DIN Verbraucherrat

2017-03-31

Normung zur Schaffung von sicheren und interoperablen Ausgangsdokumenten

Im Europäischen Normungsgremium CEN/TC 224 „Identifikationskarten“ WG 19 „Breeder Documents“ wurde im März 2017 die Erarbeitung einer Technischen Spezifikation zu Ausgangsdokumenten gestartet.

Stempel vom Standesamt
© Fotolia_M_Gina_Sandersjpg

Die folgenden Ausgangsdokumente sollen in der Technischen Spezifikation betrachtet werden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden. 

Auf der Gründungssitzung der Arbeitsgruppe wurden der Anwendungsbereich und die Zielrichtung der Normung diskutiert. 

Zunächst beschloss man, sich hauptsächlich den Anforderungen an Sicherheit und Interoperabilität zu widmen ohne dabei die Praktikabilität und die Nutzungs-freundlichkeit aus den Augen zu verlieren. Diese Fokussierung orientiert sich an dem Aktionsplan zu Ausgangsdokumenten, der von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde. Allerdings wird es zunächst kein Mandat der Europäischen Kommission zum Thema geben, da diese Dokumente der Hoheit der einzelnen Staaten unterliegen. 

Zwei Europäische Forschungsprojekte, namentlich das Fidelity-Projekt und das Origins-Projekt, hatten sich bereits mit der Thematik beschäftigt und Minimalanforderungen aufgestellt sowie ein Beispiel für eine elektronische Geburtsurkunde erarbeitet. Auf den Ergebnissen dieser zwei Projekte soll die Technische Spezifikation weitest möglich aufbauen. 

Aus Verbraucher- bzw. Bürgersicht, ist das Bestreben die Identifikation bereits vom ersten Schritt an sicher zu machen verständlich. Kein Verbraucher möchte, dass seine Identität gestohlen und missbraucht wird, indem seine (unsichere) Geburtsurkunde für ein Identifikationsdokument verwendet wird. Andererseits darf ein sicheres Ausgangsdokument für den Verbraucher keine übermäßigen Zusatzkosten und –aufwände verursachen. Der Ausgabeprozess muss leicht zu nutzen und für Jeden zugänglich sein. Der Datenschutz muss gewährleistet sein. Wenn alle Verbraucheranforderungen berücksichtigt werden, kann ein genormtes Ausgangsdokument dem Verbraucher auch Vorteile bringen, da die Beantragungs- und Ausgabeprozesse vereinheitlicht und vereinfacht werden könnten. 

Frau Unverricht nimmt als ANEC-Vertreterin an den Arbeiten des Gremiums teil.

Ihr Kontakt

DIN e. V.
Natalie Tang

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Zum Kontaktformular