Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Grundsätzlich gilt für alle Bauvorhaben in Deutschland das BGB. In diesem sind aber keine speziellen Regelungen zur Abwicklung von Baumaßnahmen definiert. Darüber hinaus können Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) zusätzliche Vereinbarungen treffen. Aus diesem Grund wird in der überwiegenden Anzahl von Baumaßnahmen im Vertrag zwischen AG und AN die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart, da hier besondere Regelung bei der Durchführung von Baumaßnahmen aufgeführt werden. Bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand ist sie sogar verpflichtend.
Für die Überarbeitung der VOB ist der Deutsche Vertrags- und Vergabeausschuss für Bauleistungen (DVA) zuständig, der aktuell beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beheimatet ist.
DIN und DigiBau unterstützen den DVA in den zuständigen Hauptausschüssen und leistungsspezifischen Arbeitsausschüssen bei der inhaltlichen und redaktionellen Arbeit, begleitet die Prozesse mit dem Ziel eines konsistenten Gesamtwerks VOB und koordiniert gemeinsam mit dem DVA sowie DIN Media die Herausgabe der VOB als Gesamtausgabe und eventueller Ergänzungsbände.
Die VOB besteht aus drei Teilen:
VOB/A
Im ersten Teil werden die für Bauaufträge nötigen Vorschriften zur Ausschreibung und Vergabe aufgeführt. Diese stellen bei Bauvorhaben öffentlicher Auftraggeber die Transparenz des Ausschreibungsverfahrens und Gleichbehandlung der Bieter sicher. Bei privaten Bauvorhaben wird diese in der Regel nicht vereinbart.
VOB/B
Der zweite Teil stellt sicher, dass sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer klare vertragliche Verpflichtungen haben. Er legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Dazu gehören unter anderem Regelungen zum Baubeginn, zu den Baufristen, zur Gewährleistung und zur Haftung. Als bekanntes und erprobtes Mustervertragswerk wird die VOB/B auch bei privaten Bauvorhaben regelmäßig vereinbart.
VOB/C
Dieser Teil umfasst die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und listet alle DIN-Normen auf, die für die verschiedenen Gewerke eines Bauprojekts wesentlich sind. Dies betrifft mehr als 60 verschiedene Baugewerke im Hoch-, Tief- und Ingenieurbau, deren spezifische Merkmale zur Leistungsbeschreibung, zum Aufmaß und zur Abrechnung herangezogen werden. Sie stellt zudem den festgelegten Mindeststandard dar, sofern im Vertrag keine weitergehenden Leistungsvereinbarungen getroffen wurden.