DIN Verbraucherrat

2025-04-01

Überarbeitete DIN 10519 „Lebensmittelhygiene – Selbstbedienungseinrichtung für unverpackte Lebensmittel“ veröffentlicht

Person an der Lebensmitteltheke
© iStock: vgajic

Die DIN 10519 „Lebensmittelhygiene – Selbstbedienungseinrichtungen für unverpackte Lebensmittel – Hygieneanforderungen“ von 2022-12 wurde überarbeitet und ist im Februar 2025 erschienen. Zudem gilt sie als nationale Leitlinie. Diese Norm regelt die Hygieneanforderungen bei der Selbstbedienung von unverpackten Lebensmitteln, zum Beispiel von Obst- und Gemüse im Supermarkt. Neu aufgenommen wurden spezielle Anforderungen für leicht verderbliche Lebensmittel, wie Salattheken und fertige Speisen zur Selbstbedienung, wofür sich insbesondere die Verbraucherratsvertretung, Herr Dr. Thomas Reiche, erfolgreich eingesetzt hatte.

Hygieneanforderungen bei Selbstbedienung

Die Salattheken zur Selbstbedienung sind aus der Gastronomie und in der Gemeinschaftsverpflegung bereits bekannt. Mittlerweile bieten auch Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte immer mehr Produkte zur Selbstbedienung an, wie Feinkostsalate oder fertige Salatzutaten. Diese kühl zu lagernden Lebensmittel sind empfindlicher als Obst und Gemüse. Sie können nicht mit den Händen entnommen werden und müssen eigens von der Kundschaft verpackt werden. Dennoch müssen im Selbstbedienungsbereich unverpackte Waren genauso sicher sein wie verpackte Waren. Die Lebensmittelunternehmer sind in der Verantwortung die Lebensmittel vor möglichen Kontaminationen zu schützen. Wenn Lebensmittelunternehmer die Anforderungen der DIN 10519 korrekt befolgen, beugen sie Kontaminationen und Gesundheitsproblemen von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor.

Klassifizierung und Umgebungssicherheit

Jedoch kann nicht jede Variante der SB-Angebote in einer Norm abgebildet werden. Die überarbeitete DIN 10519 schlägt daher neu auf der Basis einer Gefahrenanalyse eine orientierende Klassifizierung vor, mit der der Lebensmittelunternehmer eingruppieren kann, welche Lebensmittel mit welchen Kriterien wie angeboten und abgeben werden müssen. Demnach kann man Kartoffeln weiterhin mit der Hand aus der Schütte in seinen Tragebeutel packen, auch Orangen und Bananen sind unkritisch, da sie ihre eigene Schutzhülle mitbringen. Für kühlbedürftige Feinkostsalat benötigt man eine Kühltheke und hygienisch saubere Gefäße und Entnahmebesteck.

Umgebungsanforderungen und Verbraucherschutz

Die Kühlung von Salattheken ist ausreichend, wenn die Deckel oder Klappen immer wieder geschlossen werden. Außerdem sollten die Entnahmebestecke regelmäßig kontrolliert und ggf. ausgetauscht werden. In der Norm wird auch darauf hingewiesen, dass auf die Kontaminationen durch die Umgebung der Angebotseinrichtungen zu berücksichtigen sind. Auch dafür hat sich die Verbrauchervertretung, Herr Dr. Reiche, stark gemacht. Denn oft stehen die unverpackten Feinkostsalate und Salatzutaten in Salattheken im Bereich der Ausgabe von rohen schmutzigen Feldfrüchten wie Kartoffeln, Zwiebeln und Möhren und nicht viel weiter hinten im Supermarkt im Bereich der Fleischbedientheke, obwohl diese dort hinsichtlich der Umgebungsluft sicherer vor nachteiliger Beeinflussung geschützt wären.

Außerdem hätten die Fachverkäuferinnen die SB-Theken im Blick und könnten ggf. auf mögliches Fehlverhalten von Kundinnen und Kunden (z.B. Zurücklegen von fallengelassenen Entnahmebesteck) entsprechend reagieren. Lebensmittelunternehmer sollten bei der Aufstellung solcher SB- Theken daher auch diese Anforderungen der Norm im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes beachten.

Die DIN 10519 ist bei DIN Media erhältlich.

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