NA 058

DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL)

CEN/TC 169/WG 2
Arbeitsstättenbeleuchtung

Im Rahmen von CEN/TC 169 legt diese Arbeitsgruppe Anforderungen an die Beleuchtung für die meisten Arbeitsplätze und die integrierte Beleuchtung von Maschinen fest, die den Anforderungen an Sehleistung, Komfort und Sicherheit entsprechen. Zu den Arbeitsplätzen gehören sowohl Innen- als auch Außenbereiche für Aufgaben und Tätigkeiten und die dazugehörigen Bereiche. Es werden Empfehlungen für eine gute Beleuchtungspraxis gegeben, einschließlich der Anforderungen an die visuelle und nicht-visuelle (nicht-bildgebende) Beleuchtung. Die angegebenen Beleuchtungskriterien gelten für Arbeitsplätze, die mit Tageslicht, elektrischer Beleuchtung oder einer Kombination aus beidem beleuchtet werden. Die Beleuchtungsanforderungen werden nicht im Anwendungsbereich von Artikel 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt, obwohl die Beleuchtungsanforderungen in der Regel Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese Arbeitsgruppe betrachtet die Planung, die Inbetriebnahme und den Betrieb von Beleuchtungsanlagen. Diese Arbeitsgruppe legt keine Beleuchtungsspezifikationen für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen im Untertagebau oder für die Notbeleuchtung fest.

Nationales Spiegelgremium von CEN/TC 169/WG 2

Kurzbezeichnung Name
NA 058-00-04 AA Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht