DIN Verbraucherrat

2022-12-15

smart toys – aktueller Stand der Normungsaktivitäten

Digitales Spielzeug
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Der Abschlussbericht der vom DIN-Verbraucherrat Mitte 2019 initiierten Studie „Digitalisierungsaspekte und Verbraucheranforderungen in Bezug auf smartes Spielzeug – Umsetzung in der Normung“ wurde Ende Januar 2020 auf der Homepage des DIN-Verbraucherrats veröffentlicht und kann dort kostenfrei als PDF-Datei  heruntergeladen werden. Die Studie zeigt, dass die Verbraucheranforderungen an „smartes“ Spielzeug nur unzureichend in den existierenden Normen berücksichtigt sind und macht deshalb konkrete Vorschläge für notwendige Ergänzungen und oder Änderungen an Normen.

Bei der Umsetzung der Ergebnisse aus der Studie bedurfte es eines multidimensionalen Vorgehens. Noch im Jahr 2020 stand fest, dass weder bei zukünftigen Überarbeitungen der Normenreihe DIN EN 71 „Sicherheit von Spielzeug“ noch der DIN EN 62115 „Elektrisches Spielzeug“ spielzeugspezifische cybersecurity Anforderungen adressiert werden können, da der gesetzliche Rahmen in der Spielzeugrichtlinie fehlt und diese sich lediglich mit dem Thema „Safety“ und nicht „Security“ befasst.

Ab Jahresbeginn 2021 zeichnete sich ein neuer Weg ab, da die EU-Kommission den Weg für einen „delegated act“ (Durchführungsrechtsakt) eröffnet hat, um die Funkanlagen-Richtlinie um die Themen „Security“ und „Data Protection“ zu erweitern. Der Durchführungsakt zur Änderung der Funkanlagenrichtlinie wurde am 29.10.2021 angenommen, die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 12.01.2022. Mit Änderung der Funkanlagenrichtlinie ging parallel die Erteilung des Normungsauftrags „Cybersecurity“ einher. Der Normungsauftrag wurde durch CEN und CENELEC am 06. September 2022 angenommen. Der Auftrag beinhaltet, dass drei harmonisierte Normen erarbeitet werden sollen, u.a. eine Norm zum Thema „Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für datenverarbeitende Funkanlagen, namentlich mit dem Internet verbundene Funkanlagen, in der Kinderbetreuung eingesetzte Funkanlagen, in Spielzeug eingesetzte Funkanlagen sowie an einem Teil des menschlichen Körpers oder an Kleidungsstücken getragene Funkanlagen“. Dafür wurde eigens die neue Arbeitsgruppe CEN-CLC/JTC 13/WG 8 „Special Working Group RED Standardization Request“ eingerichtet, in welcher der DIN-Verbraucherrat mitarbeitet.  

Aufgrund des engen Zeitplans wurde mit der Erarbeitung der drei Normen bereits im Juli 2022 vor der Annahme des Normungsauftrags begonnen. Frist für die Annahme durch die europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC für die Annahme der drei Normen ist der 30. September 2023. Hersteller haben mit einer Übergangsfrist bis Juli 2024 Zeit, um die neuen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, wenn sie ihre Produkte (z.B. smartes Spielzeug) weiterhin auf dem europäischen Markt anbieten wollen.

Ziel ist es, basierend auf dem Abschlussbericht der vom DIN-Verbraucherrat initiierten Studie „Digitalisierungsaspekte und Verbraucheranforderungen in Bezug auf smartes Spielzeug – Umsetzung in der Normung“ die dort identifizierten spielzeugspezifischen Verbraucheranforderungen in der neu zu erarbeitenden Norm zu verankern. 

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