DIN Verbraucherrat

2018-12-20

Norm für Schulranzen wurde überarbeitet

Im Oktober wurde die DIN 58124 „Schulranzen - Anforderungen und Prüfung“ neu veröffentlicht. Hauptkritikpunkt der Hersteller der bis dato gültigen Norm aus dem Jahr 2010 war, dass mit lediglich zwei zugelassenen fluoreszierenden Farben (gelb und orange) die Vorgaben sehr restriktiv waren.

Bild eines Musterschulranzens mit fluoressierendem Material und ohne
© DIN-VR

Oft verzichten Hersteller auf den Einsatz von fluoreszierendem Material - welche die Sichtbarkeit bei Tag und in der Dämmerung verbessern – um so mehr Fläche für modische Gestaltungszwecke zu haben. Diese Schulranzen entsprechen somit nicht der Norm, wodurch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Schüler und Schülerinnen auf dem Schulweg besteht.  

In die überarbeitete Norm wurden vier weitere Farben mit einem festgelegten Mindestleuchtdichte-
faktor – darunter pink und gelbgrün – in der Norm neu aufgenommen und damit die zulässige Farbpalette beim fluoreszierenden Material deutlich erweitert. Dies stellt im Vergleich zur Vorgänger-
version die wesentlichste Änderung der Norm dar. Aufgrund eines zu geringen Leuchtdichtefaktors und damit einhergehend einer nicht ausreichenden Sichtbarkeit wurde die Farbe „Rot“ nicht als fluoreszierendes Material mit in die Norm aufgenommen. Ebenfalls nicht zulässig laut Norm ist die Farbe „Grün“ als fluoreszierendes Material, da diese keine gelernte "Warnfarbe" darstellt. Der Zulassung dieser beider Farben hätte die Verbraucherseite aus den zuvor genannten Gründen nicht zugestimmt. Nicht zur Diskussion stand dagegen eine Verringerung der prozentualen Flächenanteile für fluoreszierendes (mindestens 20% fluoreszierendes Material an den Flächen der Vorder- und Seitenteile) und retroreflektierendes (mindestens 10 Prozent retroreflektierendes Material an den Flächen der Vorder- und Seitenteile) Material. Einer Reduzierung und somit Abschwächung der Anforderungen hätte die Verbraucherseite ebenfalls nicht zugestimmt.

Weitere Änderungen der Norm im Vergleich zur Vorgängerversion sind, dass zusätzlich ein längen- und höhenverstellbarer Brustgurt angebracht sein muss, die Tragegurte 40 mm statt bisher 30 mm breit sein müssen und erstmalig eine 12-monatige Übergangsfrist bis in Kraft treten der Norm bis zum 01.10.2019 vereinbart wurde. Dies lässt den Herstellern genügend Handlungsspielraum, da die neuen Ranzen-Kollektionen meistens ein Jahr im Voraus gefertigt werden.

Eltern, die beim Ranzenkauf auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten deshalb unbedingt darauf achten, ob das gewählte Produkt mit dem Hinweis „entspricht DIN 58124“ oder „nach DIN 58124“ versehen ist. Die mit Beteiligung des DIN-Verbraucherrates erarbeitete Norm stellt sicher, dass der Schulranzen jederzeit gut sichtbar und körpergerecht gestaltet ist sowie die erforderliche Gebrauchstauglichkeit aufweist. Durch die nun zur Verfügung stehende größere Farbvielfalt bei der Verwendung von fluoreszierendem Material erhoffen sich der DIN-Verbraucherrat, die KAN (Kommission Arbeitsschutz und Normung) und die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), dass dies bei Herstellern auf größere Akzeptanz stößt und die Anzahl an normkonformen Ranzen auf dem Markt sich dadurch erhöhen wird.

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