DIN Verbraucherrat

2021-09-30

Überarbeitung von DIN EN 16214 zu Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen für Energieanwendungen gestartet

Experte des DIN-Verbraucherrat sieht Gelegenheit zu Verbesserungen

Umwelt - Biomasse
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Aufbauend auf Kriterien der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG mit Anpassungen in 2015) zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurden Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen für Energieanwendungen konkretisiert. Die 4-teilige Norm DIN EN 16214 trifft Festlegungen im Hinblick auf Grundsätze, Kriterien, Indikatoren und Prüfer. Teil 1 beschreibt die Terminologie, Teil 2 die Konformitätsbewertung einschließlich überwachter Lieferketten und Massenbilanz, Teil 3 trifft Festlegungen zu Biodiversität und Umweltaspekten im Zusammenhang mit Naturschutzzwecken und Teil 4 regelt Berechnungsmethoden der Treibhausgasemissionsbilanz unter Verwendung einer Ökobilanz. Die vier Teile der Norm wurden erstmals zwischen 2012 und 2014 veröffentlicht, die Teile 1,3 und 4 zwischenzeitlich durch Änderungen aktualisiert und Teil 2 grundlegend überarbeitet. Die Norm wird im CEN/TC 383 „Nachhaltig produzierte Biomasse für Energieanwendungen“ erarbeitet. Dieses Technische Komitee verantwortet die Normung von nachhaltig erzeugter Biomasse für Energieanwendungen, um Vereinbarungen zu schaffen für Produzenten zur Umsetzung einer nachhaltigen Produktion, für Zertifizierer zur Konformitätsbewertung und für Behörden zur Festlegung von Anforderungen an Biomasse. Ziel ist, Grundsätze, Kriterien und Indikatoren für die Nachhaltigkeit zu adressieren, um in erster Linie die europäische Rechtsetzung zu unterstützen. National wird die Norm in DIN im Arbeitsausschuss "Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse" (NA 172-00-010) gespiegelt.

In 2021 hat das CEN/TC 383 eine Überarbeitung der Teile 1 und 3 beschlossen. Hintergrund sind rechtliche und politische Entwicklungen in Europa, die eine Anpassung der Normteile erforderlich machen. So wurde 2018 die Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, die sogenannte RED II (Richtlinie (EU) 2018/2001), verabschiedet. Nun werden nicht nur Biokraftstoffe, sondern auch Biogas und feste Biobrennstoffe berücksichtigt und mit Nachhaltigkeitsanforderungen adressiert.

Der DIN-Verbraucherrat hat national und europäisch insbesondere an der Normung der Teile 1 und 3 mitgearbeitet. Mit der in 2021 gestarteten Überarbeitung sieht der Experte des DIN-VR die Möglichkeit, die neuen Nachhaltigkeitsanforderungen in der RED II zu konkretisieren. Hierzu zählt z. B. der Schutz von Wäldern mit großer biologischer Vielfalt und Anforderungen an eine forstwirtschaftliche Nutzung. Hinzu kommt, dass im Rahmen des Europäischen Grünen Deals der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, die Nachhaltigkeitsanforderungen der RED II insbesondere für Biomasse aus der Forstwirtschaft ambitionierter auszugestalten.

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