DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)
2025-04: Überarbeitung des Feuerwehrplans nach DIN 14095 abgeschlossen
Neuausgabe von DIN 14095 erscheint voraussichtlich im Juni/Juli 2025
Der FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-02 AA „Bauliche Anlagen und Einrichtungen“ hat im Ergebnis der Überarbeitung des Musterplans die Neuausgabe von DIN 14095, Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen beschlossen und konnte die Aktualisierung der Norm somit fachlich abschließen.
Die Norm wird voraussichtlich im Juni/Juli 2025 erscheinen.
Die Norm gilt für Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen und legt Mindestanforderungen an Bestandteile eines Feuerwehrplanes, an den Planinhalt und dessen Ausführung fest. Die Norm gilt nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr. Feuerwehrpläne bilden in der Regel jedoch die Grundlage zur Erstellung von Einsatzplänen.
Die Norm dient dazu, die von der Feuerwehr für bestimmte bauliche und technische Anlagen (zum Beispiel Werksgelände) benötigten Pläne zu vereinheitlichen. Feuerwehrpläne sind Führungsmittel und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage. Im Detail bieten sie eine Unterstützung zu folgenden Punkten:
- Erstinformation auf der Anfahrt zur Unterstützung bei der Ordnung des Raumes und Erkennen möglicher Einsatzschwerpunkte;
- Detailinformation an der Einsatzstelle, um konkrete Einsatzmaßnahmen einzuleiten;
- Lageführung und -dokumentation.
Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Baugenehmigungsbehörde und anderen Behörden gefordert werden. Ob für eine bauliche Anlage Feuerwehrpläne erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung.
Gegenüber der Vorgängerausgabe DIN 14095:2024-02 wurde folgende signifikante Änderung vorgenommen:
- Die Änderung der Norm erfolgte, um den Musterplan unter anderem an die Neuausgabe von DIN 14034-6, Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen - Teil 6: Bauliche Einrichtungen anzupassen und DIN 14095 somit zu aktualisieren.
Mit der Aktualisierung sollte es gelingen, auf die örtlich begrenzten vielfältigen Regelungen zu Feuerwehrplänen durch die Brandschutzdienststellen verzichten zu können. Diese führten zu erweiterten Abstimmungsbedarfen und letztendlich zu Mehraufwand für die Bauherrn, die Ersteller und die Brandschutzdienststellen. An der Neuausgabe wirkte u. a. der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren durch mandatierte Vertreterinnen und Vertreter aktiv mit. Die Einsatzbelange sind somit umfassend berücksichtigt.