NA 119

DIN-Normenausschuss Wasserwesen (NAW)

Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 14428 Beiblatt 1
Duschabtrennungen - Funktionsanforderungen und Prüfverfahren; Beiblatt 1: Erläuterungen zu DIN EN 14428:2005-02

Titel (englisch)

Shower enclosures - Functional requirements and test methods; Supplement 1: Explanations to DIN EN 14428:2005-02

Einführungsbeitrag

Nach Veröffentlichung der Norm DIN EN 14428 im Februar 2005 wurde von der Zeitschrift "Glas - Fenster - Fassade" (Ausgabe 5/2005, S. 3) in einer recht aggressiv polemischen Art der Standpunkt vertreten, dass ein bedeutender Herstellerkreis nicht an der Erarbeitung der Norm beteiligt und somit vom Erscheinen der Norm überrascht war. Die Norm enthalte Festlegungen, die von diesem Kreis nicht mitgetragen werden können. Auf einer daraufhin vom Bundesinnungsverband des Glaserhandwerkes (im Weiteren BIV) einberufenen Anhörung war die Teilnahme eines Vertreters des für diese Thematik zuständigen DIN-Gremiums NA 119-05-18-10 UA "Bade- und Duscheinrichtungen" nicht erwünscht. Nachdem auf diesem Wege keine Klarstellungen erreicht werden konnten, stellte der Ausschuss für sich fest, dass offensichtlich bestimmte Defizite zum Ablauf des Normungsprozesses bestanden. Die wesentliche Fehleinschätzung beruhte augenscheinlich darin, dass die Entwicklung dieser Norm auf dem dem CEN von EU/EFTA übertragenen Mandat M/110 "Sanitärausstattungsgegenstände" basiert, und nicht darauf, dass sich deutsche Hersteller in diesem Marktsegment plötzlich äußeren Zwängen ausgesetzt fühlten; die Qualität deutscher Produkte war auch ohne Norm nicht nur in Europa anerkannt.
Die Aufnahme der Arbeiten an diesem Thema war offiziell angekündigt. Die Arbeiten wurden in einem europäischen Konsortium durchgeführt. Spätestens zum Zeitpunkt des Norm-Entwurfs im Mai 2002 wäre dem Glaserhandwerk die Möglichkeit gegeben, begründete Einwände vorzubringen und gemeinsam mit dem nationalen Spiegelgremium zu diskutieren.
Nach der Verabschiedung der Norm wurde sie nun in den CEN-Mitgliedsländern als nationale Norm implementiert. Damit wäre der Vorwurf eines deutschen Alleinganges der Hersteller von Duschabtrennungen zunächst entkräftet.
Nach der Veröffentlichung der Norm im EU-Amtsblatt (C 139/13 vom 8. Juni 2005) sah sich das Glaserhandwerk mit aus den Bedingungen der CE-Kennzeichnung ergebenden Anforderungen konfrontiert, die nicht erfüllt werden können. Es ist aber auch bekannt, dass Glas- und Beschlaghersteller in der Lage sind, weitaus höhere Anforderungen zu erfüllen. Für CE-gekennzeichnete Duschabtrennungen müssen in erster Linie die Ansprüche an die Sicherheit sowie die Praxistauglichkeit an diese Produkte erfüllt sein. Diese beiden Aspekte sind Bestandteile der Typprüfung. In einer von der Geschäftsstelle des NAW kurzfristig einberufenen Aussprache DIN - BIV (einschließlich BMVBS) im September 2005 wurde vom BIV nochmals dargelegt, dass ihre im handwerklichen Individualbereich tätigen Mitgliedsfirmen wirtschaftliche Nachteile durch diese Norm befürchten. Insbesondere die Systemanforderungen Spritzwasserdichtheit und Stabilität sowie deren Nachweis durch Einzelprüfungen sind für individuelle Einzelanfertigungen wirtschaftlich nicht vertretbar, aber auch nicht leistbar.
Nach Auffassung des DIN war die nicht gegebene Beteiligung des BIV an den Arbeiten an diesem Projekt unglücklichen Umständen geschuldet. Da nachweisbar vorhandene Informationen über diese Thematik nicht entsprechend weitergegeben wurden, entstand beim BIV der Eindruck, die Norm richte sich gegen Direktanbieter. Im Ausschuss war niemals daran gedacht, irgendjemanden auszuschließen. Es wurde auf die Kompliziertheit der europäischen Konsensfindung hingewiesen und auch darauf, dass nicht CEN für Änderungen der Modalitäten für die Konformitätsbestätigung zuständig ist. Es konnten verschiedene Lösungsmodelle angeboten werden. In den daraufhin in einer konstruktiven Atmosphäre im November 2005 im Ausschuss stattgefundenen Gesprächen mit dem BIV wurden zunächst die grundsätzlichen Argumente beider Seiten ausgetauscht. Auf der einen Seite macht anerkanntermaßen die Herstellung von Duschabtrennungen durch das Glaserhandwerk nur einen kleinen Teil der Gesamtproduktion von Duschabtrennungen aus. Andererseits wurde nochmals unterstrichen, dass zu keinem Zeitpunkt gedacht war, wissentlich das Handwerk auszuschließen, und dass die Aufgabe des Ausschusses in der Umsetzung des übertragenen Mandates M/110 bestand, wonach für Duschabtrennungen die mandativen Anforderungen Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit in einer harmonisierten Europäischen Norm beschrieben werden mussten. Der Ausschuss ist lediglich das nationale Spiegelgremium; die Norm ist keine Neuerung deutscher Hersteller. Unter Beachtung der Aspekte Schuldrechtsmodernisierung, Gerätesicherheitsgesetz und Produkthaftung wurde der Fokus der Normungsarbeit tatsächlich auf die beiden vorgenannten Aspekte gerichtet. Das gilt für das Handwerk und die Industrie. Dies bedeutet für Handwerk und Industrie gleichermaßen die Durchführung der Prüfungen nach den in der Norm angegebenen Verfahren. Werden diese Prüfungen von wem auch immer nicht durchgeführt, geht er insbesondere aufgrund der neuen Gesetzgebung Risiken ein. Mögliche Schadensfälle werden gründlichst untersucht; dabei spielen solche Beweggründe eine Rolle, wie z. B. die Art der Benutzung, der Einbau, Konstruktions- und Produktionsfehler.
Nachdem in der zuvor zitierten Zeitschrift (Ausgabe 1/2006, S. 6) eine gemeinsame Verlautbarung BIV - DIN zur angestrebten Lösungsfindung veröffentlicht wurde, BIV auch einen entsprechenden Vorschlag unterbreitete, entschied sich der Ausschuss (in dem nunmehr die Mitarbeit des BIV sichergestellt werden konnte) auf seiner Sitzung im Juli 2006 für die Veröffentlichung eines Beiblattes 1 zur Norm, mit dem die große Individualität der handwerklich gefertigten Duschabtrennungen im Sinne eines Bestandteils einer vom Handwerk gebotenen Dienstleistung im Vergleich zu industriell hergestellten Duschabtrennungen herausgestellt wird. Dabei wird sowohl auf die Richtlinie 89/106/EG (Bauprodukte-Richtlinie), das Bauproduktegesetz und das Leitpapier M "Konformitätsbewertung unter der BPR-Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle" Bezug genommen. Mithilfe dieser Erklärungen ist es möglich, dass in handwerklicher Einzelanfertigung hergestellte Duschabtrennungen von der ansonsten obligatorischen CE-Kennzeichnung ausgeschlossen werden können. Damit konnte letztlich vom zuständigen DIN-Gremium der grundsätzlichen Intention des BIV auf einer relativ unkomplizierten Art entsprechend Rechnung getragen werden.

Dokument: zitiert andere Dokumente

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 119-05-18-10 UA - Bade- und Duscheinrichtungen (CEN/TC 163/WG 4)  

Ausgabe 2006-12
Originalsprache Deutsch
Preis ab 34,60 €
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