Normungsarbeit zu Künstlicher Intelligenz

Eine Frau schaut auf ein Display mit vernetzten leuchtenden Datenpunkten
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Normen und Standards spielen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz und ihre Markteinführung. Sie stärken die Interoperabilität sowie die Integration von Systemen. Somit sind sie auch entscheidend für den Erfolg europäischer Akteure.

In der Normung wird das Thema Künstliche Intelligenz im Normenausschuss für Informationstechnik und Anwendungen (NIA) behandelt, konkret im Gemeinschaftsarbeitsausschuss für Künstliche Intelligenz (NA 043-01-42 GA) von DIN und DKE. Hier sind Expertinnen und Experten aus den verschiedensten verbundenen Bereichen tätig und arbeiten an den Inhalten von KI-Normen. Da der Bedarf und das Interesse an KI-Normung sehr groß sind, hat der GA seine Arbeit in Arbeitskreisen (AKs) aufgeteilt und im Laufe der Etablierung der KI-Normung bestimmte Themenbereiche an relevante Normenausschüsse (NAs) bei DIN übertragen wie beispielsweise das Thema Natural Language Processing an den NA Terminologie, das Thema KI in der Medizin an den NA Gesundheitstechnologien oder das Thema KI in der zerstörungsfreien Prüfung an den NA Materialprüfung. Die Gremien stehen für Koordinationsbedarfe weiter im Austausch. 

Enge Koordinierung notwendig

Der NA 043-01-42 GA ist ein Gemeinschaftsarbeitsausschuss von DIN und der DKE, die in Deutschland für die elektrotechnische Normung zuständig ist. Da das Thema Künstliche Intelligenz sehr international ist, liegt die Priorität ganz klar in der Erstellung europäischer und internationaler Normungs- und Standardisierungsdokumente. Nationale Standards sollen möglichst nur in Vorbereitung auf eine spätere Einreichung bei CEN/CENELEC oder ISO/IEC erstellt werden.

Ein kohärentes Normenwerk von aufeinander verweisendenden und aufbauenden Normen ist für die breite und einfache Anwendung der Dokumente äußerst wichtig. Erkennen die Ausschüsse Lücken, kann Deutschland gezielt neue europäische und internationale Vorhaben vorbereiten und Projektleiter in entsprechende europäische oder internationale Gremien entsenden. Die Abstimmungen hierzu laufen in den Arbeitskreisen des NA 043-01-42 GA.

Zu Ausschüssen weiterer Themenbereiche, welche sich ebenfalls auf KI-Normung für die jeweiligen Bereiche spezialisieren, werden Austauschformate (sog. Liaisons) unterhalten. Beispielsweise zu elektrotechnischer Normung von Funktionaler Sicherheit und KI in der DKE (NA 022); oder Sprachtechnischer KI-Normung im Normenausschuss Terminologie (NA 105); oder KI in der Medizin im Normenausschuss Gesundheitstechnologien (NA 176).

Starkes Engagement auf Europäischer Ebene 

Ein Fokus der Arbeit der nationalen Gremien des Gemeinschaftsausschusses für Künstliche Intelligenz liegt auf der deutschen Mitwirkung an der Erstellung harmonisierter europäischer Normen (hEN) zum Standardisierungsauftrag der Europäischen Kommission (EC) zum AI Act (AIA). 

Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Normung zum AI Act

Internationale Normung zu KI – Engagement und (modifizierte) Übernahme

Auf internationaler Ebene engagieren sich Expertinnen und Experten aus den Gremien des GA für Künstliche Intelligenz in ausgewählten Projekten, die von deutschen Akteuren als wichtig angesehen werden. Einige der Projekte werden auch direkt in abgestimmten Prozessen mit der europäischen Normung erarbeitet: dieser parallelisierte Prozess wird in der Normung auch Normung nach dem Wiener Abkommen genannt. So werden internationale Normen direkt integriert und Marktbarrieren abgebaut. 

Bereits etablierte und wichtige internationale Normungsdokumente werden nach Bedarf in das deutsche Normenwerk überführt. Die Entscheidung liegt bei den nationalen Gremien. Bei Bedarf können diese technischen Regeln zudem modifiziert übernommen werden.

Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerin: Amelie Buss