Seminar

Compliance in der Unternehmenspraxis, insbesondere Compliance-Managementsysteme nach DIN ISO 19600

Referent*innen:

Manuel Schauer

Der Referent, geboren 1967, ist seit dem Jahr 1996 als Rechtsanwalt zulassen. Seit dem Jahr 2000 berät er als Justiziar der saarländischen Stahlindustrie (Dillinger Hütte, Saarstahl) in Fragen des Gesellschaftsrechts, Produktsicherheits- und Produkthaftungsrechts sowie des Vertragsrechts. Er unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes und ist seit 2004 als Dozent der DIN-Akademie tätig. In der Publikation „Sicherheit durch Prüfbescheinigungen“, die 2022 im Beuth-Verlag erschienen ist, hat er das Kapitel zur rechtlichen Bedeutung von Prüfbescheinigungen verfasst.

Michael Kayser

Termine:

Termine auf Anfrage

Leistungen:

Arbeitsunterlagen sind im Seminarpreis enthalten.

Manager und Führungskräfte beklagen vielfach, „mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“. Angesichts vielfacher Presseberichte ist die Sorge groß, selbst zum Beschuldigten zu werden. Berichte über die zivilrechtliche Inanspruchnahme von Managern und Führungskräften mit ihrem Privatvermögen durch das Unternehmen oder durch Dritte tragen ebenfalls zum Unbehagen bei.

Zielgruppe:

Das Seminar wendet sich an Manager und Führungskräfte in den Bereichen Organisation, Personal, Qualitätsmanagement, Recht und Versicherungen sowie Compliance.

Veranstaltungsziel:

Ziel des Seminars ist es, über Verantwortung und Pflichten, die Managern und Führungskräften obliegen, aufzuklären; hierzu werden vor allem die Bereiche Vermeidung von Korruption und Kartellabsprachen sowie Anforderungen an Datenschutz und Produktsicherheit angesprochen. Die sich aus der Verletzung von Pflichten ergebende Haftung (Verantwortlichkeit) von Unternehmen und Personen wird angesprochen. Die Teilnehmer werden erkennen, dass sich Risiken identifizieren und durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch die Einführung eines Compliance-Managementsystems minimieren lassen.
Die Anforderungen an ein Compliance-Managementsystem nach DIN ISO 19600 werden im Seminar so konkret diskutiert, dass die Teilnehmer Anregungen für die Praxis ihrer eigenen Organisation „mitnehmen“ können. Die Diskussion über die (begrenzte) Möglichkeit, verbleibende Risiken durch Versicherungen abzudecken, mag Anlass sein, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Für den Fall eines Ermittlungsverfahrens werden Verhaltenstipps besprochen, an die die Teilnehmer sich „im Ernstfall“ erinnern.

Veranstaltungsinhalt:

09.00 Eröffnung und Begrüßung durch die Referenten

Rechtliche Grundlagen von Compliance

Verantwortung (Pflichten) von Managern und Führungskräften

  • Verantwortung eines Managers (Mitglied eines Organs): „rechtssichere“ Organisation des Unternehmens; Auswahl und Überwachung von Führungskräften (§ 130 OWiG)
  • Verantwortung von Führungskräften, insbesondere Beauftragten: Übertragung von Unternehmerpflichten gemäß DGUV Information 211-001, bisher BGI 508 (vgl. § 14 Abs. 2 StGB; § 9 Abs. 2 OWiG); Auswahl und Überwachung von Beschäftigten und Fremdfirmen
  • Vermeidung von Korruption (vgl. § 299 StGB)
  • Vermeidung von Kartellabsprachen (vgl. § 1 GWB)
  • Anforderungen an den Datenschutz (Datenschutzgrundverordnung und Bundesda-tenschutzgesetz 2017)
  • Anforderungen an die Sicherheit von Produkten (Produktsicherheitsgesetz und Produkthaftungsgesetz, benannte Stelle, CE-Kennzeichnung, Rückruf)

Haftung von Unternehmen und Personen im Straf- und Ordnungswidrigkeiten-recht sowie im Zivil- und Arbeitsrecht

  • Strafrecht: Strafe gegen Manager und Führungskräfte
  • Ordnungswidrigkeitenrecht: Geldbuße gegen Unternehmen (§ 30 OWiG); Geldbuße gegen Manager und Führungskräfte
  • Zivilrecht: (Außen-)Haftung des Unternehmens sowie von Managern und Führungskräften gegenüber dem geschädigten Dritten
  • Zivil- bzw. Arbeitsrecht: (Innen-)Haftung von Managern und Führungskräften gegenüber dem geschädigten Unternehmen (Regress)

10.45 Kaffeepause | Networking

11.00 Compliance-Managementsysteme nach DIN ISO 19600

  • Wozu dient ein Compliance-Managementsystem?
  • Wer kann die Norm DIN ISO 19600 anwenden?
  • Wie weit geht der Anwendungsbereich der Norm, wie detailliert sind ihre Empfehlungen?
  • Welche konkreten Vorteile können sich aus der Einführung und Anwendung der Norm für eine Organisation ergeben?
  • In welchem Verhältnis steht die Norm zu anderen Compliance-Standards?
  • Welche operativen Schritte werden in der Norm empfohlen?
  • Kann nach der Norm auditiert bzw. zertifiziert werden?

12.45 Mittagessen

13.45 Einführung eines Compliance-Managementsystems am Beispiel einer konkreten Organisation

14.45 Kaffeepause | Networking

15.15 Rechtliche Bedeutung eines Compliance-Managementsystems, weitere Maßnahmen und Hinweise

  • Reduzierung des Haftungsrisikos durch Einführung eines Compliance-Management-Systems
  • Reduzierung des Haftungsrisikos durch Einsatz externer Berater
  • Abschluss von Versicherungen (Betriebs-Haftpflichtversicherung; Manager-Haftpflicht-Versicherung, D & O; Strafrechtsschutzversicherung)
  • Verhalten im Ermittlungsverfahren: Kooperation oder Konfrontation; Mitwirkung bei „internal investigations“ oder behördlichen Ermittlungen („Was tun, wenn der Staatsanwalt kommt?“)

Abschlussdiskussion

16.00 Abschließende Worte der Referenten und Ende des Seminars