DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL)
DIN EN 14176
Lebensmittel - Bestimmung von Domoinsäure in rohen Schalentieren, gekochten Miesmuscheln und rohem Fisch mit RP-HPLC und UV-Detektion; Deutsche und Englische Fassung prEN 14176:2015
Foodstuffs - Determination of domoic acid in raw shellfish, raw finfish and cooked mussels by RP-HPLC using UV detection; German and English version prEN 14176:2015
Einführungsbeitrag
Das Toxin der amnesischen Schalentiervergiftung (ASP, en: amnesic shellfish poisoning), Domoinsäure (DA, en: domoic acid) gehört zur Gruppe der Aminosäuren, die als Kainoide bezeichnet werden, die als Neuroexzitatoren (Reizmittel) oder Exzitotoxine eingeordnet werden, da sie die Neurotransmissionsmechanismen des Gehirns stören. Das Toxin kann sich in der Nahrung der Schalentiere in einer Vielzahl von toxischen Pseudonitzschia-Arten anreichern. Die Nahrungsaufnahme von mit DA kontaminierten Meeresfrüchten kann zu einer Vergiftung mit Symptomen führen, die (unter anderem) abdominelle Krämpfe, Erbrechen, Orientierungslosigkeit und Gedächtnisverlust (Amnesie) umfassen, und sie können in bestimmten Fällen schwere gesundheitliche Folgen haben.
Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Verfahren für die quantitative Bestimmung von Domoinsäure in rohen Muscheln und Fischen als auch in gekochten Miesmuscheln fest. Abhängig von der Empfindlichkeit des UV Detektors liegt die Nachweisgrenze bei etwa 10 ng/ml bis 80 ng/ml (0,05 mg/kg bis 0,4 mg/kg). Die Quantifizierungsgrenze (Bestimmungsgrenze) für DA mit diesen Verfahren beträgt mindestens 2,7 mg/kg. Verfahren A wurde in Bezug auf die Bestimmung von DA in verschiedenen rohen Matrices, beispielsweise Miesmuscheln, Venusmuscheln, Jakobsmuscheln und Anchovis (Sardellen), aufgestockt und/oder natürlich kontaminiert bei Konzentrationen validiert, die im Bereich von 2,7 mg/kg bis 85,1 mg/kg liegen. Verfahren B wurde in Bezug auf die Bestimmung von DA bei Konzentrationen validiert, die im Bereich von 5 mg/kg bis 12,9 mg/kg in gekochten Miesmuscheln liegen. Verfahren A und B sind zwei vergleichbare Verfahren zur quantitativen Bestimmung von DA und deren Isomeren, zum Beispiel Epi-Domoinsäure (epi-DA) in ungesalzenen rohen Meeresfrüchten (Verfahren A) und in gekochten Miesmuscheln (Verfahren B). Verfahren A nutzt eine Ein-Schritt-Extraktion mit 50%igem wässrigen Methanol und eine selektive Reinigung sowie Voranreicherung (Vorkonzentration) mit starker Festphasenextraktion (SPE, en: solid phase extraction) mit Anionenaustauscher. Die Analyten werden mit Hochleistungsflüssigkeitschromatographie unter isokratischen Bedingungen und ultravioletter Absorptionsdetektion bestimmt. Verfahren A ermöglicht die Eliminierung des Reinigungsschrittes im Hinblick auf die im Validierungsverfahren ermittelten Ergebnisse. Verfahren B nutzt eine Ein-Schritt-Extraktion mit 50%igem wässrigen Methanol und einen optionalen Arbeitsschritt zum Erhitzen, der ein besseres Dekantieren des Überstandes ermöglicht. DA und epi-DA werden mit Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit binärem Gradienten sowie ultravioletter Absorptionsdetektion bestimmt. Beide Verfahren können für die quantitative Bestimmung von DA angewendet werden.
Dieses Dokument (prEN 14176:2015) ist vom Technischen Komitee TC 275 "Lebensmittelanalytik - Horizontale Verfahren" (Sekretariat: DIN, Deutschland) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) nach eingehenden Vorarbeiten der Arbeitsgruppe 14 "Marine Biotoxine" (Sekretariat: DIN, Deutschland) erarbeitet worden. Das zuständige deutsche Arbeitsgremium ist der DIN-Arbeitskreis NA 057-01-03 -01 AK "Algentoxine" des Normenausschusses "Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte" (NAL).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 14176:2005 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Extraktionsvorschrift in Abschnitt 6.2 wurde überarbeitet; b) die chromatographischen Bedingungen in Abschnitt 6.3 wurden überarbeitet; c) das Verfahren wurde nachvalidiert, und die Validierungsdaten im Anhang A wurden überarbeitet.
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 057-01-03-01 AK - Algentoxine