NA 057

DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL)

2017-11-14

Normungsaktivitäten im Fachgebiet „Lebensmittelhygiene/Lebensmittelsicherheit“

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Um eine einwandfreie Beschaffenheit der Lebensmittel von ihrer Herstellung bis zur Abgabe an den Verbraucher sicherzustellen, müssen Lebensmittel so hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden, dass sie keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind.

In der Europäischen Union wird im Interesse der Lebensmittelsicherheit ein gemeinschaftlicher Ansatz verfolgt. Mit den Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 852/2004, (EG) Nr. 853/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 wurde die Grundlage für ein einheitliches Lebensmittelrecht geschaffen. Die gemeinschaftsrechtlichen und die ergänzenden nationalen Verordnungen enthalten die grundlegenden Anforderungen, die zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit erforderlich sind. Dabei hat sich der Gesetzgeber vieler unbestimmter Rechtsbegriffe bedient. Im Zuge der Anwendung dieser Rechtsvorschriften ergibt sich die Notwendigkeit, die allgemeinen Vorschriften und Anforderungen zu präzisieren, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. untersucht im Rahmen eines Projektes in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL), welche Möglichkeiten der Einbeziehung lebensmittelhygienischer Anforderungen in das Deutsche Normenwerk bestehen. Ziel des Vorhabens ist es, durch entsprechende Normen die allgemeinen Anforderungen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren und zu harmonisieren. Darüber hinaus erfolgt eine Überprüfung des bestehenden Normenwerkes im Hinblick auf die lebensmittelhygienische Relevanz, um gegebenenfalls lebensmittelhygienische Festlegungen in das Deutsche Normenwerk einzubeziehen. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Bereiche, in denen aufgrund technischer oder organisatorischer Bedingungen gehäuft Probleme hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit auftreten.

Zur Durchführung der Normungsarbeiten wurden im Fachgebiet „Lebensmittelhygiene / Lebensmittelsicherheit“ die Arbeitsausschüsse  „Lebensmittelhygiene“ und „Lebensmittelsicherheit – Management-Systeme“ eingerichtet. Für die Bearbeitung der konkreten Projekte sind von den Arbeitsausschüssen bislang insgesamt 30 Arbeitskreise eingesetzt worden, in denen Experten aus dem Bereich der Lebensmittelüberwachung, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Verbraucher die Normen erarbeiten.

Eine Vielzahl der Normen aus dem Fachgebiet „Lebensmittelhygiene/Lebensmittelsicherheit“ wurde als Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene notifiziert. Die Einhaltung der Normen und die Verwendung normgerechter Einrichtungen erleichtern es, die gesetzliche Sorgfaltspflicht zu erfüllen und Verantwortung für den Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu übernehmen. Die im Fachgebiet „Lebensmittelhygiene/Lebensmittelsicherheit“ erarbeiteten Normen sind für die betroffenen Kreise eine wichtige Informationsquelle über wissenschaftlich fundierte Standards. Eine Übersicht aller Normen ist zu finden auf der Homepage des DIN-Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).

Um die Anwendung der Normen im Lebensmittelbereich zu fördern, erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung über die laufenden Normungsarbeiten in für die Lebensmittelwirtschaft wichtigen Publikationen entsprechender Fachverlage, wie z. B.:

Behr‘s Jahrbuch für die Lebensmittelwirtschaft

Behr’s Jahrbuch für die Gemeinschaftsgastronomie.

Für den Bereich der Lebensmittelüberwachung werden regelmäßig die veröffentlichten Normen und Norm-Entwürfe des Fachgebietes und die gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004 notifizierten Normen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf dem Behördenserver FIS-VL bekanntgegeben.