DIN Verbraucherrat

2026-06-25

Informationsveranstaltung der BAM zur ESPR: Stand der Umsetzung und nächste Schritte

Grafik mit Symbolen zum Thema ESPR
© Canva DreamLab

Im Juli 2024 ist die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) in Kraft getreten. Als Rahmenverordnung definiert sie bislang nur wenige unmittelbare Anforderungen, setzt jedoch den regulatorischen Rahmen für weitreichende produktspezifische Vorgaben. Diese werden schrittweise über delegierte Rechtsakte (das sind verbindliche, nichtlegislative Rechtsakte der Europäischen Kommission) konkretisiert. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) am 08.06.2026 wurde der aktuelle Entwicklungsstand der Maßnahmen, des Digitalen Produktpasses (DPP) sowie weiterer zentraler Elemente vorgestellt. Hieran nimmt die Verbrauchervertretung aus der Normung jedes Jahr teil, um nicht nur auf dem neusten Stand zu bleiben, sondern auch um aktuelle Diskussionen und Probleme mitzubekommen.

Arbeitsplan und priorisierte Produktgruppen

Der erste ESPR‑Arbeitsplan strukturiert deren Umsetzung bis 2030 (Überprüfung des Arbeitsplans 2028). Neben der Weiterbearbeitung bestehender energieverbrauchsrelevanter Produktgruppen aus der bisherigen Ökodesign-Richtlinie wurden neue Schwerpunkte gesetzt. Dazu gehören insbesondere Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen sowie die Zwischenprodukte Stahl/Eisen und Aluminium. Ergänzt wird dies durch horizontale Maßnahmen zu Reparierbarkeit sowie Rezyklatanteil und Recyclefähigkeit. Dadurch wird es in Zukunft für Verbraucher*innen nicht nur Informationen für z. B. Fernseher oder Kühlschränke geben, sondern perspektivisch auch für Möbel und Matratzen.

Für zahlreiche Produktgruppen laufen bereits Vorstudien und Konsultationen, etwa zu Displays, Haushaltsgeräten, Kühlgeräten oder Elektromotoren. Stakeholder-Prozesse sind auf EU- und nationaler Ebene etabliert z. B. über das Ökodesign-Forum und begleitende Konsultationen. Die erste Phase der Konkretisierung der ESPR ist damit in Gange, befindet sich aber überwiegend noch im Vorbereitungsstadium.

Digitaler Produktpass (DPP)

Ein zentrales Instrument der ESPR ist der Digitale Produktpass. Nach aktuellem Stand ist er für eine Vielzahl von Produktgruppen vorgesehen, darunter die zuvor genannten Schwerpunkte Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen, Stahl/Eisen und Aluminium.

Produktgruppen, welche bereits mit einem Energielabel ausgestattet sind, sollen vorerst keinen DPP erhalten, dies soll sich in Zukunft aber noch ändern.

Eine Durchführungsverordnung zum DPP‑Register befindet sich im Abstimmungsprozess (geplant: Abstimmung der Mitgliedstaaten im Juni 2026). Eine delegierte EU-Verordnung zu Anforderungen an Dienstleister ist für Ende 2026 vorgesehen.

Damit wird deutlich, dass der DPP zeitnah in die Umsetzungsphase übergeht, während Detailanforderungen noch ausgearbeitet werden.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Digitale Produktpass vor allem als niedrigschwellige Informationsquelle gedacht. Über einen einfachen Zugang (z. B. per QR‑Code) sollen ausgewählte, verständlich aufbereitete Daten zu Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Haltbarkeit oder Entsorgung eines Produkts abrufbar sein. Ziel ist es, fundiertere Kaufentscheidungen zu ermöglichen und die Nutzung sowie Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Gleichzeitig ist der Informationsumfang bewusst begrenzt und rollenbasiert ausgestaltet, sodass Verbraucher nur die für sie relevanten Inhalte sehen. Der konkrete Mehrwert hängt damit stark von der Ausgestaltung in den jeweiligen Produktgruppen ab, bietet jedoch grundsätzlich das Potenzial für mehr Transparenz und eine stärkere Orientierung an Verbraucherinteressen. Die genaue Ausgestaltung wird hierbei allerdings im Moment noch diskutiert.

Unverkaufte Verbraucherprodukte

Ein weiterer zentraler Baustein der ESPR betrifft den Umgang mit unverkauften Verbraucherprodukten. Ziel ist es, deren Vernichtung zu vermeiden. Die aktuellen Regelungen umfassen:

  • Offenlegungspflichten: Unternehmen müssen künftig jährlich Informationen über entsorgte, unverkaufte Produkte veröffentlichen (erstmalig für Geschäftsjahre nach Inkrafttreten der ESPR).
  • Vernichtungsverbot: Ab 19.07.2026 gilt ein Verbot für bestimmte Produktgruppen, zunächst insbesondere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe.
  • Ausnahmen: Diese sind detailliert geregelt (z. B. bei Sicherheitsmängeln oder fehlender Wiederverwendbarkeit) und erfordern spezifische Nachweise.

Sollte es dennoch zu Überproduktionen kommen, so müssen diese Gegenstände erst zur Spende angeboten werden. Mit dem Durchführungsrechtsakt (EU) 2026/2 wurden zudem konkrete Anforderungen an Format und Inhalt der Offenlegung definiert.

Resümee

Die Veranstaltung gibt jedes Jahr einen sehr guten Überblick über die aktuelle Lage der ESPR. Die regulatorische Konkretisierung erfolgt schrittweise und ist stark von Vorstudien, Folgenabschätzungen und Stakeholder-Prozessen geprägt. Gleichzeitig gehen von der ESPR erhebliche Impulse in die unterschiedlichen Bereiche.

  • Normung: Neue Anforderungen zu Reparierbarkeit oder Materialeffizienz werden verstärkt in Normungsprozesse einfließen.
  • Forschung und Entwicklung: Insbesondere im Bereich Kreislauffähigkeit, Datenverfügbarkeit und Produktdesign entstehen neue Bedarfe.
  • Rechtsabgrenzung: Die Verzahnung mit bestehenden Regelwerken (z. B. Produktsicherheits‑, Abfall- oder Chemikalienrecht) gewinnt an Bedeutung.

Insgesamt zeigt sich: Die ESPR entwickelt sich zu einem zentralen Bezugsrahmen für die Normung und Standardisierung im Produktbereich. Für Normungsakteure ergibt sich bereits jetzt ein erhöhter Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Begleitung laufender Konsultationen, die Mitgestaltung der Anforderungen an den Digitalen Produktpass sowie die Überführung neuer Transparenz‑ und Informationspflichten in harmonisierte Normen.

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