NA 031

DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW)

Fachbereich Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung – Fachbereich Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen

Überall dort, wo ein brennbarer Stoff und eine Zündquelle zusammen kommen, kann ein Brand entstehen. Durch intelligente bauliche und technische Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes kann man das Risiko eines Brandes zwar weitestgehend minimieren, aber seine Entstehung nicht hundertprozentig ausschließen. Deswegen werden an den abwehrenden Brandschutz, der der Sicherheit von Menschen, Umwelt und Sachwerten dient, hinsichtlich der Brandschutz-Technologie immer neue und herausfordernde Aufgaben gestellt. Hierbei reicht die Palette innovativer Feuerlöschtechnik von tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern über Wandhydranten bis hin zu komplexen Löschanlagen mit ihren entsprechend abgestimmten Löschmitteln, wie Wasser und Wasser mit Zusätzen, Schaummittel, Kohlendioxid (CO2) und Löschpulver.

Der Bereich Löschgeräte und Löschanlagen ist im FNFW auf zwei thematisch gegliederte Fachbereiche aufgeteilt:

  • NA 031-01 FB „Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung“;
  • NA 031-03 FB „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen“;

Der Arbeitsausschuss NA 031-01-01 AA „Handbetätigte Geräte für die Brandbekämpfung“ im FB 01 befasst sich hauptsächlich mit der Normung folgender Themen, die als Europäische Normen im gleichnamigen europäischen Technischen Komitee CEN/TC 70 bearbeitet werden:

  • Brandklassen nach DIN EN 2;
  • tragbare Feuerlöscher nach Normenreihe DIN EN 3 einschließlich deren Instandhaltung;
  • fahrbare Feuerlöscher nach Normenreihe DIN EN 1866;
  • Löschdecken DIN EN 1869;
  • Feuerlöschsprays.

Die Normung von Flugzeugfeuerlöschern gehört nicht zum Arbeitsgebiet des NA 031-01-01 AA. Dies erfolgt im Normenausschuss Luft- und Raumfahrt. Wichtigstes Ziel der Normungsarbeiten ist es, durch die Festlegung von Anforderungen und Prüfungen die Funktionsfähigkeit und die Löscheffizienz der Geräte sicherzustellen. In der Brandbekämpfung unerfahrene Personen sollen in die Lage versetzt werden, mittels eines einfach und effektiv zu bedienenden Feuerlöschgeräts größere Brandschäden zu verhindern.

Die Mehrzahl der Normen für Feuerlöschgeräte werden als mit der EU-Richtlinie 97/23/EG „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte“ harmonisierte Normen benötigt. Für die Löschspraydosen gilt die EU-Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolpackungen.

Darüber hinaus werden vom FNFW die Projekte in ISO/TC 21/SC 2 „Tragbare Feuerlöscher“ betreut. Auf nationaler Ebene bleibt weiterhin die Instandhaltung für tragbare Feuerlöscher nach DIN 14406-4 von Bedeutung.

Der Fachbereichsausschuss NA 031-03 FBR „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen“ ohne eigene Normungsarbeit koordiniert und steuert die Normungsarbeit im Bereich der ortsfesten Brandbekämpfungsanlagen, die entsprechend den Hauptnormungsthemen des Fachbereichs auf folgende Arbeitsausschüsse aufgeteilt ist:

  • Feuerlöschmittel (NA 031-03-01 AA);
  • Schaum- und Pulverlöschanlagen (NA 031-03-02 AA);
  • Wasserlöschanlagen und Bauteile (NA 031-03-03 AA);
  • Feuerlöschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln und deren Bauteile (NA 031-03-04 AA);
  • Anlagen zur Löschwasserversorgung (NA 031-03-05 AA).

Die Ziele der Normungsarbeit liegen darin, bei den Feuerlöschmitteln durch Anforderungen und Prüfungen die Löschwirksamkeit und die Umweltverträglichkeit zu gewährleisten und bei den Löschanlagen durch Anforderungen und Prüfungen die Löschwirksamkeit bezogen auf die jeweiligen Brandrisiken sicherzustellen. Mit der Normungsarbeit wird dazu beigetragen, bei Feuerlöschmitteln Umweltschäden zu verhindern und bei den Löschanlagen Menschen, Tiere und Sachwerte durch frühzeitige Brandbekämpfung vor Schäden zu schützen und damit größeren volkswirtschaftlichen Schaden zu verhindern.

Der Fachbereichsausschuss und seine Arbeitsausschüsse spiegeln die Arbeiten des CEN/TC 191 „Fixed firefighting systems“. Die Mehrzahl der Normen im CEN/TC 191 werden im Rahmen der EG-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) bzw. seit Juli 2013 der EU-Bauproduktenverordnung Nr.305/2011 (EU) als harmonisierte Normen erarbeitet. Darüber hinaus werden vom FNFW Fachbereich 03 die Projekte des ISO/TC 21/SC 5 „Fixed firefighting systems using water“, ISO/TC 21/SC 6 „Foam and powder media and firefighting systems using foam and powder“ und ISO/TC 21/SC 8 „Gaseous media and firefighting systems using gas“ betreut. Auf nationaler Ebene bleiben unter anderem die Normen zu Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen (DIN 14461 Reihe) und über Löschwasseranlagen – Fernbetätigte Füll- und Entleerungsstationen (DIN 14463 Reihe) von Bedeutung.

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