DIN Verbraucherrat

2017-09-29

Norm-Entwurf zu Tätowierdienstleistungen veröffentlicht

Sichere und hygienische Praxis beim Tätowieren - Norm-Entwurf DIN EN 17169 erschienen – Kommentierung bis 22.11.2017 möglich

Tätowierer beim Arbeiten im Studio
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Laut Statistik-Portal Statista ist bei 24 Prozent der Deutschen die Haut mit mindestens einer Tätowierung verziert. In Europa sind rund zehn Prozent der Bevölkerung, bei den 18- bis 27-Jährigen sogar ein Viertel, tätowiert.

Unzureichende Hygienemaßnahmen während der Tätowierung und während der Pflege des frisch gestochenen Tattoos können zu Infektions- und Viruserkrankungen, insbesondere zu Hepatitis B, führen. Über Aufwand und Risiken bei einem Tattoo sollte der Kunde im Vorfeld der Tätowierung ausführlich informiert werden, da eine Tätowierung buchstäblich unter die Haut geht und ein Leben lang halten kann.
Der aktuelle Norm-Entwurf legt Anforderungen an die Hygiene (vor und während des Tätowierens) sowie für die Nachsorge fest. Es werden im Norm-Entwurf Verfahren beschrieben, um den optimalen Schutz für den Kunden und den Tätowierer zu gewährleisten. Der DIN-Verbraucherrat ist seit Beginn der Arbeiten beteiligt. Verbraucherrelevante Inhalte z.B. bezüglich der Kundeninformation vor und nach der Tätowierung und die Einhaltung der Hygiene bei Tattoo-Veranstaltungen (z.B. Tattoo-Messen) sind gut umgesetzt worden. Des Weiteren dürfen Tätowierer gemäß des Norm-Entwurfs keine Schwangeren und Stillenden tätowieren, um das Infektionsrisiko mit HIV und Hepatitis B für das Ungeborene und den Säugling so gering wie möglich zu halten.

Bis zum 22.11.2017 ist das Einreichen von Kommentaren zum Norm-Entwurf möglich. Zum Norm-Entwurf gelangen Sie über das Norm-Entwurfsportal. Die nationale Einspruchsberatung wird voraussichtlich im Dezember 2017 bei DIN stattfinden.

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