DIN Verbraucherrat

2018-09-28

Umweltaussage „CO2-neutral“ muss neu geregelt werden

Normungsantrag des DIN-Verbraucherrats als Grundlage für internationale Arbeiten an DIN EN ISO 14021

CO2 neutraler Versand - Briefumschlag
© DIN / Dr. Gabriela Fleischer

Der DIN-Verbraucherrat hat beantragt, dass DIN EN ISO 14021 „Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltbezogene Anbietererklärungen (Umweltkennzeichnung Typ II)“ überarbeitet werden muss. Sie steht im Widerspruch zur Norm zum Carbon Footprint von Produkten (ISO 14067).  Kernpunkt ist die Aussage „CO2-neutral“, mit der Anbieter nach DIN EN ISO 14021 erklären können, dass sämtliche Treibhausgasemissionen der Produkte kompensiert werden durch sogenannte CO2-Verrechnungen (im englischen Offsetting). Dieser Mechanismus zur Kompensation von Treibhausgasemissionen wurde in der ISO 14067 „Treibhausgase - Carbon Footprint von Produkten - Anforderungen an und Leitlinien für Quantifizierung“ ausgeschlossen. Offsetting wirft viele Fragen auf und birgt die Gefahr des „Green washings“. Daher hat der DIN-Verbraucherrat befürwortet, dass die CO2-Verrechnung in der DIN EN ISO 14067 im Anwendungsbereich ausgenommen wird. Die ISO 14067 wurde im August 2018 veröffentlicht. Umweltaussagen wie CO2-neutral, die auf einer CO2-Verrechnung beruhen, sollten nicht länger möglich sein. DIN EN ISO 14021 muss im Abschnitt zur Anbietererklärungen in Bezug auf Treibhausgasemissionen entsprechend überarbeitet und angepasst werden. Der DIN-Verbraucherrat hat hierfür einen Vorschlag mit erarbeitet, der über den deutschen Spiegelausschuss an das internationale Komitee ISO/TC 207/SC 03 „Environmental labelling“ geleitet wurde, welches die Anpassung nun einleiten muss.

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