Ökodesign-Verordnung
Nachhaltige Produkte werden zur Norm
Produkte verbrauchen während ihres gesamten Lebenszyklus enorme Mengen an Ressourcen und Energie. Um dem entgegenzuwirken, ist 2024 die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte („Ecodesign for Sustainable Products Regulation“, ESPR) in Kraft getreten. Sie soll dafür sorgen, dass nachhaltige Produkte “zur Norm” im europäischen Binnenmarkt werden, und ist ein zentraler Bestandteil des Circular Economy Action Plans und des Europäischen Green Deals.
Im Vergleich zur bisherigen Ökodesign-Richtlinie stellt die neue Verordnung erweiterte Anforderungen an Produkte und gilt nicht mehr nur für energieverbrauchsrelevante Geräte wie Waschmaschinen, sondern für nahezu alle Produkte.
Welche Produktgruppen fallen unter die Ökodesign-Verordnung?
Die Verordnung gilt für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder genutzt werden. Dazu zählen auch Bauteile, Zwischenprodukte oder – sofern sie integraler Bestandteil eines physischen Produkts sind – digitale Inhalte. Ausnahmen gibt es nur wenige, etwa für Fahrzeuge, Arzneimittel oder Lebensmittel.
Zur Übersicht der von der EU-Kommission in ihrem ersten Arbeitsplan priorisierten Produktgruppen
Ökodesign-Anforderungen entlang des gesamten Produkt-Lebenszyklus
Die neuen Anforderungen betreffen den gesamten Produktlebenszyklus: Neben Design und Materialien also auch die Reparierbarkeit und die Möglichkeit der Wartung, Instandsetzung („Refurbishment“) und der Wiederaufarbeitung („Remanufacturing“) des Produktes.
Damit alle wichtigen Produktinformationen jederzeit einsehbar sind, wird der digitale Produktpass für alle regulierten Produkte verpflichtend – zusätzlich sind ein Ökodesign-Label sowie ein Reparierbarkeitsindex geplant.
Die Normungsarbeit ebnet den Weg für die grüne Transformation, den Sie mitgestalten können: Sie sind herzlich eingeladen, an den Normungsprojekten zur Ökodesign-Verordnung mitzuarbeiten. Hier finden Sie eine Übersicht der Mitwirkungsmöglichkeiten. Jetzt mitwirken |