DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau)
Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen
Kurzreferat
Die Normenreihe DIN 18008 gilt für die Bemessung und Konstruktion von Bauprodukten aus Glas. Teil 5 der Norm gilt für begehbare Verglasungen mit ausschließlich planmäßigem Personenverkehr bei üblicher Nutzung und einer lotrechten Nutzlast von maximal 5 kN/m2 (Hoch) nach DIN EN 1991-1-1:2010-12 und DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12, siehe NA zu Tabelle 6.1, wie zum Beispiel bei Treppen, Podesten, Stegen und Abdeckungen von Lichtschächten. Für Verglasungen, die befahren werden sollen, hohen Dauerlasten ausgesetzt sind oder für die aufgrund der Nutzungsbedingungen von einer erhöhten Stoßgefahr ausgegangen werden muss, gelten weitergehende Anforderungen. Dieser Teil der Norm gilt nicht für begehbare Verglasungen, die nur zu Instandhaltungsmaßnahmen betreten werden. Für derartige Verglasungen gelten die Zusatzanforderungen (bzw. Erleichterungen) des Teils 6 dieser Norm.
Beginn
2020-12-10
Geplante Dokumentnummer
DIN 18008-5
Projektnummer
00519048