NA 082

DIN-Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD)

Über NARD

Der DIN-Normenausschuss Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen (NARD) ist zuständig für die nationale, europäische und internationale Normung von

  • Begriffen für Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen;
  • Auslegung, Planung, Werkstoffauswahl, Bau und Prüfung von Rohrleitungen und Dampfkesselanlagen;
  • Regeln für die Berechnung von Rohrleitungsteilen und Rohrleitungsverbindungen und Dampfkesselanlagen;
  • Abmessungen von Rohren, Flanschen, Formstücken, Fittings, Rohrverschraubungen, Metallschlauchleitungen und Kompensatoren, ausgenommen das Stahlrohr sowie Rohre aus Beton, Faserzement und Kunststoffen;
  • Anforderungen an Rohre, Flansche, Formstücke, Fittings, Rohrverbindungen, Metallschlauchleitungen und Kompensatoren, ausgenommen solche aus Beton, Faserzement und Kunststoffen sowie Technische Lieferbedingungen für Stahlrohre;
  • Anschlussmaße für Flansch- und Muffenverbindungen, Gewinde und Lötverbindungen, Schlauchkupplungen, Rohrverschraubungen sowie Schweißverbindungen;
  • anwendungsbezogenen Festlegungen z. B. für molchbare Rohrleitungen, Zementmörtelauskleidungen und Umhüllungen sowie Beschaffungsrichtlinien für Kraftwerksausrüstungen.

Der NARD nimmt die Sekretariatsführung der europäischen Gremien CEN/TC 269 „Dampfkesselanlagen" und CEN/TC 74 „Flansche und ihre Verbindungen" wahr.

Außerdem unterliegt dem NARD die Sekretariatsführung einzelner Arbeitsgruppen weiterer europäischer Komitees wie CEN/TC 267 „Industrielle Rohrleitungen und Fernrohrleitungen", CEN/TC 342 „Metallschläuche und Kompensatoren" sowie der Arbeitsgruppe Schlauchkupplungen im CEN/TC 218 „Gummi- und Kunststoffschläuche und Schlauchleitungen".

Er arbeitet aktiv im CEN/TC 203 „Gusseiserne Rohre, Formstücke und ihre Verbindungen", im ISO/TC 5 „Rohre und Fittings aus Metall" sowie im ECISS/TC 29 „Stahlrohre" mit.

Wie setzt sich der NARD zusammen?

Neue Projekte
Dokumentnummer Beginn Titel
DIN 3903 2023-11-27 Lötlose Rohrverschraubungen mit Schneidring - Winkel-Einschraubstutzen mit kegeligem Einschraubgewinde (nicht für Neukonstruktionen) Mehr  Kontakt zu DIN 
DIN 3906 2023-11-27 Lötlose Rohrverschraubungen mit Schneidring - T-Einschraubstutzen mit kegeligem Einschraubgewinde (nicht für Neukonstruktionen) Mehr  Kontakt zu DIN 
DIN 3913 2023-11-27 Lötlose Rohrverschraubungen mit Schneidring - L-Einschraubstutzen mit kegeligem Einschraubgewinde (nicht für Neukonstruktionen) Mehr  Kontakt zu DIN 

Alle Projekte  

Norm-Entwürfe zur Stellungnahme
Dokumentnummer Ausgabe Titel
DIN EN 10344 2024-05 Tempergussfittings mit Klemmanschlüssen für Stahlrohre; Deutsche und Englische Fassung prEN 10344:2024 Mehr 
DIN EN 12953-1 2024-04 Großwasserraumkessel - Teil 1: Allgemeines; Deutsche und Englische Fassung prEN 12953-1:2024 Mehr 
DIN EN 12953-2 2024-03 Großwasserraumkessel - Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör; Deutsche und Englische Fassung prEN 12953-2:2024 Mehr  Entwurf lesen und kommentieren

Alle Entwürfe  

Neue Veröffentlichungen
Dokumentnummer Ausgabe Verfahren Titel
DIN 6660 2023-11 Norm Rohrpost - Fahrrohre, Fahrrohrbogen und Muffen für Rohrpostanlagen aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) Mehr  Kaufen beim Beuth Verlag
DIN EN 12952-8 Berichtigung 1 2023-11 Norm Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 8: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel; Deutsche Fassung EN 12952-8:2022; Berichtigung 1 Mehr  Kaufen beim Beuth Verlag
DIN 74313-2 2023-09 Norm Lötlose Rohrverschraubungen - Teil 2: Gerade Stutzen Form C und D Mehr  Kaufen beim Beuth Verlag

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zur nutzbaren Zuführung, gebäudefern erzeugter ...

Im NA 082-00-20 AA „Thermische Speicher für gewerbliche bzw. industrielle Anwendungen“ wird zur DIN 2384 ein Folgeprojekt mit dem Arbeitstitel DIN ...

AUFRUF ZUR MITWIRKUNG UND FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitgestellten Dokument.

Die Schulung und die Bewertung des angehenden Verschraubungsmonteurs sind nach Abschnitt 10.1 durch verschiedene Personen durchzuführen. Diese müssen die Qualifikationen nach Abschnitt 4 und 5 ...