So könnten Zittern oder trockene Hände zwar vorliegende Beeinträchtigungen sein, die dem Befragten als konkretes Problem bei der biometrischen Erkennung jedoch gar nicht bewusst sind.

Die Reisehäufigkeit "einmal jährlich", "weniger als einmal jährlich" und "mehr als einmal jährlich" ist etwa gleich verteilt. 6,8 % der Befragten gab an, dass sie niemals in Länder außerhalb des Schengen-Abkommens verreisen. Immerhin 68,9  % der Befragten gab an, dass sie bei der Reise die automatisierte Grenzkontrolle bereits einmal genutzt haben.

Schon in der Gesamtsicht zeichnet es sich ab, dass bei über der Hälfte der Befragten eine Nutzung mit Brille stattfindet. Betrachtet man den Bereich der Befragten ab 60, so benötigen Alle eine Brille: 63 % tragen eine Sehbrille und 37 % benötigen gelegentlich eine Brille.

Die Ergebnisse der Befragung hinsichtlich der Nutzung ohne Sehbrille sind nicht sehr aussagekräftig, da 59,7 % der Sehbrillenträger, die die automatisierte Grenzkontrolle genutzt haben, die Sehbrille nicht absetzen mussten. Nur knapp 10% der Befragten (25 Personen) musste den Vorgang ohne die benötigte Sehbrille durchführen. Von diesen 25 Personen haben 12 Personen angegeben, dass sie Probleme mit der Nutzung ohne Brille hatten. Betrachtet man losgelöst von den niedrigen Fallzahlen die Tatsache, dass mehr als die Hälfte der Nutzer eine Sehbrille trägt und die Hälfte der Systemnutzer ohne Sehbrille Probleme bei der Nutzung hat, lässt sich leicht folgender Schluss ziehen: Müssten alle Sehbrillenträger ihre Brille absetzen, hätte alleine auf Grund dessen (andere Nutzungsprobleme sind ja noch aufzuaddieren) mindestens jeder vierte Nutzer ein Problem mit der Nutzung von automatisierter Grenzkontrolle!

An verschiedensten Stellen der Befragung taucht die Forderung nach Schnelligkeit und kurzen Wartezeiten seitens der Befragten auf. Die Schnelligkeit des Systems wird erhöht, wenn die Gebrauchstauglichkeit des Systems verbessert wird, die Nutzung intuitiv wird, das System eine geringere Fehleranfälligkeit hat und einzelne Prozessschritte verkürzt werden. Die Verbrauchervertretung sollte also weiterhin in der Normung das Hauptziel der Gebrauchstauglichkeit verfolgen. Die Schnelligkeit selber liegt nicht nur im Interesse der Befragten, sondern genauso im Interesse der Systembetreiber und muss daher an sich nicht von der Verbrauchervertretung eingebracht werden. Wichtig ist es aber gegenüber den Systembetreibern klar zu formulieren, dass schnellere Prozesse und höherer Durchsatz vorrangig durch Verbesserung von Gebrauchstauglichkeit, Nutzerführung und Nutzerinformation erreicht werden.

Hinsichtlich der Nutzung durch Sehbrillenträger sind Auswirkungen auf die Schnelligkeit und die Gebrauchstauglichkeit zu beachten. Der Systembetreiber muss zu Beginn entscheiden, ob er grundsätzlich die Nutzung mit Sehbrille zulässt oder nicht. Unsere Empfehlung hierzu lautet, dass er die Nutzung mit Sehbrille erlauben sollte, da man die hier entstehenden Fehlerquellen durch geeignete Maßnahmen abfangen kann. Die Systembetreiber müssen hierfür an einer Verbesserung der Algorithmen arbeiten, so dass die Abweisungen auf Grund von Brillen verringert werden. Außerdem sollte der Nutzer nicht erst drei Fehlversuche benötigen, bis er feststellt, dass die Erkennung mit Brille nicht möglich ist. Eine frühe Kommunikation des Problems nach dem ersten Fehlversuch mit der Bitte die Brille abzunehmen wäre angemessen. Weiterhin sollte also die Verbrauchervertretung darauf hinwirken, dass das System die Zugänglichkeit für Sehbrillenträger ermöglicht.

Ein wichtiger Aspekt für die zukünftige Arbeit der Verbrauchervertretung wird die Ermöglichung des Zugangs der automatisierten Grenzkontrolle für minderjährige Personen bzw. für Familien oder auch für begleitete ältere Personen sein, da dieses Thema von vielen Befragten als Problem genannt wurde. Insbesondere angesichts des voraussichtlich im kommenden Jahr in Kraft tretenden „European Accessibility Acts“, der diskriminierungsfreie Zugänglichkeit von Geräten und Systemen auch für Reisende erfordert, wird dies ein relevanter Faktor sein. Die Verbrauchervertretung sollte im europäischen oder internationalen Normungsgremium einen Antrag für ein Standardisierungsvorhaben oder einen Leitfaden für diese Thematik initiieren.

Die ausführliche Fassung der Auswertung ist über die VR-Geschäftsstelle erhältlich.

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