2022-04-20

Mehr Ideen für eine beschleunigte Energiewende

Bundesregierung legt „Osterpaket“ vor

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in seinem so genannten „Osterpaket“ am 8.4.2022 die neuen Ausbauziele für erneuerbare Energien vorgelegt, die eine grundlegende Transformation der Stromversorgung zum Ziel haben. Bis 2035 soll der in Deutschland verbrauchte Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden und damit treibhausgasneutral sein. Das Ausbauziel für 2030 wird auf 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs angehoben. Damit die erneuerbaren Energien zügig ausgebaut werden können, hat das BMWK die größte Beschleunigungsnovelle des Erneuerbare-Energie-Gesetz vorgelegt, das am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll („EEG 2023“). Zur beschleunigten Anwendbarkeit einzelner Maßnahmen werden punktuell Regelungen bereits vorab in Kraft gesetzt.

Bündel an Maßnahmen geplant

Die Nutzung erneuerbarer Energien steht zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Damit wird der Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See massiv intensiviert. Ein umfangreiches Bündel an Maßnahmen sieht z. B. die Bereitstellung neuer Flächen sowie verbesserte Rahmenbedingungen für den Ausbau der Photovoltaik vor. Der Ausbau der Windenergie auf See soll zukünftig durch Ausschreibung auch auf bisher nicht voruntersuchten Flächen möglich sein. Insgesamt sollen Hemmnisse abgebaut und Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlankt werden. Der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze wird aktualisiert, damit diese mit dem Erneuerbaren-Ausbau Schritt halten können. Die Abschaffung der EEG-Umlage sowie Stärkung der Rechte der Endkunden soll für zusätzliche Anreize sorgen.

Unterstützung durch Normen und Standards

Die bestehenden Normen und Standards der etablierten Normungsorganisationen spielen bereits jetzt eine große Rolle bei der Unterstützung der Energiewende. So verweist das EEG u. a. auf das zertifizierte Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001. Darüber hinaus unterstützt die Normung neue Technologien und Anwendungsfelder, wie z. B. die Agri-Photovoltaik, die die Bundesregierung vermehrt einsetzen will. Um deren Wettbewerbsfähigkeit aufgrund ihrer höheren Kosten zu unterstützen, ist hierfür ein Bonus in den Ausschreibungen vorgesehen.

Auch der beschleunigte Ausbau der Windenergie an Land und auf See soll mit entsprechenden Maßnahmen flankiert werden. So wurde z. B. die Größenbegrenzung für Pilotwindenergieanlagen aufgehoben. Fragen, bei der die Normung unterstützen kann, sind z. B. die Recyclingfähigkeit der Rotorblätter oder das Repowering bestehender Offshore-Windparks. Die wesentlichen Hemmnisse bei Wind an Land können jedoch nicht im EEG selbst gelöst werden, z.B. zu geringe Flächenausweisungen, sondern sollen in einem gesonderten Gesetzespaket abgebaut werden („Sommerpaket“).

Im Fokus: Innovationen!

Schon jetzt ist klar: Die ambitionierten Ziele der Bundesregierung lassen sich nur durch gute Ideen erreichen! Hierfür hat die Bundesregierung eine Weiterentwicklung der Förderungen für Innovationen und Speicher vorgesehen. So sollen z. B. innovative Konzepte erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung gefördert und dadurch der Markthochlauf der Wasserstofftechnologie angekurbelt werden. Zugleich sollen neue Biomethan- und neue KWK-Anlagen auf Wasserstoff ausgerichtet werden („H2-ready“).

Hierbei kann die Normung einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schafft und gleichzeitig die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele unterstützt. Die Fördermaßnahmen der Bundesregierung führen zu Lösungen, deren Marktfähigkeit durch Normung unterstützt wird. Deutschen Forschungsergebnissen wird so über Normung das Tor zur Welt eröffnet, zum Wohle der deutschen Wirtschaft und Energieversorgung.

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