DIN Verbraucherrat
Veröffentlichung des Entwurfs DIN EN 17210 "Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt" im Oktober 2025
Die DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt - Funktionale Anforderungen“ wurde erstmals im August 2021 veröffentlicht und die nationalen Normen der Reihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“ daran angepasst. Im Oktober 2025 wird ein Entwurf der überarbeiteten Norm veröffentlicht.
EU-Richtlinien und Barrierefreiheit-Umsetzungen
Bereits 2019 hatte die EU-Kommission die Richtlinie (EU) 2019/882), besser bekannt als Euopean Accessibility Act (EAA), veröffentlicht. Diese Richtlinie wurde in Deutschland u. A. durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) umgesetzt, das im Juni 2025 in Kraft getreten ist. Ein Schwerpunkt ist die digitale Barrierefreiheit, die Anbieter - abhängig von Unternehmensgröße und Umsatz - gewährleisten und entsprechende Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen umsetzen müssen.
Anpassungen der DIN EN 17210 zur Barrierefreiheit
Die EU-Kommission hatte dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) den Auftrag erteilt, DIN EN 17210 so zu überarbeiten, dass sie den Anforderungen der Richtlinie (EAA) erfüllt. Im Haupttext der Norm aus dem Jahr 2021 sind die einzelnen Textabschnitte so gestaltet, dass sie Anforderungen und Empfehlungen enthalten. Die wenigen vorgenommen Korrekturen in diesem Teil der Norm sind dem Änderungsvermerken des Entwurfs zu entnehmen. Hier wurde bewusst nur minimal geändert, da die Norm noch nicht lange auf dem Markt ist und die Systematik nicht geändert werden sollte.
Neue Anforderungen für barrierefreie Rampen
Die Empfehlungen (should) sind freiwillig einzuhalten, die Anforderungen (shall) zwingend. Hinsichtlich der Anforderungen gibt es eindeutige, wie z. B.
- 10.1.4 Neigung und Länge von Rampen
- b) Die Neigung einer Rampe muss gleichbleibend sein.
Dies ist objektiv nachprüfbar und bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Unter dem gleichen Punkt wird unter d) die folgende Anforderung gestellt:
- d) „Rampen mit starker Neigung müssen eine begrenzte Länge aufweisen, um die einfache und sichere Nutzung zu ermöglichen“
Hier ist unklar, was eine starke Neigung ist und was genau eine begrenzte Länge bedeutet. Dies muss deshalb mit technischen Angaben hinterlegt werden, wozu der Anhang A dient. In diesem wird unter A.8.2 erläutert
- A.8.2 „Grundlegende Anforderungen für den Zugang und die Nutzung“
- Die folgenden grundlegenden Anforderungen für die Nutzung von Wegen in vertikaler Verkehrsführung gelten für den Zugang und die Nutzung:
- a) Vorhandensein und Neigung einer Rampe (10.1.2)
- wenn die Neigung eines barrierefreien Weges ≥ 5 % beträgt
- wenn der Höhenunterschied mehr als 300 mm beträgt (für geringfügige Höhenunterschiede siehe A.5.2)
- Maximale Steigung: 8,33 %
- Länge der Rampen max. 10000 mm
Damit sind auch diese Anforderungen objektiv nachprüfbar.
Natürlich musste in der Folge dieser Änderungen auch der Titel der Norm geändert werden, weil ja jetzt nun nicht mehr nur rein funktionale Anforderungen in der Norm enthalten sind.
Ergänzungen im Zuge des European Accesibility Act (EAA)
Ein weiter neu dazu gekommener Anhang ZA setzt die grundlegenden Anforderungen der Richtline (EAA) mit den Anforderungen der EN 17210, die diese erfüllen, in Beziehung.
Bei dieser Entwurfsveröffentlichung geht es also im Wesentlichen um die Überprüfung der Anhänge A und ZA, sowie deren Übersetzungsqualität. Ferner sollten die im Hauptteil der Norm vorgenommenen Änderungen überprüft werden. Es ist zwar auch möglich, den gesamten Normentext zu kommentieren, diese Änderungen würden aber aus Zeitgründen derzeit nicht berücksichtigt werden können und für die nächste Überarbeitung, die regulär in 5 Jahren stattfindet, gespeichert werden.
So können Sie sich am Norm-Entwurf beteiligen
Der Entwurf der DIN EN 17210 kann bis zum 12.11.2025 über das DIN-Norm-Entwurfs-Portal kommentiert werden.