NA 060

DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM)

Norm [AKTUELL]

IEC 60204-32
Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Anforderungen für Hebezeuge

Titel (englisch)

Safety of machinery - Electrical equipment of machines - Part 32: Requirements for hoisting machines

Einführungsbeitrag

In der zweiten Ausgabe, 2008, der Norm IEC 60204-32 sind die Anforderungen an die elektrotechnische Ausrüstung für Hebezeuge (Krane) festgelegt. Es ist die erste Überarbeitung der im Jahr 1998 in dieser Normenreihe veröffentlichten Ausgabe.

Positionierung zu IEC 60204-1:2005-10

IEC 60204-32 ist gegenüber IEC 60204-1 eine eigenständige Norm. Die Änderungen in der fünften Ausgabe von IEC 60204-1:2005 wurden in der neuen zweiten Ausgabe von IEC 60204-32:2008 entsprechend den besonderen Anforderungen an die elektrotechnische Ausrüstung für Hebezeuge (Krane) berücksichtigt. Der größte Teil der Änderungen gegenüber der Ausgabe von 1998 sind deshalb abgeleitete Änderungen aus der Norm IEC 60204-1:2005.

Änderungen in der zweiten Ausgabe der Norm IEC 60204-32:2008

Abweichungen in anderen Ländern

Neu aufgenommen wurde im Vorwort die Aufstellung von Differenzen bei der Anwendung der Norm in bestimmten Ländern. Insbesondere die Farben der Leiterisolierungen in den USA und Kanada weichen von dieser Internationalen Norm ab.

Normative Referenzen

Die Referenzen auf andere IEC-Normen wurden signifikant erweitert, insbesondere auf die Normenreihe IEC 60364. Auch die neue Pilotnorm IEC 61140 über den "Schutz vor elektrischem Schlag" ist in der Referenzliste enthalten. Da die Anforderungen an "Sicherheitsstromkreise" und die "elektronische Ausrüstung" in der neuen Ausgabe von IEC 60204-32 entfallen, gibt es hierzu Referenzen auf IEC 62062 und ISO 13849-1. Auch die Verbindung zu IEC 13850 für NOT-HALT wurde durch Referenz hergestellt.

Begriffe

In der Liste der Begriffe wurden zum Beispiel neu aufgenommen beziehungsweise modifiziert: Trenneinrichtungen, NOT-HALT und NOT-AUS, Funktions-Potenzialausgleich, Gefährdung, induktive Stromversorgung, manuell gesteuertes Hebezeug (Kran), Hindernis, Stecker-Steckdosen-Kombination, Schutzleiter, Abschrankung, sicherheitsbezogene Steuerfunktion.

Allgemeine Anforderungen

In der jetzt vorliegenden Ausgabe der Norm wurde die Notwendigkeit einer Risikobeurteilung aufgenommen. Dabei sind die möglichen Gefahren, die in ISO 12100-1 beschrieben sind, zu betrachten. Die Risikobeurteilung ist entsprechend ISO 14121-1 vorzunehmen. Dabei gilt grundsätzlich, dass auch für den elektrotechnischen Teil des Hebezeugs (Krans) erst einmal eine inhärente Konstruktion angestrebt werden muss. Nur wenn dies nicht möglich ist, dürfen andere Schutzmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos angewendet werden. Dieser Prozess muss herstellungsbegleitend, bereits während der Designphase, erfolgen.

Elektrische Ausrüstung in Übereinstimmung mit der Normenreihe IEC 60439

Insbesondere der Bezug auf die Norm IEC 60439-1, die als EN 60439-1 sowohl unter der Niederspannungs-Richtlinie als auch unter der EMV-Richtlinie gelistet ist, soll für einen fachgerechten Aufbau innerhalb von Schaltschränken sorgen.

Elektrische Versorgung

Mit der neuen Anmerkung 2 im Abschnitt 4.3.2 wird darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Schaltgeräte, insbesondere beim Kranschalter, die Anzahl der zu erwartenden Schaltspiele (einschließlich der Inbetriebnahmephase) innerhalb der zu erwartenden Nutzungsdauer mit den maximal zulässigen Schaltspielen des Schaltgerätes übereinstimmen müssen.

Die elektrotechnische Ausrüstung muss generell für die Umwelt, in der sie eingesetzt werden soll, geeignet sein beziehungsweise geschützt werden. Die zu erwartenden Belastungen der elektrotechnischen Ausrüstung beim Transport, bei der Lagerung und beim Betrieb durch verunreinigte Stoffe, ionisierende und nichtionisierende Strahlungen, Vibration, Schock und Stoß sollten mithilfe des Fragebogens im Anhang B gemeinsam mit dem Betreiber bestimmt werden.

EMV

Bereits während der Planung muss berücksichtigt werden, in welcher Umgebung der Kran betrieben wird beziehungsweise werden kann. Da bei den EMV-Normen die Anforderungen an die Störfestigkeit und Störausstrahlung nach Wohnbereich oder Industriebereich unterschieden wird, sind unterschiedliche Grenzwerte zu betrachten. Beim Betrieb in Wohnbereichen sind die Werte sowohl für die Störfestigkeit als auch für die Störausstrahlung geringer als bei Betrieb im Industriegebiet. Es empfiehlt sich, grundsätzlich die geringeren Werte für die Störausstrahlung in Wohngebieten und bei der Störfestigkeit die höheren Werte für den Einsatz in Industriegebieten zu berücksichtigen. Durch diese Auswahl ist es aus EMV-Gründen gleichgültig, ob der Kran in Wohngebieten oder Industriegebieten eingesetzt wird. Der Wohnbereich wird dadurch definiert, dass die Stromversorgung vom öffentlichen Niederspannungsnetz erfolgt. Nur beim Vorhandensein eines eigenen Netz-Hochspannungstransformators ist der Einsatzort ein Industriebereich.

In der Norm sind jetzt Maßnahmen zur Reduzierung von Störausstrahlung und Maßnahmen für den Erhalt der Störfestigkeit genannt. Leider können hierfür keine konkreten Anforderungen zur Erreichung der erforderlichen EMV-Werte angegeben werden, weil es immer davon abhängig ist, wie die elektrische Ausrüstung konzipiert ist. Im Abschnitt 4.4.2 sind deshalb Maßnahmen genannt, die aus Erfahrung die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) verbessern.

Netzanschlüsse

Neu aufgenommen wurde die Ausnahme, dass nur dann zwischen dem PE- und N-Leiter eine Verbindung zugelassen ist, wenn die Stromversorgung für die elektrische Ausrüstung aus einem Netz mit einem TN-C-System erfolgt. Die Energieversorgung der elektrischen Ausrüstung innerhalb des Krans ist grundsätzlich als TN-S-System auszuführen. Wird also ein Kran von einem TN-C-System versorgt, ist an den Eingangsklemmen der elektrischen Ausrüstung der PEN-Leiter in einen separaten PE- und N-Leiter aufzuteilen. In Übereinstimmung mit dem Abschnitt 12.7.2 darf der PE-Leiter keinen Betriebsstrom führen.

Klemme für den Anschluss an das externe Schutzerdungs-System

Die Klemme für den Anschluss an das Schutzerdungs-System oder an einen externen Schutzleiter muss entsprechend IEC 60445 gekennzeichnet sein. Bei betriebsbedingten Schutzleiterströmen sind die Kennzeichnungsanforderungen entsprechend Abschnitt 8.2.7 zu beachten.

Einrichtungen zum Trennen und Schalten der Einspeisung

Arten

Unter Punkt d) sind Schaltgeräte zugelassen, die entsprechend der IEC 60947-1 Trennereigenschaften aufweisen. Gleichzeitig muss das Schalten von Motoren und induktiven Lasten möglich sein. Unter Punkt e) sind Stecker-Steckdosen-Kombinationen bei flexiblem Anschluss als Einrichtung zum Trennen und Schalten der Einspeisung zugelassen.

Anforderungen

Ist die Einrichtung zum Trennen und Schalten der Einspeisung nicht für Handlungen im Notfall vorgesehen, ist das Bedienteil "schwarz" oder "grau" auszuführen. Beim Einsatz von Stecker-Steckdosen-Kombinationen sind Anforderungen genannt, unter denen eine Verwendung für die "Handlung im Notfall" zugelassen ist. Die Schalteinrichtung darf unter bestimmten Voraussetzungen auch als EIN-AUS-Schalter für den Kran verwendet werden.

Sonderstromkreise

Der Abschnitt 5.3.8 wurde vollständig überarbeitet; die Anforderungen wurden neu festgelegt. Alle informativen Anforderungen zu Sonderstromkreisen sind jetzt normativ. Neu hinzugekommen sind Stromkreise für den Unterspannungsschutz und Stromkreise von Verriegelungen mit anderen nicht abgeschalteten Antrieben oder andere (Fremd-)Einrichtungen, die nicht durch den Kranschalter abgeschaltet werden.

Ausschalteinrichtungen zur Verhinderung von unerwartetem Anlauf

Dieser Abschnitt wurde vollständig überarbeitet; die Anforderungen wurden neu festgelegt. Es müssen Maßnahmen vorhanden sein, die ein unbeabsichtigtes oder irrtümliches Einschalten am Schaltgerät oder von einer anderen Stelle aus verhindern. Schaltgeräte, die keine Trennerfunktion aufweisen, sind nur für bestimmte Arbeiten zugelassen.

Einrichtungen zum Trennen der elektrischen Ausrüstung

Der Abschnitt wurde vollständig überarbeitet; die Anforderungen wurden neu festgelegt. Es müssen zum Beispiel Maßnahmen vorhanden sein, die ein unbeabsichtigtes oder irrtümliches Einschalten am Schaltgerät oder von einer anderen Stelle aus verhindern. Der Kranschalter kann die Funktion der "Einrichtungen zum Trennen der elektrischen Ausrüstung" übernehmen. Wo notwendig, müssen einzelne Gruppen oder Antriebe einzeln trennbar sein.

Schutz vor unbefugtem, unbeabsichtigtem und/oder irrtümlichem Schließen

Dieser Abschnitt wurde vollständig überarbeitet; die Anforderungen wurden neu festgelegt. Die Schaltgeräte, die außerhalb der elektrischen Einrichtung aufgebaut sind, müssen mit einer Einrichtung ausgerüstet sein, um sie in der AUS-Stellung zu sichern. Bei Stecker-Steckdosen-Kombinationen darf auf eine Abschließvorrichtung verzichtet werden, wenn sie von der Person, die die Arbeiten ausführt, beaufsichtigt werden können.

Schutz durch Gehäuse

In diesem Abschnitt wurden unter b) Ausnahmen für die Wiederzuschaltung der Trenneinrichtung bei geöffnetem Gehäuse neu festgelegt.

Schutz durch automatische Abschaltung der Einspeisung

Dieser Abschnitt wurde vollständig überarbeitet. Die Anforderungen an die automatische Abschaltung wurden in Abhängigkeit des Systems nach Art der Erdverbindung (TN-, TT- und IT-Systeme) festgelegt. Die erforderlichen Abschaltzeiten sind entsprechend Anhang A zu ermitteln.

Hauptstromkreise

Anforderungen für die Abschaltbedingungen für Neutralleiter und geerdete Leiter von Gleichstromkreisen sind hinzugekommen.

Steuerstromkreise

Die Anforderungen für Steuerstromkreise wurden vollständig überarbeitet. Dabei werden die Anforderungen für Überstromschutzeinrichtungen unter Berücksichtigung der verwendeten Leiterquerschnitte innerhalb der Steuerstromkreise festgelegt.

Anordnung von Überstromschutzeinrichtungen

Bei der Dimensionierung von Überstromschutzeinrichtungen sind zusätzlich Ströme, die innerhalb der elektrischen Anlage, durch Kapazitäten in Kompensationsanlagen oder in Gleichstromzwischenkreisen (bei Umrichtern) auftreten können, zu berücksichtigen.

Bemessungs- und Einstellwerte der Überstromschutzeinrichtungen

Bei Mehrmotorenantrieben ist jede einzelne Motorzuleitung in Abhängigkeit des maximalen auftretenden Kurzschluss-Stroms zu schützen.

Schutz von Motoren vor unzulässiger Erwärmung

Der automatische Wiederanlauf darf nach Ansprechen des Schutzes nur dann erfolgen, wenn dies nicht zu einer gefahrbringenden Situation führen kann.

Überlastschutz

Die Anforderungen an die Erfassung von Überströmen wurden neu bestimmt, und es wurden Ausnahmen festgelegt, unter denen kein Überstromschutz gefordert wird.

Schutz durch Strombegrenzung

Bei der Verwendung von strombegrenzenden Überstromschutzeinrichtungen sind bei symmetrischen Lasten in nur zwei aktiven Leitern solche Einrichtungen notwendig.

Schutz bei Unterbrechung der Versorgung oder Spannungseinbruch und Spannungswiederkehr

In Fällen, in denen ein automatischer Wiederanlauf nach Wiederkehr der Spannung zu einer gefahrbringenden Situation führen kann, muss dies verhindert werden. Dies gilt auch im Verbund mit anderen nicht betroffenen Gruppen des Hebezeugs.

Schutz gegen Überspannung durch Schalthandlungen und Blitzschlag

Hinzugekommen sind Anforderungen für Krane, die im Freien betrieben werden. Abhängig vom Ergebnis einer Risikobeurteilung sind Einrichtungen wie Blitzfangeinrichtungen und ein Blitz-Ableitsystem vorzusehen.

Potenzialausgleich

Neu aufgenommen wurden Anforderungen an einen Funktionspotenzialausgleich. Dieser muss gegebenenfalls getrennt vom Schutzleitersystem mit einem eigenen Erder errichtet werden.

Schutzleitersystem

Wenn der elektrische Widerstand der mechanischen Konstruktion kleiner ist als der Widerstand des kleinsten Schutzleiters, muss ein zusätzlicher Ausgleichsleiter parallel zum Schutzleiter verlegt werden. Fremde leitfähige Teile des Hebezeugs müssen nicht an das Schutzleitersystem angeschlossen werden.

Schutzleiter-Anschlusspunkt

Schutzleiter-Anschlusspunkte dürfen nicht für die Befestigung von Geräten oder Teilen benutzt werden und sind entsprechend zu beschriften.

Zusätzliche Anforderungen an den Schutzpotenzialausgleich mit Erdableitströmen größer 10 mA AC oder DC

Neu aufgenommen wurden Anforderungen hinsichtlich der Ableitung von betriebsmäßigen Strömen über den Schutzleiter. In solchen Fällen muss der Schutzleiter einen Querschnitt von mindestens 10 mm2 Cu aufweisen, oder es ist ein zweiter paralleler Leiter zum Schutzleiter mit gleichem Querschnitt zu verlegen oder eine Überwachung des Schutzleiters auf Durchgängigkeit vorzusehen. Außerdem ist ein Warnschild mit Angabe der Höhe des Schutzleiterstroms und der notwendige Querschnitt des externen Schutzleiters am Schutzleiter-Anschlusspunkt anzubringen.

Funktionspotenzialausgleich

Anforderungen an den Funktionspotenzialausgleich wurden zum Schutz vor Fehlfunktionen und elektromagnetischen Störungen neu aufgenommen.

Maßnahmen, um die Auswirkungen hoher Ableitströme zu begrenzen

Als weitere Maßnahme zur Begrenzung von betriebsmäßigen Schutzleiterströmen wird in diesem Abschnitt der Einsatz eines Transformators zur örtlichen Begrenzung von Schutzleiter-Strömen festgelegt.

STOPP-Funktionen

Neu aufgenommen wurde die Anforderung, dass, falls eine STOPP-Funktion als eine sicherheitsbezogene Funktion verwendet wird, diese eine angemessene funktionale Sicherheit aufweisen muss.

Betriebsarten

Jede spezielle Betriebsart muss zukünftig eine funktionale Sicherheit aufweisen. Die ausgewählte Betriebsart muss erkennbar sein.

Aufhebung von technischen Schutzmaßnahmen

Die Anforderungen an die Sicherheitsfunktionen der Schutzmaßnahmen bei Einricht-, Prüf- und Instandsetzungsarbeiten müssen unter der Berücksichtigung von vorhersehbarer Fehlanwendung ausgelegt werden. Werden für diese Arbeiten kabellose Bedienstationen verwendet, darf die Einleitung einer Bewegung nur von dieser Bedienstation möglich sein.

Betrieb - Allgemeines

Bei Verwendung von mehreren Bedienstationen darf nur eine einzige aktiv sein. Für deaktivierte Bedienstationen müssen Maßnahmen bei einer deaktivierten NOT-HALT-Einrichtung vorgesehen werden.

Start

Beim Einsatz von mehreren Bedienstationen für einen Antrieb darf nur eine einzige Bedienstation aktiviert sein.

Stopp

Können Bewegungen durch Schwerkraft oder andere Kräfte verursacht werden, ist das Stillsetzen durch andere Mittel sicherzustellen als durch das Antriebssystem.

Handlungen im Notfall

Ein betätigtes NOT-HALT- oder NOT-AUS-Bedienteil muss so lange verriegelt bleiben, bis es an der ausgelösten Stelle manuell zurückgesetzt wurde. Die Rückstellung darf keinen automatischen Wiederanlauf auslösen.

NOT-HALT

Der NOT-HALT muss in Abhängigkeit einer Risikobeurteilung die Stopp-Kategorie 0 oder 1 auslösen. Die NOT-HALT-Funktion darf durch Schaltgeräte für Antriebe, durch den Kranschalter oder durch den Netzanschluss-Schalter ausgeführt werden.

NOT-AUS

Der NOT-AUS kann zum Beispiel durch den Netzanschluss-Schalter mit der Stopp-Kategorie 0 erreicht werden.

Zustimmsteuerung

Eine Überlistung der Zustimmeinrichtung darf mit einfachen Mitteln nicht möglich sein. Die Auswahl des Typs der Zustimmsteuerung muss von einer Risikobeurteilung erfolgen.

Kabellose Steuerungen

Eine kabellose Bedienstation darf so lange nicht senden, so lange sie deaktiviert ist.

Begrenzung der Steuerung

Kabellose Steuerungen müssen folgende Funktionen erhalten:

  • Aktivierung muss angezeigt sein
  • Empfänger darf nur ordnungsgemäße Kommandos umsetzen
  • Ansteuerung des Kranschalters oder Aufhebung einer STOPP-Funktion nur bei ordnungsgemäßen Telegrammen
  • der Empfänger darf nur Befehle ausgeben, wenn mindestens ein Telegramm ohne Arbeitskommando empfangen wurde
  • bei ausgeschaltetem Kranschalter müssen alle Ausgänge gelöscht werden.

STOPP

Betätigungsmittel für eine STOPP-Funktion auf einer kabellosen Steuerung dürfen nicht als NOT-HALT gekennzeichnet sein. Die STOPP-Funktion muss vor allen anderen Funktionen Vorrang haben. Wenn im Zeitraum von 0,5 s kein gültiges Signal empfangen wird, muss das Hebezeug automatisch anhalten. Andere Zeiten sind in Abhängigkeit einer Bewertung möglich.

Kommunikation zwischen Sender und Empfänger

Datentelegramme müssen mehrfach gesendet werden. Jedes Signal muss korrekt empfangen werden, bevor ein Befehl ausgeführt wird. Die Wahrscheinlichkeit eines fehlerhaften Telegramms muss kleiner als 10-8 sein.

Verwendung von mehr als einer Bedienstation

Die Bedingungen, unter denen eine Umschaltung von einer zur anderen kabellosen Bedienstation erfolgen darf, sind neu festgelegt worden. Werden mehrere Krane mit eigenen Bedienstationen verwendet, darf eine gegenseitige Beeinflussung nicht möglich sein.

Batteriegespeiste Bedienstationen

Neu hinzugekommen sind Anforderungen bei Unterschreitung der Batteriespannung.

Schutzverriegelungen

In Abhängigkeit einer Risikobeurteilung müssen Maßnahmen gegen das Überschreiten von Betriebsgrenzen wie Last, Position, Geschwindigkeit und Druck vorgesehen werden.

Verriegelung zwischen verschiedenen Betriebsfunktionen und für gegenläufige Bewegungen

Neu hinzugekommen sind Anforderungen bei nicht eingeschaltetem Hebezeugmotor. So darf in solchen Fällen die Bremse nicht geöffnet werden können.

Steuerfunktionen im Fehlerfall

Die Anforderungen an die Steuerung, die sicherheitstechnische Funktionen übernehmen müssen, sind nach den Normen IEC 62061 oder ISO 13849-1 auszuführen. Die erforderliche Leistungsfähigkeit (SIL beziehungsweise PL) der Steuerung ist mittels einer Risikobeurteilung zu bestimmen.

Schutz gegen fehlerhaften Betrieb durch Erdschlüsse, Spannungsunterbrechungen und Verlust der Durchgängigkeit eines Stromkreises

Der Umfang der Anforderungen in diesem Abschnitt wurde wesentlich ausgeweitet und behandelt insbesondere Anforderungen an Steuerstromkreise, die in klassischer Technik mit Hilfsschützen ausgeführt sind, und die damit verbundenen speziellen Unwägbarkeiten.

Bedienerschnittstellen und auf dem Hebezeug montierte Steuergeräte

Bei der Platzierung von Bedienteilen muss eine unbeabsichtigte Betätigung durch geeignete Maßnahmen minimiert werden.

Tragbare und herabhängende Bedienstationen

Es müssen Maßnahmen für den Fall des zufälligen Herunterfallens vorgesehen werden. Die Wirksamkeit ist durch Freifall- und Schockprüfungen nachzuweisen.

Geräte für NOT-HALT

Die Anforderungen für NOT-HALT wurden vollständig überarbeitet und weitere Anforderungen wurden hinzugefügt. So muss an jeder Steuerstelle ein NOT-HALT-Gerät vorhanden sein. Alle fest installierten NOT-HALT-Geräte müssen immer betriebsbereit sein. Bei steckbaren Steuerstellen müssen Maßnahmen vorgesehen werden, um eine Verwechselung zwischen aktiven und nicht aktiven NOT-HALT-Geräten zu vermeiden.

Farbe der Bedienteile

NOT-HALT-Geräte müssen rot sein und der Hintergrund, wenn vorhanden, gelb.

Geräte für NOT-AUS - Farbe der Bedienteile

NOT-AUS-Geräte müssen rot sein und der Hintergrund, wenn vorhanden, gelb. Wenn es zwischen NOT-HALT-Geräten und NOT-AUS-Geräten zu Verwechselung kommen kann, müssen Mittel bereitgestellt werden, um eine Verwechselung zu minimieren.

Wärmewirkung

Erreichbare Teile der elektrischen Ausrüstung, die die zulässige Berührungstemperatur überschreiten, müssen gegen zufälliges Berühren geschützt werden. Bei hohen Temperaturen ist eine mögliche Feuergefahr zu beachten.

Gänge vor Schaltgeräten und Schaltanlagen

Neu aufgenommen wurden die Abmessungen für Gangbreiten und Ganghöhen in Abhängigkeit des Berührungsschutzes und der Art der Arbeiten in der elektrischen Anlage.

Leiter

Es werden Mindestquerschnitte festgelegt, die unterschritten werden dürfen, wenn für eine angemessene mechanische Festigkeit gesorgt wird. Die zulässigen Ströme (Tabelle 7, vorher Tabelle 5) wurden angehoben und teilweise ergänzt.

Verbindung zwischen dem Aufnehmer und seinem zugeordneten Umformer eines induktiven Energieversorgungssystems

Dieser Abschnitt wurde neu in diese Norm aufgenommen und legt die Anforderungen beim Einsatz eines induktiven Energieübertragungssystems fest.

Identifizierung von Leitern

Es wird empfohlen, jeden Leiter durch Ziffern, Alphanumerik oder Farbe identifizierbar zu machen.

Identifizierung des Neutralleiters

Zur Vermeidung von Verwechselung mit anderen Farben wird die Verwendung eines ungesättigten Blaus (Hellblau) als Farbe für den Neutralleiter empfohlen.

Äußere Leitungskanäle

Leitungen, die integriert mit Geräten wie Positionsschalter oder Näherungsschalter geliefert werden, müssen außerhalb von Gehäusen nicht in Leitungskanäle verlegt werden, wenn sie für den Anwendungsfall geeignet sind und so geschützt sind, dass eine Beschädigung minimiert ist.

Stecker-Steckdosen-Kombinationen

Dieser Abschnitt wurde vollständig überarbeitet und legt jetzt Anforderungen für den Schutz vor unbeabsichtigtem Berühren, zu vor- beziehungsweise nacheilendem Schutzleiterkontakt, für das Ziehen/Stecken unter Last und Maßnahmen gegen das unbeabsichtigte beziehungsweise zufällige Trennen fest.

Zubehör

Neu hinzugekommen sind Anforderungen an Steckdosen bis einschließlich 32 A, die außen am Hebezeug angebracht sind. Diese Steckdosen sind zusätzlich mit einer Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) mit einem Auslösewert von 30 mA zu schützen.

Dokumentation - Erforderliche Angaben

Zukünftig sind zusätzliche Dokumentationen mitzuliefern wie Sicherungsmaßnahmen am Hebezeug bei Instandsetzungsarbeiten, Informationen über Handhabung, Transport und Lagerung, Informationen bezüglich Lastströme und Spitzenströme und Informationen über Restrisiken und notwendige spezielle Ausbildungen und notwendige persönliche Schutzausrüstungen.

Prüfungen

Dieser Abschnitt wurde erheblich ausgeweitet und unterscheidet jetzt bestimmte Prüfungen in Abhängigkeit der Lieferungsform zur Verwendungsstelle. Für Hebezeuge mit einem TN-System wurden im Anhang A (normativ) die erforderlichen Prüfungen und deren Abschaltbedingungen festgelegt.

Ausgabe 2008-03
Originalsprache Englisch , Französisch
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