NA 032

DIN-Normenausschuss Gastechnik (NAGas)

Projekt

Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1 000 kW

Kurzreferat

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren, insbesondere für die Konstruktion, die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und rationelle Nutzung von Energie sowie für die Klassifizierung und Kennzeichnung von Gasheizkesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern, Gebläsebrennern oder Vormischbrenner ausgestattet sind und im Folgenden als Kessel bezeichnet werden. Wo das Wort Kessel verwendet wird, muss es als Kessel einschließlich der Verbindungsleitungen, Leitungen und Anschlüsse, sofern vorhanden, gelesen werden. Diese Europäische Norm deckt Gasheizkessel von den Gasgerätearten C1 bis C9 und die Gasgerätearten B2, B3 und B5, nach der Klassifizierung in CEN/TR 1749 ab: a) die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Netto-Heizwerts) nicht mehr als 1 000 kW haben; b) , die eines oder mehrerer brennbarer Gase der drei Gas Familien beim Druck, wie in der EN 437 angegeben, verwenden; c) bei denen die Temperatur der Wärmeträgerflüssigkeit nicht 105 °C während des normalen Betriebs überschreitet; d) bei denen der maximale Betriebsdruck im Wasserkreislauf nicht mehr als 6 bar überschreitet; e) die möglicherweise oder möglicherweise nicht zur Kondensation unter bestimmten Umständen führen; f) die in der Montageanleitung entweder als Brennwertkessel oder als Niedertemperatur-Heizkessel oder als Standardkessel bezeichnet werden; wenn keine Bezeichnung angegeben wird, ist der Kessel als Standard Kessel zu berücksichtigen; g) die dazu bestimmt sind entweder im Haus oder im Freien in einem teilweise geschützten Ort installiert zu werden; h) die eine Einheit umfasst, um heißes Wasser zu produzieren, entweder durch die direkte oder Speicherung, wobei es als Einheit vermarktet wird; i) die entweder für abgeschlossene Wasser-Systeme oder für offene Wasser-Systeme ausgelegt sind; j ) die entweder modulare Kessel oder nicht-modulare Kessel sind. Diese Europäische Norm wird in Verbindung mit den Allgemeinen Anforderungen der Norm EN 15502-1 verwendet. Diese Europäische Norm legt Anforderungen an Heizkessel mit bekannter Konstruktion fest. Bei Heizkessel mit jeglicher alternativer Konstruktion, die nicht vollständig von dieser Norm erfasst wird könnte, muss das Risiko mit dieser alternativen Konstruktion verbundenen beurteilt werden. Ein Beispiel für eine Methode zur Beurteilung, basierend auf der Risikobewertung und die die grundlegenden Anforderungen der Gasgeräterichtlinie abdeckt, ist in Abschnitt 11 angegeben. Diese Europäische Norm gilt nicht für alle Anforderungen für: k) Geräte, die zum Anschluss an Gasnetze bestimmt, bei denen die Beschaffenheit des verteilten Gases unter Umständen in einem großen Bereich über die gesamte Lebensdauer des Geräts variiert (siehe Anhang DD); l) Geräte mit Abgasklappen; m) Geräte der Gasgerätearten B21, B31, B51 , C21 , C41 , C51, C61 , C71 und C81, n ) C7-Geräte, die eine Nennwärmebelastung (auf der Grundlage der Heizwert haben) mehr als 70 kW; o) Geräte, die flexible Kunststoff-Innenrohre beinhalten; p) Geräte, die entwickelt wurden, um mit einem kombinierten Abgassystemen im Überdruck (z. B. Ca)) betrieben zu werden; q) Geräte, die einen kombinierten Abgasweg beinhalten, der für den Betrieb unter Überdruck ( beispielsweise Cb)) konstruiert wurde; r ) Geräte, die zum Anschluss an einen (gängigen) Kamin mit mechanischer Absaugung vorgesehen sind.

Beginn

2013-11-07

WI

00109044

Geplante Dokumentnummer

EN 15502-2-1/FprA1

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 032-03-01-03 AK - Zentralheizungskessel für gasförmige Brennstoffe  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 109/WG 1 - Gasbefeuerte Zentralheizkessel für den häuslichen Bereich  

Ersatzvermerk

Ersatz für EN 15502-2-1/prA1:2014-02; vorgesehen als Änderung von EN 15502-2-1:2012-10

Norm-Entwurf

Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1000 kW
2016-03
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Vorgänger-Dokument(e)

Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1000 kW
2012-10

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