DIN Verbraucherrat

2013-12-20

Normung von preisrelevanten Angaben hat begonnen

Die Normungsarbeit des im Mai 2013 vom Verbraucherrat initiierten Vorhabens zur Darstellung von preisrelevanten Angaben hat begonnen.

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Der Normenausschuss Technische Grundlagen hat im November 2013 zu einer konstituierenden Sitzung des anschließend eingerichteten Unterarbeitsausschusses „Darstellung von Preis-und Mengenangaben am Selbstbedienungsregal“ eingeladen. Welche preisrelevanten Angaben hierunter fallen, ist rechtlich geregelt. Die Europäische Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse setzt in Europa den Rahmen. Sie wird durch die Preisangabenverordnung in deutsches Recht umgesetzt.

In den Erwägungsgründen der Europäischen Richtlinie 98/6/EG heißt es:

Ein transparenter Markt und korrekte Informationen fördern den Verbraucherschutz und einen gesunden Wettbewerb zwischen Unternehmen und zwischen Erzeugnissen.



Die Verpflichtung, den Verkaufspreis und den Preis je Maßeinheit anzugeben, trägt merklich zur Verbesserung der Verbraucherinformation bei, da sie den Verbrauchern auf einfachste Weise optimale Möglichkeiten bietet, die Preise von Erzeugnissen zu beurteilen und miteinander zu vergleichen und somit anhand einfacher Vergleiche fundierte Entscheidungen zu treffen.

Zu den geregelten Angaben zählen der Verkaufspreis und der sogenannte Grundpreis, dies ist der Preis je Maßeinheit. Die Europäische Richtlinie hebt eine genaue, transparente und unmissverständliche Information der Verbraucher über die Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse hervor. Nach der Preisangabenverordnung sollen die Angaben den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen und es gilt „Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.“

Aus Verbrauchersicht ist wichtig, durch eine entsprechende Darstellung sicher zu stellen, dass wichtige Angaben für Verbraucher wie Verkaufspreis, Grundpreis, Verkaufseinheit auf dem Regalschild gut erkennbar und leserlich sind. Dies muss auch für Regalschilder gelten, die deutlich höher als „Augenhöhe“ sind und für solche, die sich in „Fußhöhe“ befinden. Es sind hierbei auch die Bedürfnisse von sehbeeinträchtigten Menschen zu berücksichtigen. Dass Verbraucher sich für den Preisvergleich weder hinhocken noch in die Höhe springen müssen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein!

Der Handel steht vor der Aufgabe, dass auf dem Regalschild neben den preisrelevanten Angaben auch andere Informationen für die Logistik zum Beispiel Warencodes und ähnliches anzugeben sind, für die ebenfalls noch Fläche auf dem Schild vorzusehen ist. Das System zur Erstellung und Beschriftung der Regalschilder hat Grenzen. Beispielsweise sind unterschiedliche Schriftgrößen für verschiedene Regalhöhen in der Regel nicht möglich.

Für die Vollzugsbehörden der Preisangabenverordnung ist es wichtig, dass Anforderungen an die Darstellung eindeutig sind.

Die inhaltliche Normungsarbeit beginnt im Frühjahr 2014. Ziel ist es, eine Norm mit Anforderungen für die Darstellung der rechtlich vorgegeben preisrelevanten Angaben im Hinblick auf leicht erkennbare, deutlich lesbare und sonst gut wahrnehmbare Preise zu erarbeiten. Der Anwendungsbereich ist das Regalschild am Selbstbedienungsregal.

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