Projekt

Feuerwehrwesen - Tragbare Belüftungsgeräte

Kurzreferat

Belüftungsgeräte dienen dazu, Gebäude und Einsatzstellen frei von Rauch, Hitze und giftigen Gasen zu machen bzw. die Rauchgasfreiheit noch nicht belasteter Gebäudeteile aufrecht zu erhalten. Belüftungsgeräte der Feuerwehr nach dieser Norm verfügen über einen eigenen Antrieb durch einen Verbrennungsmotor oder durch einen Elektromotor oder durch einen Wasserturbinenantrieb oder durch andere Antriebsarten (z. B. pneumatisch); letztere werden in dieser Norm nicht behandelt. Die vorgenannten Belüftungsgeräte sind mobil (tragbar) und werden im Regelfall als Beladungsbestandteil eines Feuerwehrfahrzeugs zur Einsatzstelle gebracht. Die Norm wurde zu dem Hauptzweck erstellt, die Beschaffung von Belüftungsgeräten für den kommunalen Feuerwehrbedarf zu erleichtern, indem die minimal notwendigen Anforderungen zusammengestellt wurden. Des Weiteren ist ein Datenblatt für ein Belüftungsgerät enthalten, um Vergleichbarkeiten herzustellen.

Beginn

2023-10-31

Geplante Dokumentnummer

DIN 14963

Projektnummer

03101449

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 031-04-09 AA - Sonstige Ausrüstung - SpA zu CEN/TC 192/WG 5  

Ersatzvermerk

Vorgesehen als Änderung von DIN 14963:2021-09

Norm-Entwurf

Feuerwehrwesen - Tragbare Belüftungsgeräte; Änderung A1
2024-01
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Vorgänger-Dokument(e)

Feuerwehrwesen - Tragbare Belüftungsgeräte
2021-09

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