DIN Verbraucherrat

2021-09-30

Sauber und rein – so muss es sein!

Erste Norm zum Schutz der Patientinnen und Patienten vor Krankenhauskeimen

Reinigungspersonal im Krankenhaus
© DGKK Dienstleistung GmbH

Patientinnen und Patienten sollen das Krankenhaus nach der Behandlung gesund verlassen, aber nicht selten kommt es zu Infektionen mit Krankenhauskeimen, sogenannten nosokomialen Infektionen, kommen. Und so verlässt so manche*r Patient*in das Krankenhaus kränker als vor dem Aufenthalt. Dies soll mit der Anwendung der neuen Norm DIN 13063 „Krankenhausreinigung – Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung in Krankenhausgebäuden und anderen medizinischen Einrichtungen“ eingeschränkt werden. Seit September ist sie über die DIN Media verfügbar. Herr Dr. Günther Rosenberger hat an der Norm mitgearbeitet und die Interessen des DIN-Verbraucherrats im Gremium vertreten.

Das Ziel der DIN 13063 ist es, die Prozesse und Strukturen in der Krankenhausreinigung so auszurichten, dass Qualitätsmängel vermieden werden und die Reinigung bestmöglich wirksam wird. Sie legt Anforderungen an die Reinigung und desinfizierende Reinigung von Flächen in Krankenhausgebäuden und anderen medizinischen Einrichtungen fest.

Durch diese Norm sollen Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen dabei unterstützt werden, die geeigneten Reinigungsdienstleister auszuwählen. Auftraggeber können künftig mittels der Norm Reinigungsdienstleistern — sowohl extern als auch intern —  klare Vorgaben bezüglich des Umfangs, der Art und der Häufigkeit der Reinigung geben. Durch standardisierte Prozesse bei der Reinigung soll die Hygiene in Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen stetig verbessert werden.

Hier einige in DIN 13063 enthaltene Informationen und Handlungsempfehlungen:

  • Anhand von Leistungsbeschreibungen kann eine Festlegung der Art, des Umfangs und der Häufigkeit der Reinigung und desinfizierenden Reinigung von Flächen in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen erfolgen.
  • Für eine Beauftragung von Reinigungsdienstleistungen werden Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bereitgestellt.
  • Beschreibung der organisatorischen und baulich-funktionalen Voraussetzungen beim Leistungsempfänger, die zur einwandfreien Durchführung einer fach- und sachgerechten Reinigung beitragen.
  • Übersicht der notwendigen Kenntnisse, die Reinigungskräfte für ihre Arbeit in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen benötigen; Hinweise, welche Inhalte Bestandteile einer Hygieneschulung sein sollten und welche Fachkunde im Zusammenhang mit einer hygienischen Reinigung Voraussetzung ist.
  • Darstellung der fachgerechten Aufbereitung der Reinigungstextilien in einem eigenen Anhang, der geeignete Aufbereitungsverfahren für Reinigungstextilien, mikrobiologische Richtwerte sowie Anforderungen an Waschmaschinen, die für den Einsatz im Zusammenhang mit desinfizierenden Waschverfahren geeignet sind, aufzeigt.
  • Beschreibung der Kriterien und Eigenschaften, über die ein Reinigungsequipment verfügen muss.

„Mit der Norm kann ein Beitrag zur dringlichen Reduzierung der zahlreichen Krankenhausinfektionen und der dadurch bedingten ca. 40.000 Sterbefälle pro Jahr geleistet werden.“, so Günther Rosenberger. Aus Verbrauchersicht wäre darüber hinaus wichtig, dass die Anwendung der Norm in Zukunft für die Patientinnen und Patienten leicht erkennbar wird. Dies könnte über eine Zertifizierung und die Sichtbarkeit des Zertifikats in Krankenhäusern und auf deren Webseiten ermöglicht werden. Denn Vertrauen ist gut, aber ein Blick auf die Kontrollen ist besser.

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