DIN Verbraucherrat

2015-12-23

Normungsantrag zur Überarbeitung der DIN EN 14059:2002 „Dekorative Öllampen - Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren“

Der DIN-Verbraucherrat hat im November die Überarbeitung der DIN EN 14059 „Dekorative Öllampen – Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren“ aus dem Jahr 2002 beantragt.

Kind mit Öllampe
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Durch eine Marktüberwachungsbehörde wurde festgestellt, dass die DIN EN 14059 „Dekorative Öllampen – Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren“ aus dem Jahr 2002 die Anforderungen der allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie nicht im vollen Umfang abdeckt. Der DIN-Verbraucherrat hat dies zum Anlass genommen, im November die Überarbeitung der DIN EN 14059 zu beantragen. Ziel ist es, Anforderungen an das Verschließen zu definieren, da die aktuell gültige Norm diesbezüglich keine Anforderungen festlegt. Auch aus Verbrauchersicht besteht hier dringender Überarbeitungsbedarf.

Laut Norm muss sich der Einfüllverschluss nach Abschnitt 4.6 der DIN EN 14059 durch zwei unabhängige Bewegungen öffnen lassen. Die entsprechende Prüfung dazu ist im Abschnitt 5.6 festgelegt. Diese Anforderung erfüllen aber nur manche Verschlüsse, wenn Sie zuvor ordnungsgemäß durch zwei unabhängige Bewegungen verschlossen wurden. Bezüglich des Verschließens der Öllampe legt die aktuell gültige Norm keine Anforderungen fest. Im Abschnitt 5.6 wird nicht überprüft, welche Konstruktion beim Verschließen verwendet wird, damit sichergestellt wird, dass der Verwender den Einfüllverschluss automatisch bzw. intuitiv immer richtig verschließt. Kindersicher wäre die Öllampe in o. g. Fall erst, wenn unter gleichzeitiger Druck- und Drehbewegung der Deckel kindersicher verschlossen wird.

Anfang bis Mitte der 90er Jahre war es infolge Trinkens gefärbten synthetischen Lampenöls zu schweren Unfällen, z. T. mit Todesfolge, gekommen. Die Einnahme von Lampenöl kann im menschlichen Organismus - besonders bei Kleinkindern - zu schweren Lungenschäden und sogar zum Tod führen. Kleine Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren waren besonders gefährdet. Oft tranken sie das Öl direkt aus den Lampen. Schon sehr kleine Mengen reichten aus für schwere Lungenkomplikationen mit z. T. tödlichem Ausgang. Das Problem lag einerseits bei den verwendeten Lampenölen und andererseits bei den Öllampen. Öllampen waren so hergestellt, dass ihr besonderes Design (vielfach aus Glas) zusammen mit dem gefärbten synthetischen Lampenöl einen besonderen Reiz auf Kinder ausübte. Eine gravierende Sicherheitslücke lag somit bei den Öllampen. Es mussten Wege gefunden werden, den Zugriff zum Lampenöl zu erschweren. Die EU-Kommission erteilte daraufhin einen Normungsauftrag (Mandat) zur Erstellung von sicherheitstechnischen Festlegungen für dekorative Öllampen. Mit Ausgabe 2002 wurde die DIN EN 14059 erst- und zugleich auch letztmalig veröffentlicht. Die DIN EN 14059 zielt primär darauf ab, den Zugang von kleinen Kindern zum Lampenöl zu erschweren.

Der Überarbeitungsantrag wird im zuständigen Ausschuss NA 095-02-07 AA „Grillen mit Holzkohle“ abgestimmt. Sollte dieser erfolgreich sein, wird sich der Verbraucherrat an der Überarbeitung aktiv beteiligen.

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