DIN Verbraucherrat

2025-12-17

Europäisches Parlament verabschiedet neue Spielzeugverordnung

Strengere Vorgaben für Online-Handel und digitale Technologien

Sicheres Spielzeug für Kinder
© AdobeStock_photophonie

Kinder sind besonders schutzbedürftig – und genau das ist Ziel der neuen europäischen Spielzeugverordnung. Mit strengeren Chemikalienvorgaben, mehr Transparenz durch digitale Produktpässe und verschärften Anforderungen für den Online-Handel sollen Risiken reduziert und Eltern wie auch Kindern größtmögliche Sicherheit garantiert werden.

Am 25.11.2025 hat das Europäische Parlament die neue Spielzeugverordnung verabschiedet. Die Aktualisierung der bestehenden Richtlinie aus dem Jahr 2009 reagiert auf den Anstieg des Online-Handels und die zunehmende Nutzung digitaler Technologien. Die neue Verordnung  wurde am 12. Dezember 2025 im Amtsblatt der EU i veröffentlicht.  Sie gilt ab dem 1. August 2030.

Was ist das Ziel?

Die neue Spielzeugverordnung zielt darauf ab, die Anzahl unsicherer Spielzeuge, die in der EU verkauft werden, zu verringern und Kinder vor spielzeugbezogenen Risiken zu schützen. So wird beispielsweise das bestehende Verbot von krebserregenden und erbgutverändernden Stoffen sowie von reproduktionstoxischen Stoffen (CRM) auf Chemikalien ausgeweitet, die besonders für Kinder schädlich sind, wie beispielsweise endokrine Disruptoren, Stoffe, die die Atemwege schädigen, und Chemikalien, die haut- und organtoxisch sind. Die neuen Bestimmungen verbieten außerdem die absichtliche Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) sowie der gefährlichsten Bisphenole. Allergene Duftstoffe sind in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und in Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, verboten.

Darüber hinaus müssen alle Spielzeuge zukünftig über einen gut sichtbaren digitalen Produktpass (DPP) verfügen, der die Einhaltung der relevanten Sicherheitsbestimmungen nachweist. Der DPP verbessert die Rückverfolgbarkeit von Spielzeugen und vereinfacht und beschleunigt die Marktüberwachung sowie die Zollkontrollen. Er bietet Verbrauchern zudem einfachen Zugriff auf Sicherheitsinformationen und Warnhinweise, beispielsweise über einen QR-Code.

Welche Anforderungen werden verfolgt?

Die neue Verordnung präzisiert und verschärft zudem die Anforderungen an Wirtschaftsakteure (wie Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister). So müssen Hersteller beispielsweise Warnhinweise in leicht verständlicher Sprache anbringen und bei auftretenden Risiken im Zusammenhang mit Spielzeug unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen sowie die Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher informieren.

Angesichts ihrer wachsenden Bedeutung im Spielzeughandel werden Online-Marktplätze verpflichtet, ihre Plattformen so einzurichten, dass Verkäufer die CE-Kennzeichnung, Sicherheitshinweise und digitalen Produktpässe der Spielzeuge anzeigen können.

Nachdem die neue Spielzeugverordnung am 12. Dezember 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, wird damit gerechnet, dass vermutlich zeitnah ein neuer Normungsauftrag (Standardisation Request) an CEN erteilt wird. Es wird erwartet, dass eine Vielzahl neuer Normprojekte initiiert werden und die komplette Normenreihe der DIN EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ überarbeitet werden muss, wie z. B. die

sowie zahlreiche Normenteile, welche sich mit der chemischen Sicherheit von Spielzeugen befassen. Der DIN-Verbraucherrat wird bei der inhaltlichen Überarbeitung der Normen sowohl national als europäisch aktiv mitarbeiten. Die Normungsarbeiten werden sich vermutlich bis zur verbindlichen Anwendung der neuen Verordnung ab dem 01. August 2030 erstrecken.

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