DIN Verbraucherrat

2011-08-25

Freizeitbeschäftigungen unserer Kinder

Wussten Sie schon, was zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen unserer Kinder im Sommer zählt?

Kleinkind an einer Wasserrutsche im Freibad
© henryart / fotolia.com

Richtig, ein Besuch im Schwimmbad. Wussten Sie auch, dass es hier zahlreiche Normen gibt, die für ausreichende Sicherheit und unbeschwerten Badespaß sorgen?

Bereits die Kleinsten, die gerade dabei sind Schwimmen zu lernen, halten sich mit Schwimmhilfen nach DIN EN 13138 über Wasser. Ob mit oder ohne Schwimmhilfe: Kinder sollten nur unter ständiger Aufsicht baden – sei das Wasser noch so flach.

Sollten die Schwimmanfänger nach einer gewissen Zeit mal zu erschöpft sein oder keine Lust mehr zum Schwimmen lernen haben, dann können sie sich auf einem schwimmenden Freizeitartikel nach DIN EN 15649 z. B. in Form eines Delphins auf dem Wasser ausruhen.

Für Kinder die bereits sicher und ohne Aufsicht schwimmen können, sind Schwimmbadgeräte nach DIN EN 13451 viel interessanter. Bei einem Startblock sind Absprungfläche, Neigung des Startblocks geregelt, und um beim Absprung einen sicheren Halt zu gewährleisten, gibt es umfangreiche Anforderungen an die Rutschfestigkeit der Absprungfläche. Aus Sicherheitsgründen ist die Eintauchtiefe nach einem Sprung vom Sprungbrett oder einer Plattform genormt, die in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Höhen der Sprungplattformen bestimmt wird. In Mehrzweckbecken müssen während der Benutzung von Sprunganlagen die entsprechenden Eintauchzonen getrennt und der Zugang für andere Benutzer verhindert werden. Um einen sicheren Aufstieg zur Plattform zu gewährleisten, gibt es Anforderungen an Treppenleitern, Brüstungen und die Rutschfestigkeit der Oberfläche von Sprungplattformen und -bretter.

Für Kinder sind Wasserrutschen nach DIN EN 1069 eine Attraktion mit großem Spaßfaktor. Sie werden in unterschiedliche Typenklassen eingeteilt.

Natürlich gibt es auch eine Norm für das kühle Nass. In DIN 19643 über Schwimmbeckenwasser wird eine gute, gleich bleibende Beschaffenheit des Beckenwassers in Bezug auf Hygiene geregelt, damit eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger vermieden wird. Wenn das Schwimmbad zudem noch nach DIN EN 15288 geplant und gebaut wurde, macht es den Aufenthalt im Schwimmbad zu einem rundum sicheren Badevergnügen.

Und wer nach dem Badevergnügen immer noch nicht nach Hause möchte, kann mit einem Sonnenschutzmittel nach DIN 67502 getrost ein Sonnenbad nehmen ohne dabei Gefahr zu laufen, einen Sonnenbrand zu bekommen.

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