NA 043

DIN-Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen (NIA)

Projekt

Leitlinien für das Onboarding von persönlichen Identifikationsdaten der Nutzer in europäischen digitalen Identity Wallets

Kurzreferat

Dieses Dokument definiert und beschreibt das Konzept des Onboardings von Personenidentifizierungs-daten (PID) in einer Wallet. Der Anwendungsbereich dieses Dokuments umfasst Fälle, in denen eine natürliche Person der Nutzer ist, der die Kontrolle über eine Wallet ausübt. Dies umfasst eine natürliche Person, die die Kontrolle über ihre eigenen Angaben hat, sowie natürliche Personen, die Angaben kontrollieren, um eine andere natürliche Person oder eine juristische Person zu vertreten. Dieses Dokument befasst sich mit einem einzelnen Satz von PID Attributen, der mit einer Einzel-Wallet für einen einzelnen Nutzer verknüpft ist. Dies schließt die Ausstellung mehrerer PID, die denselben Satz von PID Attributen darstellen, nicht aus, z. B. die Stapelausgabe. Es enthält außerdem den allgemeinen Arbeitsablauf, die betreffenden Rollen und Verantwortlichkeiten und verknüpft das Onboarding mit dem Konzept der Sicherheitsniveaus, das eIDAS [1] zugrunde liegt. Der Anwendungsbereich dieses Dokuments umfasst Fälle, in denen eine natürliche Person der Nutzer ist, der die Kontrolle über eine Wallet ausübt. Dies umfasst natürliche Personen, die die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben, sowie natürliche Personen, die Daten kontrollieren, um eine andere natürliche Person oder juristische Person zu vertreten. BEISPIEL Vertritt eine natürliche Person eine juristische Person, kann der PID Anbieter „Vertretungs-PID“ in einer eigenen Einzel-Wallet zu Vertretungszwecken ausstellen, die vom Wallet-Nutzer der natürlichen Person kontrolliert werden. Die „Vertretungs-PID“ sind eine Art Bescheinigung, die die PID der natürlichen Person (Vertreter) und der juristischen Person (Vertretener) enthält. Dieses Dokument beschränkt sich auf das Onboarding eines eindeutigen Satzes von Personenidentifizierungsdaten, der den gesetzlichen Bestimmungen der eIDAS-Verordnung [1] entspricht, insbesondere (1) in Übereinstimmung mit Unionsrecht oder nationalem Recht ausgestellt ist und (2) mit dem einschlägigen Durchführungsrechtsakt [5] konform ist. Die folgenden Aspekte fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments:  das Onboarding von Personenidentifizierungsdaten in einer Wallet, bei der der Nutzer eine juristische Person ist;  andere Arten des Onboardings, z. B.:  Bereitstellung von Personenidentifizierungsdaten nach Widerruf, Ablauf oder Löschung;  Hinzufügung weiterer Attribute (in Form von Bescheinigungen) in Einklang mit den Anforderungen des Sicherheitsniveaus „hoch“, die nicht Teil des Satzes von Personenidentifizierungsdaten sind, aber nach nationalem Recht Teil der rechtlichen Identität;  Management von Personenidentifizierungsdaten (Löschung, Aktualisierung usw.);  Bereitstellung von Personenidentifizierungsdaten, die nicht konform mit dem einschlägigen Durchführungsrechtsakt [5] sind;  Bereitstellung eines Teilsatzes von Personenidentifizierungsdaten;  Bereitstellung zusätzlicher Sätze von Personenidentifizierungsdaten (mehrere PID).

Beginn

2022-12-14

WI

00224276

Geplante Dokumentnummer

FprCEN/TS 18098

Zuständiges nationales Arbeitsgremium

NA 043-04-17 AA - Karten und Sicherheitsgeräte zur persönlichen Identifikation  

Zuständiges europäisches Arbeitsgremium

CEN/TC 224/WG 20 - Europäische digitale ID-Wallets  

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