DIN Verbraucherrat

2021-12-21

Alle Jahre wieder? Probleme mit der Jahresabrechnung von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Einmal im Jahr erhalten die Eigentümer*innen von Immobilien die Abrechnung für ihr selbstgenutztes oder vermietetes Eigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

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Diese zu verstehen, wird von vielen ähnlich schwer empfunden, wie eine Steuererklärung nachzuvollziehen. Dies liegt zum einen an den rechtlichen Voraussetzungen, denen die Jahresabrechnung unterliegt. Auch die Novellierung des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) im Jahr 2020 hat diese Rahmenbedingungen nicht grundlegend erleichtert. Zum anderen werden aber auch schlecht strukturierte, nicht transparente Abrechnungen vorgelegt. Diese können dann nur sehr schwer von Eigentümer*innen oder dem Verwaltungsbeirat geprüft werden.

Eine korrekte Jahresabrechnung ist jedoch Voraussetzung dafür, dass die geforderten Nachzahlungen bzw. die Rückerstattungen richtig ausgewiesen werden. Als Grundlage für die Abrechnung der Betriebskosten mit Mieter*innen muss sie korrekt aufgestellt sein, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Der DIN-Verbraucherrat hat deshalb im Juni 2021 eine Studie zum Thema „Jahresabrechnungen für Wohnungseigentümergemeinschaften“ in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen. Die von ConPolicy durchgeführte Studie zeigt punktuelle Defizite bei der Vollständigkeit und bei der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit von Jahresabrechnungen in unterschiedlicher Häufigkeit auf. Sie analysiert vorliegende Muster (wie z. b. die Musterabrechnung 3.0 des VDIV Nordrhein-Westfalen) sowie die Vorgaben von Hausverwaltungssoftware im Hinblick auf die Anforderungen der Eigentümer*innen. Im Rahmen der Studie werden die verschiedenen Blickwinkel der beteiligten Eigentümer*innen, Verwaltungsbeiräte und Hausverwaltungen dargestellt und auch die Position von Mieter*innen beleuchtet. Bezogen auf die konkreten Informationsbedarfe von Eigentümer*innen und Beiräten werden Anforderungen an Struktur und Aufbau einer Jahresabrechnung entwickelt.

Im Rahmen der Studie hat der DIN-Verbraucherrat auch mit dem Verein Wohnen im Eigentum zusammengearbeitet. Dieser führt zurzeit eine Online Befragung durch, die voraussichtlich Ende Januar 2022 endet. Ziel ist es, herauszufinden, welche spezifischen Probleme Eigentümer*innen in welcher Häufigkeit mit ihrer Jahresabrechnung haben.

Im Rahmen der Studie wurde bereits eine aus Sicht von Eigentümer*innen generell unzufrieden stellende Situation konstatiert, was die Verständlichkeit und Transparenz von Jahresabrechnungen betrifft. Um diese Situation zu verbessern, wird im Rahmen der Studie die Erarbeitung eines normativen Dokumentes (Norm/Standard) vorgeschlagen. Dazu wird kurz die Wirkungsweise der Normung beschrieben. Die unterschiedlichen Normungsbedarfe werden benannt (z. B. Verständlichkeit, Vollständigkeit, sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie deren Überprüfbarkeit). Daraus werden die inhaltlichen Bausteine einer Norm für Jahresabrechnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften abgeleitet, die sich auf die jeweiligen Bedarfe beziehen. Abgerundet wird dies durch einen Vorschlag für eine grobe Struktur und Aufbau einer entsprechenden Norm. Diese wird aus Sicht des Verbraucherrates zur Verständlichkeit und erleichterter Prüfbarkeit von Jahresabrechnungen führen und damit dazu beitragen, potentielle Nachfragen und Streitigkeiten zu vermeiden. Dies hilft nicht nur Eigentümer*innen und deren Mieter*innen sondern auch den Beiräten und letztendlich auch den Hausverwaltungen. Der Antrag einer entsprechenden Norm liegt bereits vor und soll vor dem Hintergrund der Studienergebnisse im ersten Quartal 2022 beraten werden.

Die Studie kann kostenfrei heruntergeladen und darf frei verwendet werden.