DIN Verbraucherrat

2016-03-31

Sitzerhöhungen für Stühle

Aktueller Stand der Normungsarbeit

Kindersitzerhöhungen für Stühle
© Image 04 Rialto / windeln.de AG

DIN EN 16120 „Sitzerhöhungen für Stühle“ wurde 2012 erstmalig veröffentlicht. Der während der CEN-Umfrage eingereichte deutsche Kommentar, dass im Norm-Entwurf prEN 16120 „Sitzerhöhungen für Stühle“ keine Anforderungen an die Höhe der Armlehnen enthalten sind, wurde während der Einspruchssitzung abgelehnt. Dieser Kommentar wurde neben ANEC auch von anderen Ländern unterstützt. Konsequenterweise führte dies dazu, dass sowohl Deutschland, als auch ANEC der endgültigen Annahme des Norm-Entwurfs nicht zugestimmt haben. Die Norm wurde dennoch veröffentlicht.
Nach Veröffentlichung der Norm im Jahr 2012 wurde im März 2013 ein Beschluss der EU-Kommission „über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen“ verabschiedet. Dieser Beschluss betrifft die Produkte Kinderhochstühle, Tischhängesitze, Kinderstühle sowie Sitzerhöhungen für Stühle. Aus dem Beschluss geht u. a. hervor, dass DIN EN 16120:2012 „Sitzerhöhungen für Stühle“ aus Sicht der Europäischen Kommission wesentliche sicherheitstechnische Mängel enthält (z. B. keine Anforderungen an die Höhe von Armlehnen). Dies hatte zur Folge, dass DIN EN 16120 nach den Vorgaben des EU-Beschlusses überarbeitet werden musste.
Die CEN-Umfrage zur prEN 16120+A1+prA2 endete am 15.04.2015. Anforderungen an Armlehnen wurden zwar im Norm-Entwurf berücksichtigt und aufgenommen, jedoch sind diese nur für Produkte für Kinder bis zu einem Alter von 18 Monaten vorgeschrieben und nicht bis 36 Monate, wie in dem EU-Beschluss gefordert. Aus Verbrauchersicht wurden somit die Vorgaben des EU-Beschlusses nicht umgesetzt. Während der Einspruchsfrist hat der Verbrauchervertreter diesbezüglich einen Kommentar im nationalen Ausschuss eingereicht, der an CEN weitergereicht wurde. Durch intensive Lobbyarbeit des deutschen Verbrauchervertreters konnte erreicht werden, dass neben Deutschland auch ANEC, Österreich, Slowakei, Dänemark und Zypern einen Kommentar zum selben Sachverhalt eingebracht haben.
In der Einspruchssitzung im Mai 2015 wollte vor allem die italienische Industrieseite den Kommentar bezüglich der Anforderungen an Armlehnen nicht akzeptieren und das obwohl diverse Länder diesbezüglich einen Kommentar eigereicht haben. Aus diesem Grund wurde auf Drängen des Convenors der zuständigen Working Group ein Schreiben an die EU-Kommission geschickt, mit der Bitte um Klarstellung, was die Anforderungen für Armlehnen anbelangt. Die Antwort der EU-Kommission war eindeutig und ganz im Sinne der deutschen Verbraucherseite. Es wurde noch mal unmissverständlich klargestellt, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen für Armlehnen bis zu einem Alter von 36 Monate gelten. Dies hatte zur Folge, dass der Einspruch akzeptiert wurde.
Das Formal Vote zu FprEN 16120+A1+prA2 steht unmittelbar bevor, wobei die Verbraucherseite und Deutschland ein zustimmendes Votum abgeben werden (Anforderungen für Armlehnen gelten nun bis zu einem Alter von 36 Monaten). Seit fast vier Jahren hat die deutsche Verbraucherseite immer wieder gegen die Norm interveniert und intensiv Lobbyarbeit bei ANEC, anderen europäischen Ländern sowie dem zuständigen Bundesministerium betrieben. Sollte die Änderung A2 angenommen werden, ist dies aus Verbrauchersicht als großer Erfolg zu bezeichnen.

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