DIN Verbraucherrat

2019-04-02

Entwurf DIN 68800-3 "Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln“ veröffentlicht

Behandlung von Holz mit Holzschutzmittel
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Bauen mit Holz als nachwachsendem Rohstoff wird vor dem Hintergrund der Diskussion um den Klimawandel und auch aus baubiologischen Gründen immer wichtiger. So stieg der Anteil der genehmigten Bauanträge für Wohnhäuer aus Holz nach Angaben des Bund Deutscher Zimmermeister von 13,2 Prozent  im Jahr 2007 auf 17,7 Prozent im Jahr 2017. Holz wird natürlich auch als Baustoff in Gebäuden verwendet, die in einer anderen Bauweise (z. B. klassisch mit Ziegelsteinen) errichtet wurden, hauptsächlich zur Errichtung des Dachstuhls. Hierfür zeigt jedoch die DIN 68800-2 hinreichende Lösungen zum Bauen ohne chemische Holzschutzmittel auf.

Im bewitterten Außenbereich stellt sich jedoch oft die Frage nach der Haltbarkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Holz zerstörende Insekten und Pilze. Grundsätzlich gilt in der Normenreihe DIN 68800 das Prinzip: Baulicher Holzschutz geht vor chemischem Holzschutz. Dennoch kann es Situationen geben, in denen vorbeugender chemischer Holzschutz zum Schutz von Holzbauteilen hilfreich ist, z. B. in Bauteilen aus nicht hinreichend dauerhaften, heimischen Hölzern, die der Witterung direkt ausgesetzt sind. Hier gilt es, Holzschutzmittel so einzubringen, dass sie einen dauerhaften Schutz bewirken und möglichst wenig negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben.

Die seit Februar 2012 gültige Norm DIN 68800-3 wurde überarbeitet und neue Vorgaben des Chemikaliengesetzes und der Biozid-Produkte-Verordnung zur Zulassung und Kennzeichnung von Holzschutzmitteln berücksichtigt. Ferner wurden Festlegungen für mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz für nichttragende Bauteile in der Gebrauchsklasse 4 (vorwiegend bis ständig feucht) angepasst. So müssen die Holzschutzmittel in diese Hölzer per Kesseldruckverfahren eingebracht werden. Hierdurch soll eine gute Durchdringung des Holzes erreicht und damit die Dauerhaltbarkeit erhöht werden.

Aus Sicht des DIN-Verbraucherrates wäre die Anwendung des Kesseldruckverfahrens jedoch auch in der Gebrauchsklasse 3 (Gelegentlich feucht/ständig feucht) zwingend erforderlich, denn in der Praxis zeigen sich viele Schäden an entsprechenden Konstruktionen, wie etwa Aussichtstürmen, Holzbrücken und Spielgeräten. Doch selbst die Kesseldruckimprägnierung reicht bei nicht gut imprägnierbaren Hölzern wie Fichte oder Douglasie in der Regel nicht aus, um einen hinreichenden und dauerhaften chemischen Holzschutz zu erzielen. Deshalb wäre eine Perforation des Holzes vor der Imprägnierung sinnvoll. Hierauf wird zwar auch in der Norm hingewiesen, allerdings wurde keine verbindliche Vorgabe formuliert. Der DIN-Verbraucherrat bedauert, dass der Ausschuss sich nicht auf entsprechende Vorgaben einigen konnte. Im Gegensatz zu Standards in einigen anderen europäischen Ländern wird der chemische Holzschutz in Deutschland damit unzureichend bleiben, wenn der Entwurf der DIN 68800-3 zu diesen Punkten nicht nachgebessert wird.

Ein ehrenamtlicher Vertreter des Verbraucherrates war an der Überarbeitung der Norm beteiligt. Seine Vorschläge zur Verbesserung des chemischen Holzschutzes fanden leider keine hinreichende Zustimmung im Ausschuss. Die im Entwurf vorgenommenen Änderungen  werden aus Sicht des DIN-VR folglich als unzureichend beurteilt.

Der o. g. Entwurf wurde mit Ausgabedatum April 2019 veröffentlicht. Er kann online im Norm-Entwurfs-Portal des DIN unter https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe bis zum 22. Mai 2019 kommentiert werden. Wahlweise kann der Entwurf auch beim Beuth-Verlag bezogen und die Stellungnahmen an nhm@din.de geschickt werden.

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